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Reha Nichtantritt
Verfasst: 22.03.2013, 23:29
von Pfötchen
Hallo,
seit ein paar Wochen beziehe ich Krankengeld.
Mein Neurologe drängte mich beim zweiten Termin dazu, einen Reha-Antrag zu stellen. Die Krankenkasse hat davon erfahren und besteht nun ebenfalls auf eine stat. Reha.
Ich möchte die "erzwungene" Reha aus verschiedenen Gründen nicht antreten. Wenn ich nun die Reha nicht antrete (absagen bei der Klinik ist selbstverständlich), wird das Krankengeld eingestellt. Das ist mir klar. Ich fühle mich dank (selbst bezahlter) Therapie schon wieder deutlich besser und würde mich dann (leider) arbeitslos melden (müssen). Das ist mir bewusst...
Muss ich mit weiteren Konsequenzen seitens der KK / DRV / AA rechnen, wenn ich die Reha nicht antrete?
Wem gegenüber muss ich das wie begründen? Oder reicht ein Zweizeiler "trete die Reha nicht an, weil ich mich wieder arbeitsfähig fühle"?
Viele Grüße
Verfasst: 23.03.2013, 11:04
von Aha
Die Krankenkasse hat nicht nach Gutachten durch MDK aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag zu stellen (§51 SGB V), sondern nur auf Eigeninitiative durch dich selbst und Arzt- sehe ich das richtig?
Verfasst: 23.03.2013, 11:05
von Krankenkassenfee
Hallo,
das kannst Du natürlich machen. Die Kasse wird Dir keine Steine in den Weg legen, wenn Du dann ins Arbeitslosengeld gehst.
Ob das Arbeitsamt Probleme macht, das weiß ich nicht. Auf jeden Fall können sie auch die Karte Reha ziehen.
Der Rentenversicherung wird es wahrscheinlich egal sein, Probleme könntest Du aber bei einem neuen Antrag bekommen.
Aber - und das möchte ich Dir mit auf den Weg geben: Dein Neurologe wird sich etwas dabei gedacht haben, als er Dir die Reha empfohlen hat. Denn eine Reha ist nicht nur etwas für Arbeitsunfähige, sondern sie dient dazu die Arbeitskraft zu erhalten.
Wahrscheinlich gehört es zu Deinem Krankheitsbild dazu, dass Du Dich gegen die Reha sperrst. Aber vielen hat die Reha wirklich geholfen - auch bei der Bewältigung oder Besserung ihrer Krankheit.
Mir scheint, dass Du davon wegläufst. Du suchst nicht die Konfrontation mit Deiner Krankheit, sondern gehst dem aus dem Weg. Vermeintlich.
Denn das Arbeitsamt wird Dich sicher auch nicht in Ruhe "auskurieren" lassen, sondern Dich in Maßnahmen stecken, vermitteln oder auch in die Kur schicken.
Du "gewinnst" also lediglich Zeit. Der Rest holt Dich wieder ein. So oder eben so.
LG, Fee
P.S. Ich weiß ja nicht, wie viele Jahre Du noch von der Altersrente entfernt bist. Wenn Du also noch einige Jährchen vor Dir hast und nicht bei Hartz IV enden möchtest, ist es vielleicht jetzt gerade ein guter Zeitpunkt doch die Reha anzutreten. Vielleicht ist es Deine Chance.
Verfasst: 23.03.2013, 12:22
von Pfötchen
Hallo Aha,
doch, ich denke, dass die Aufforderung der KK nach §51 SGB V in den nächsten Tagen bei mir eintreffen wird. Das wurde mir bereits telefonisch angekündigt.
Hallo Fee,
danke für deine Antwort. Das beruhigt mich schon etwas. Leider konnte / wollte mir der Neurologe meine Bedenken bezügl. Reha nicht nehmen. Viele Ärzte haben halt keine Zeit mehr für ihre Patienten und die Auswahl an Behandlungsmethoden sind aufgrund der Probleme im Gesundheitssystem (zu viele Patienten, zu wenig Ärzte / Therapeuten; keine Zeit; kein Geld) begrenzt.
Deinen Rat bezühl. Reha habe ich zur Kenntnis genommen - noch ist ja nix entschieden.
Viele Grüße
Verfasst: 23.03.2013, 13:42
von Krankenkassenfee
Hallo,
gerade die Reha (bei psychologischen Erkrankungen oft 4-6 Wochen Dauer) ist eine intensive Therapie. Jeden Tag Gespräche usw. So viel bekommt man komprimiert nicht vor Ort.
Bitte sprich Deinen Neurologen doch mal auf eine tagesklinische Behandlung an. So eine Akutbehandlung (meist Krankenhaus in der Nähe) kann auch schon einmal eine gute Sache sein. Eine Reha könnte danach den Erfolg festigen.
Leider bestehen auch Wartezeiten für diese tagesklinische Behandlung.
Jede Stadt hat auch einen sozial-psychiatrischen Dienst. Vielleicht lässt Du Dich dort einfach mal beraten.
LG, Fee
Verfasst: 23.03.2013, 16:59
von röschen
Krankenkassenfee hat geschrieben:
gerade die Reha (bei psychologischen Erkrankungen oft 4-6 Wochen Dauer) ist eine intensive Therapie. Jeden Tag Gespräche usw. So viel bekommt man komprimiert nicht vor Ort.
Nicht immer. Ich war mal in einer (schlechten) neurologischen Reha, aber mehr als die halbe Klinik waren psychosomatische Stationen. Gerade diese Patienten beklagten, dass sie bis auf eine Einzelstunde pro Woche nur beliebig in viele Gruppen gesteckt würden, in denen ohnehin niemand offen spricht, zumal jede Woche wieder ein Teil der Teilnehmer wechselt.
Verfasst: 24.03.2013, 12:28
von Pfötchen
Nun, der Neurologe hat mich insgesamt keine zehn Minuten gesehen... In der Zeit man m.E. weder eine Diagnose, noch eine individuelle Behandlungsempfehlung aussprechen. Aber nun gut... Ich nehme freiwillig mehr Einzelstunden (da ich an meiner Genesung interessiert bin) als es in einer Reha der Fall wäre.
Angenommen ich stelle einen Reha-Antrag.
Später wende ich mich an die KK und schildere denen, dass ich wieder arbeitsfähig bin, mich arbeitslos melden werde und die Reha nicht antrete. Bei Zustimmung der KK gehe ich zum Hausarzt und lasse mir dies auf dem Auszahlungsbeleg bestätigen. Kann die KK da etwas gegen haben und dieses Vorgehen boykottieren (Krankengeld nicht auszahlen etc.)?
Viele Grüße
Verfasst: 24.03.2013, 17:58
von hedi
hallo Pfötchen,
wenn Du eine Aufforderung zur Reha nach §51 bekommst, dann bist Du
zur Mitwirkung verpflichtet, ansonsten kann das KG eingestellt werden!
Warte aber erst mal den schriftlichen Bescheid der KK ab, dann kannst
Du reagieren und da steht auch drin, daß Du innerhalb 10 Wochen den
Antrag stellen musst.
LG Hedi
P.S. meine Antworten beruhen auf eigenen Erfahrungen und stellen keine
Rechtsberatung dar!
Verfasst: 24.03.2013, 20:01
von Pfötchen
Ich habe das Schreiben inzwischen erhalten. Es steht nix von §51 drin, sondern lediglich, dass ich innerhalb von 4 Wochen den Reha-Antrag stellen soll. Zudem der Hinweis auf meine Mitwirkungspflicht... Mehr nicht.
Verfasst: 24.03.2013, 20:46
von Zardoz
Hallo Pfötchen,
Pfötchen hat geschrieben:Es steht nix von §51 drin, sondern lediglich, dass ich innerhalb von 4 Wochen den Reha-Antrag stellen soll.
das ist seltsam, dass in dem Schreiben der KK nichts von dem §51 SGB V drinsteht. Wenn man eine Aufforderung zur Reha
nach §51 SGB V bekommt, hat man, soviel ich weiß, per Gesetz immer eine Frist von 10 Wochen für die Antragstellung bei der DRV.
Hier ist es nachzulesen:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0505100
Kann es sein, dass die Krankenkasse selber der Kostenträger für deine Reha sein möchte? Wie es dann mit irgendwelchen Fristen aussieht, weiß ich nicht ...
Viele Grüße,
Zardoz
Verfasst: 24.03.2013, 21:13
von Krankenkassenfee
Hallo,
das hatten wir hier auch schon. Dann dreht die Kasse es über die Mitwirkungspflicht und nicht den § 51 SGBV.
Und ich meine mich erinnern zu können, dass der Betroffene mit dem Widerspruch dann keinen Erfolg hatte. (Bisher)
LG, Fee
Verfasst: 24.03.2013, 22:27
von vlac
Hallo,
@Krankenkassenfee: Bitte entschuldige, dass ich Dir widersprechen muss. Und @alle anderen: Bitte entschuldigt, dass ich kurz einen Schlenker mache.
Ich möchte gerne kurz auf den Satz "Wahrscheinlich gehört es zu Deinem Krankheitsbild dazu, dass Du Dich gegen die Reha sperrst," zu sprechen kommen.
Es ist eine Aussage, die zwar bei psychischen Erkrankungen und Symptombildern, zutreffend sein kann, aber nicht sein muss. Die allermeisten psychisch erkrankten Menschen sind durchaus dazu in der Lage, eine informierte Entscheidung zu treffen. Zu sagen "wahrscheinlich gehört das dazu" kommt einer Entwertung dieser Entscheidung gleich, und damit auch einer Art von "Entmündigung" - das was der Patient sagt, hat keinen Wert mehr, es wird über seinen Kopf hinweg entschieden. Das kann dann unter Umständen dazu führen, dass der Patient noch tiefer in die Erkrankung hinein rutscht. Noch sehr viel öfter führt diese Haltung aber dazu, dass Behandlungsentscheidungen getroffen werden, die dem Patienten nicht helfen, weil es kein Miteinander, sondern ein "über den Kopf hinweg" gibt.
Noch einmal: Meine Bitte um Entschuldigung für die Kritik.
Leider wird heutzutage immer mal wieder von Krankenkassen versucht, die Patienten über die Mitwirkungspflichten in eine bestimmte Einrichtung oder Behandlungsform zu zwingen, und es passiert immer wieder, dass die betreffenden Krankenkassen dann einen Rückzieher machen müssen, weil sie schlicht erst dann etwas unternehmen dürfen, wenn behandlungsmäßig gar nichts oder wenig passiert.
Die Krankenkasse versucht ja auch nicht, den Patienten vorzuschreiben, wie und wo sie ihren Beinbruch flicken lassen.
In diesem Fall passiert jedoch einiges an Behandlung: pfötchen war beim Neurologen (den ich an Deiner Stelle, @pfötchen, wechseln würde, denn ein Neurologe hat schon ein bisschen mehr Zeit pro Patient als andere Ärzte) und pfötchen macht eine Psychotherapie (warum zahlst Du die selbst?).
Ob eine Reha zu solch einem frühen Zeitpunkt nach Erkrankungsbeginn der richtige Ort und die richtige Methode ist, ist ohnehin ausgesprochen fraglich. Wenn die Notwendigkeit einer stationären oder teilstationären Behandlung gesehen wird, dann sind dafür eigentlich die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zuständig. Und zu den täglichen Gesprächen: Viel hilft nicht zwangsläufig viel bei psychischen Erkankungen; vielmehr besteht dabei die Gefahr, dass der Patient überfrachtet wird.
Und dann: Ich frage mich, wie die Krankenkasse überhaupt nach zweimaliger Sitzung beim Neurologen von seiner Empfehlung erfahren hat?
Viele Grüße.
Verfasst: 25.03.2013, 00:16
von Pfötchen
Danke vlac für deine Antwort.
Ich emofinde den Reha-Zwang in meinem Fall als sehr unangenehm und unpassend. Von Forenmitgliedern kann ich aber die Ansicht - je nach Krankheitsbild schon verstehen, denn die kennen mich und meine Erkrankung ja nicht.
pfötchen war beim Neurologen (den ich an Deiner Stelle, @pfötchen, wechseln würde, denn ein Neurologe hat schon ein bisschen mehr Zeit pro Patient als andere Ärzte
Mein Hausarzt wollte die Diagnose abgesichert haben. Die Neurologen haben hier sehr lange Wartezeiten - mal eben wechseln kann ich also nicht. Beim ersten Termin (rund 7 Minuten) erzählte ich etwas von meinen Beschwerden usw., er empfahl Medis und Reha. Ich fasste es als Empfehlung auf. Er schrieb einen Bericht an den HA. Da die KK versucht hat, mein KG nach Aktenlage (MDK) einzustellen, hat der HA den Bericht dem Widerspruch beigelegt.
Beim zweiten Termin signalisierte der Neuro, dass ich keine AU bekäme und er nicht mehr für mich zuständig wäre, wenn ich seinen Rat Medis / Reha ablehne. Auf meine Bedenken wollte / konnte er nicht gar nicht eingehen. Die KK verlangte einen aktuellen Bericht vom Facharzt, weil sie zum zweiten Mal das KG einstellen wollte. Da stand dann die dringende Empfehlung zur Reha drin...
pfötchen macht eine Psychotherapie (warum zahlst Du die selbst?).
Weil die Therapeuten in der Region Aufnahmestop oder Wartelisten >6 Monate haben. Mit dem von der KK vermittelten Therapeuten kam ich gar nicht klar. Ein halbes Jahr wollte ich nicht warten. Ich bin bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie in Behandlung - die Kasse hat eine Kostenübernahme logischerweise abgelehnt.
Eine Klinik wäre lt. Hausarzt absolut nicht geeignet. Ich bin schon wieder relativ fit... Daher ja auch meine Überlegung mich "gesund" zu melden. Sicherlich würde mir mehr Zeit weiterhelfen zu genesen, aber das wird keine KK einsehen bzw. akzeptieren. Leider wird ja nicht der individuelle Mensch gesehen, sondern nur der Kostenverursacher...
Viele Grüße