ALG Ii Empfänger war in einer Fachklinik für Allergie-, Haut- und Umwelterkrankungen.
Dort wird anders behandelt als an Uni Hautkliniken, d. h. ohne Kortison und Immunsuppressiva.
Die Behandlung hat Erfolg gebracht und der Patient muss nun zu Hause die Therapie für min. 1 Jahr weiterführen. Die speziell auf den Patient abgestimmten und angemischten Cremes wurden auf Privatrezept ausgestellt und auch die Medikamente (z. B. wegen Vit. D Mangels, Zinkmangel usw.). All diese verordneten Sachen wurden vom ALG II Empfänger selbst gezahlt.
Nun kann er dies nicht mehr und möchte in einer Einzelfallentscheidung die Kasse bitten, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen.
Wie kann er vorgehen?
Besteht Aussicht auf Erfolg.
Telefonisch wurde er schon mal von der "netten" Dame an der Hotline sehr schroff abgewiesen mit der Aussage, .....dann cremen sie halt wieder Kortison, das wird anstandslos gezahlt.....!!!"
Aber diese Therapie hat sehr viele Nebenwirkungen und kann nicht mehr durchgeführt werden.
Übernahme Kosten für Cremes
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
die Frage wird sein, kann die Cortison-Creme wirklich nicht mehr durchgeführt werden (Gefahr für Leib und Leben quasi) oder wäre es nur besser die alternative Creme-Behandlung durchzuführen.
Ich würde zweigleisig fahren. Einmal bei der Kasse beantragen, und auch beim Jobcenter als Mehrbedarf.
Bei der Kasse ist es nicht relevant, wie Du versichert bist. Dass Du es Dir als Hartz-IV-Empfänger nicht oder nur schlecht leisten kannst ist nicht relevant. Hier geht es nur um die medizinische Notwendigkeit bzw. um eine Verordnungsfähigkeit. Also sollte das Attest vom Facharzt sehr deutlich sein. Der Ausgang ist fraglich, ich würde die Erwartungshaltung nicht zu hoch hängen. Aber wenn Du es nicht versuchst, hast Du schon verloren.
Was diesen Mehrbedarf b ei Hartz IV angeht kenne ich mich leider nicht aus. Vielleicht fragst Du mal im Erwerbslosenforum nach.
LG, Fee
die Frage wird sein, kann die Cortison-Creme wirklich nicht mehr durchgeführt werden (Gefahr für Leib und Leben quasi) oder wäre es nur besser die alternative Creme-Behandlung durchzuführen.
Ich würde zweigleisig fahren. Einmal bei der Kasse beantragen, und auch beim Jobcenter als Mehrbedarf.
Bei der Kasse ist es nicht relevant, wie Du versichert bist. Dass Du es Dir als Hartz-IV-Empfänger nicht oder nur schlecht leisten kannst ist nicht relevant. Hier geht es nur um die medizinische Notwendigkeit bzw. um eine Verordnungsfähigkeit. Also sollte das Attest vom Facharzt sehr deutlich sein. Der Ausgang ist fraglich, ich würde die Erwartungshaltung nicht zu hoch hängen. Aber wenn Du es nicht versuchst, hast Du schon verloren.
Was diesen Mehrbedarf b ei Hartz IV angeht kenne ich mich leider nicht aus. Vielleicht fragst Du mal im Erwerbslosenforum nach.
LG, Fee