Seite 1 von 1
Krankenkassen Wechsel
Verfasst: 22.03.2013, 13:32
von Pule_Jule
Hallo..
Ich würde gerne wissen wenn ich dir KK wechsel, wann ich dann einen Beuen Antrag beispielsweise auf Reha stellen kann...
Verfasst: 22.03.2013, 13:44
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kasse gewechselt wurde, besteht bei der neuen Kasse ab dem ersten der Mitgliedschaft auch grundsätzlich der volle Leistungsanspruch.
Einschränkungen kann es nur geben, wenn z.B. kein Krankengeldanspruch wegen Leistungsablauf mehr besteht oder wenn Wartezeiten, z.b. bei Reha-Massnahmen oder psychotherapeutischen behandlungen zu berücksichtigen sind oder wenn wegen Beitragsrückständen von der Vorgängerkasse eine Leistungseinschränkung (nur Notfallbehandlungen) vorgenommen wurde.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.03.2013, 14:00
von Pule_Jule
Wenn ich dich nun richtig Verstehen kann ich praktsch gleihc mit einem neuem Antrag hin gehen.
Soweit so gut... aber wie sieht es mit B.s.w. en Reha antrag aus... kann cih denn auch stellen.
ich denke dann werden se bestimmt unterlagen von der alte fordern..
Verfasst: 22.03.2013, 15:16
von Czauderna
Hallo,
ja, wie ich schon schrieb "Wartezeiten bei Reha-Massnahmen" - das wir ddie Kasse sicher wissen wollen, ob in den letzen drei/vier Jahren eine Reha-Massnahme durchgeführt wurde.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.03.2013, 21:18
von Poet
@Pule_Jule: Warum willst Du das? Ist schon über Deinen Widerspruch entschieden worden (Dein alter Thread)? Wenn die Sache noch läuft, würde ich persönlich jetzt keine Kündigung schicken. Da nimmst Du denen jeglichen Druck aus den Segeln und das willst Du doch nicht, oder?
Verfasst: 23.03.2013, 11:12
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du eine Mutter-Kind-Kur oder Kassenkur beantragt hast, die abgelehnt wurde, dann kann es sein, dass die neue Kasse bei einem Antrag bei der alten Kasse anfragt und davon Wind bekommt.
Gleichzeitig wird die neue Kasse sicher ganz genau hinsehen, wenn direkt ein Antrag kommt. Und sicher nicht gerade großzügig sein.
Und bevor hier gleich das Geschrei losgeht. Es gibt keine Wartezeiten, aber so ist nun mal das System. Neues Mitglied, nur Standard-Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Chronische Krankheiten werden erst nach einem Jahr berücksichtigt = nicht kostendeckend. So ist es nun mal.
Wenn Du nur deshalb wechseln willst, glaube ich nicht, dass es mit der Kur bei der neuen Kasse klappt. Deshalb würde ich, wenn es triftige Gründe gibt, lieber erst mal den Widerspruch versuchen. Lass Dich doch unterstützen von dem Müttergenesungswer, VDK und ähnl.
LG, Fee
Verfasst: 23.03.2013, 11:28
von Czauderna
Hallo,
nur zur Ergaenzung - Wartezeiten , die gibt
es schon, aber nur Wenn es schon abgeschlossene
Vorkuren gab, d. h. in 2011 eine Reha, dann gibt es
vom Grundsatz her in 2013 keine Reha, auch bei einer
neuen Kasse nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.03.2013, 13:44
von Krankenkassenfee
Hallo,
richtig, die Kuren bekommt man nur alle 4 Jahren. Wobei Vorsorgemaßnahmen nicht auf die Frist von Rehamaßnahmen angerechnet werden, oder?
Und bei med. Notwendikeit gibt es die Maßnahme auch vor Ablauf der 4 Jahre.
LG, Fee
Verfasst: 23.03.2013, 13:52
von Czauderna
Hallo Fee,
richtig, und schon sind wir wieder einer Meinung . wenn die Kur aber bei der letzten Kasse schon abgelehnt wurde und es sich nicht bei der Ablehnung um die
Zeitschiene handelt, dann kann natürlich die neue Kasse grundsätzlich eine Reha-Massnahme bewilligen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.03.2013, 14:22
von Pule_Jule
Hallo...
ich ibn nartürlich in denn Wiederspruch gegangen vergebens...
Der wechsel beruht nicht nur dadrauf.
Ich bin noch in niedersachsen Versicherhert lebe aber in einem Anderen Budesland und ich hab es saat alles SChriftlich machen zu müssen so kann ich einfach in die Filiale gehen..
um es persönlich zu klären