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Krankengeldbezug nach kurzer Zeit eingestellt

Verfasst: 21.03.2013, 10:24
von Wesley
Hallo zusammen,

ich ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn ihr mir mit meinem Anliegen weiterhelfen könntet.

Ich leide seit einigen Jahren unter einer generalisierten Angststörung und weiteren spezifischen Phobien und habe deswegen im Jahre 2011 nach über 14 Jahren mein ehemaliges Unternehmen auf Anraten meines
Arztes verlassen. Massive Überfoderung, eine übersprungene Burn-outs und dergleichen haben diese Angststörungen entwickeln lassen. Daraufin folge eine kurze, erfolglose Phase der Selbstständigkeit und seit 2012 war ich im ALG2-Bezug. Kurzzeitig verrichtete ich im Jahre 2012 bsi jetzt, man kann sagen, wochen- bis Monatsweise, diverse Tätigkeiten. Auch dort habe ich gemerkt, das diese für meine Gesundheitsentwicklung
aufgrund gegebener Problematiken nicht förderlich ist und habe im Jahr 2012 so zwei Stellen, attestiert von meiner begleitenden Therapeutin, wieder aufgeben müssen.

Mein Zustand bessert sich zwar, aber nur sehr langsam und, solange kein Druck auf mich ausgeübt wird und ich selbstständig lernen kann, mit meinen Problemen unzugehen. Jegliche Tätigkeitsaufnahme hat bisher genau das Gegenteil bewirkt, da die psychischen Anforderungen zu hoch waren und meine Ängste für die beteiligten Personen natürlich ein gefundenes "Fressen" waren, um mich psychisch zu malträtieren. Jede Tätigeitsaufnahme hat bisher wieder zu einer Verschlechterung meiens Zustandes geführt.

Faktisch bin ich nun seit ca. Mitte Januar nach einem insgesamt 4-monatigen Arbeitsversuch krankgeschrieben und wurde nun mit Wirkung zum 17ten März gekündigt. Seit dem 7- März befinde ich mich nun offiziell (noch) im Krankengeldbezug.

In der vorangegangenen Woche war meine Krankenkasse so "freundlich", sich telefonisch nach meinem Gesundheitszustand erkundigen. Perplex und eingeschüchtert, wie ich nun mal war, habe ich ihn widerlegt, auch im guten Interesse daran, das man um meinen Krankheitzustand besorgt sei. Dabei hatte ich erwähnt, das heute, am 21sten, ein Termin bei einem Psychologen ansteht. Das ich das hätte nicht tun dürfen, nach einhelliger Meinung anderer, war mir nicht bewusst. Woher auch. Woher sollte ich die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Instituten und Vorgehensweisen kennen.

Zwei Tage später ruft eine Mitarbeiterin der KK an und meint, das mein Krankengeldbezug ,nach faktisch gerade mal zwei Wochen laut MdK "nach Aktenlage" eingestellt würde und "ob das so in meine Planungen passen würde". Ich solle mich doch umgehend bei dem Jobcenter melden, damit mein ALG2-Bezug gesichert sei. Man hat hierbei nicht geschildert, welche Diagnosen zu der Einstellung des Anspruchs führten. Ich hatte natürlich erst einmal große Fragezeichen geworfen und habe das nicht weiter
mit der KK ausdiskutiert,sondern halt "gefressen", was man mir so "vorwirft".

Dann hatte ich meinen Hausarzt, der mich seither krankgeschrieben hatte, zu der Sachlage konsultiert. Natürlich war er sehr aufgewühlt und wollte direkt mit der KK sprechen, was die KK aber abgeblockt hat. Der Hausarzt meinte, der MdK hätte von ihm keinerlei Diagnose angefordert und woher der MdK seine Beurteilung nehmen würde. Das einzigste, was ich weiß, war, das der Hausarzt einen Schrieb von der KK bekommen hatte, in dem nach seiner Diagnose gefragt wurde, aber nichts vom MdK. Faktisch weiß die KK nicht mehr als die ICD-Codes der Krankmeldungen. Die KK hatte mich zudem aufgefordert, den Auzahlungsschein zum Tage des offiziellen Ablauf des Krankengeldes einzureichen. Zu welchem Zwecke, weiß ich nicht. Dem Hausarzt hatte ich dies ebenfalls geschildert, er hat dies aber ignoriert und einen Auszahlugnsschein in der letzten Woche augestellt und mich "bis auf weiteres" auf jenem Krankgeschrieben und hält fortan die 14-Tages-Regel ein. Es ist zu erwähnen, das ich bis heute auch von der KK noch keinen Cent gesehen habe, obwohl der Auszahlschein schon am 15ten abgesendet wurde.

Ich hatte die KK nach Besuch des Hausarztes nochamls angerufen und gefragt, auf welche Art und Weise der MdK zu seiner Diagnose und die KK zu ihrer Entscheidung kommt, ohne eine ausführliche Diagnose des behandelnden Arztes zu haben. Man hat schon deutlich am anschließenden Stottern der Mitarbeiterin gemerkt, das da was faul ist. Ich könnte nur noch Widerspruch einlegen, hieß es. Faktsich zahlt das Jobcenter derzeit noch gar nichts.


Mittlerweile habe ich den Schrieb der KK über die Zahlungseinstellung zur Hand und nachher steht der Termin bei dem Psychologen an, der mich unter aller Wahrscheinlichkeit, auch wieder krankschreiben wird. Dem zuständigen Jobcenter habe ich dies ebenfalls mitgeteilt, aber irgendwie komm3 ich mit deren Aussagen auch nicht so wirklich klar. Die eine SB meint, man würde Geld bekommen, der nächste meint, man würde aus dem Geldbezug des JC´s herausfallen, der dritte meint, das JC hätte damit gar nichts zu tun etcpp.

Ich werde natürlich Widerspruch gegen die Angelegenheit einlegen, habe aber keine Ahnung, wie ich unter der Konstellation einen Widerspruch formulieren sollte, oder wie ich überhaupt weiter vorgehe. Es ist sehr zermürbend, wenn man ohnehin psychisch belastet ist, überhaupt noch irgendwas auf die Reihe zu bekommen. Zumal ich es von der Kasse extrem hart finde, mich einfach, ohne, das mich je ein Arzt des MdK persönlich gesehen hätte, einfach so aus dem Krankengeldbezug wirft, und dann noch nach so kurzer Zeit. Natrülich hat die Kasse Sorge, das mein Krankengeldbezug (und das unter sehr hoher Wahrscheinlichkeit) in die Monate geht und man versucht, mich vorzeitig abzuwürgen. Faktisch endet dieser morgen, nach eben zwei Wochen. Die Vermutung liegt natürlich nahe, das gar kein MdK involviert war, sondern das man davon ausgeht, das ich in meiner wehrlosen Situation ohnehin alles akzeptiere, was man mir so vorwirft.

Es wäre nett von euch, wenn ihr mir bei der Formulierung eines Widerspruchs weiterhelfen könntet. Ich habe zwar bereits einige vorlagen gefunden, habe aber Schwierigkeiten,diese auf meinen Fall "anzupassen".


Ich danke euch für eure Hilfe.

Viele Grüsse

Verfasst: 21.03.2013, 15:36
von Adler76
Hast du Schriftlich dass das Krankengeld eingestellt worden ist?

Mündlich können die ja viel Sagen :wink:
Zu erst sollterst du darauf achten das die Krankengeldscheine weiter abgegeben werden!!!!
Also immer schön an dem letzten der Tag der letzten AUB zum Arzt gehen und die Scheine bei der KK abgeben.

Verfasst: 21.03.2013, 17:57
von röschen
Ich hatte die KK nach Besuch des Hausarztes nochamls angerufen und gefragt...
Vorab: Nie anrufen, alles nur schriftlich machen!

Verfasst: 21.03.2013, 18:05
von Czauderna
röschen hat geschrieben:
Ich hatte die KK nach Besuch des Hausarztes nochamls angerufen und gefragt...
Vorab: Nie anrufen, alles nur schriftlich machen!

Hallo,
ein Rat, den ich natürlich so nicht teilen kann - erst wenn ein Telefonat oder noch besser ein persönlicher Besuch nicht so gelaufen ist, wie man sich das vorstellt, dann soll bzw. muss es schriftlich weitergehen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2013, 18:08
von Machts Sinn
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Re: Krankengeldbezug nach kurzer Zeit eingestellt

Verfasst: 22.03.2013, 01:01
von Poet
Wesley hat geschrieben:Die Vermutung liegt natürlich nahe, das gar kein MdK involviert war, sondern das man davon ausgeht, das ich in meiner wehrlosen Situation ohnehin alles akzeptiere, was man mir so vorwirft.
@Wesley: Beim Widerspruch wird Dir Machts Sinn sicher helfen. Bitte fordere unbedingt das Gutachten des MdK an und fordere - sofern Du es Dir zu traust - die persönliche Vorstellung beim MdK ein.

Verfasst: 22.03.2013, 07:23
von reallyangry
Hallo Weley,
und lass dich beim MDK, wenn du deren Stellungnahme anforderst, nicht abwimmeln, nach dem Motto: Das dürfen wir nur einem Arzt zukommen lassen.
Und du musst deinen Perso dabei haben, wenn du persönlich vorsprichst.
Und: Nimm einen Beistand mit, falls du persönlich dort hinfährst.
Mir hat man die Einsicht verweigert, obwohl man mir telefonisch zugesichert hatte, dass ich den Schrieb jederzeit einsehen darf. Bin dann 80 km umsonst gefahren.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 25.03.2013, 01:32
von Wesley
Hallo zusammen,

sorry, das ich jetzt erst antworte. Es gab leider noch mehr Probleme als erwartet. Faktisch hat mich der Psychologe nicht weiter krankgeschrieben - aufgrund eines "persönlichen Problems mit mir als Person". Faktisch habe ich im Jhar 2010 den letzten Termin mit voller Absicht platzen lassen, weil man mich an einem dem vorangegangenen Termin grundlos ganz böse zur Sau gemacht hat und ich mir das nicht hab gefallen lassen wollen. Ich bin jetzt nur auf Anraten meiner derzeitigen Therapeutin dort erneut bei ihm aufgeschlagen. Mein Hausarzt sah demzufolge auch keinen Grund mehr, mich weiter krankzuschreiben, -obwohl- ich Medikamente nehmen und auf dringlichem Anraten entweder vollstationär oder in die Tagesklinik gehen soll. Das verstehe, wer will.

Ich nin der Auffassung, das ein Anfechten des Bescheides derzeit aus meiner Sicht sinnlos wäre, da mit Eintritt eines ALG2-Bezugs, wenn auch derzeit nur "theoretisch", weil ich zwar vorsorglich gemeldet bin ,aber noch kein Geld erhalte, die KK aus der Pflicht fällt, Krankengeld weiterzuzahlen - es besteht ja, selbst wenn es nochmals zu einer Krankschreibung kommen sollte, eine Unterbrechung selbiger und die würde jetzt in den ALG2-Bezugszeitraum fallen, in welchem so oder so kein KG-Anspruch besteht.

Traurig, aber wahr. So kann es laufen.

Viele Grüsse

Verfasst: 25.03.2013, 13:19
von röschen
[quote="Czaudernaein Rat, den ich natürlich so nicht teilen kann - erst wenn ein Telefonat oder noch besser ein persönlicher Besuch nicht so gelaufen ist, wie man sich das vorstellt, dann soll bzw. muss es schriftlich weitergehen.[/quote]
Ich ging von eigener Erfahrung aus. Das oben stimmt, wenn man zumindest ein bisschen fit ist, körperlich wie psychisch. Mein Rat basiert auf Erfahrungen mit dem TK-Fallmanager, der meinen Mann schon mit "Wiedereingliederung" genervt hat, als ich noch auf Intensivstation lag und erst recht mich nach der KH-Entlassung, als ich krankheitsbedingt schon vom Alltag völlig überfordert war.
Ich denke, jemandem mit psychischer Erkrankung geht es nicht viel besser.

Verfasst: 25.03.2013, 22:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.03.2013, 11:43
von Wesley
Hallo,

mit dem letzten Auszahlungsschein, den ich am 21.03 geholt habe, hat mich der Hausarzt auf selbigen mittlerweile wieder gesundgeschrieben, obwohl ich laut Therapeutin alles andere als arbeitsfähig erscheine. Er ging wohl davon aus, das eine weitere Krankschreibung Sache des Psychologen sei und da jender dies nicht weiter "stattgegeben" hat - aber aus persönlichen Gründen und nicht aus den tatsächlichen Gegebenheiten heraus, sah der Hausazt wohl auch keinen Anlass, den Krankenstand fortzuführen.

Meine Therapeutin ist ebenfalls der Meinung, dennoch Widerspruch einzulegen, denn die Vorgehensweise von meinem Hausarzt sei auch nicht richtig gewesen, denn faktisch hätte -er- schon der KK keine schriftliche Auskunft über meinen Gesundheitszustand geben dürfen. Das ich meinen Zustand der Kasse geschildert habe, war natürlich ein Fehler. Dennoch hat die KK nach Aktenlage entscheiden, ohne, das mich ein Arzt des MdK je persönlich gesehen hätte. Ich vermute, das der Hausarzt aufgrund der Tatsache, das er sich eigenmächtig der Schweigepflicht entbunden hat und der KK über diesen Schrieb meinen Gesundheitszustand geschildert hat, weitere Schwierigkeiten ersparen wollte und somit eine "Gesundschreibung" zu seinem eigenen Schutze durchgeführt hat. Letztendlich wieß ich von meiner Therapeutin, da es einige andere (namentlich nicht genannten) Patienten gäbe, welche mit der gleichen KK in Schwierigkeiten stecken.

Wie gesagt - nicht falsch verstehen. Ich bin aufgrund meiner gesundheitlichen Lage absolut nicht wehrhaft und schlucke alles, was man mir vorwirft. Meine Rechte durchzusetzen ist für mich derzeit nahezu unmöglich.

Da ist so einiges im Argen - dennoch zu meinem Nachteil. Faktisch ist die Frage, ob für mich als ALG2-Empfänger überhaupt ein KG-Anspruch besteht und wenn ja, dann durch die Unterbrechung der Krankschreibung vermutlich nur in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des ALG2. Und davon kann man nicht mal ansatzweise leben. Zudem besteht die Frage, wer überhaupt für mich noch zuständig kist. Solange ich als arbeitsfähig gelte ,bin ich eigentlich ALG2-Empfänger. Gesetzt den Fall, ich bin eben nicht arbeitsfähig, wäre das Jobcenter ja für mich eigentlich nicht mehr zuständig. Woher kommen denn dann die Krankenversicherungsbeiträge? Oder habe ich gar keine ander Wahl mehr, als arbeiten zu gehen, gleichwohl, wie es um meinem persönlichen Gesundheitszustand steht? Wie gesagt, ein Tagesklinkaufenthalt ist wohl ein -muß-. Wie der allerdings unter der Konstellation zustande kommen soll, weiß ich nicht.

Viele Grüsse

Verfasst: 26.03.2013, 12:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.03.2013, 13:17
von Wesley
Hallo,

danke dir. Was sind denn das für Zustande. Ich bin zwar schon seit längerem in einem "Nebenher-Therapieverhältnis", habe aber bis, auf einen Monat in den vergangenen Jahren, kein KG in Anspruch genommen. Und jetzt streicht man mit nach gerade mal zwei Wochen mit durchaus fragwürdigen Methoden das Krankengeld und zwingt mich somit, ohne Rücksichtnahme meines Gesundheitszustandes einer Tätigkeit nachzugehen.

Ist es richtig, das eine "Gesundschreibung" durch den MdK "nach Aktenlage" bei psychisch Kranken ohnehin ausgeschlossen ist? Wie kann die Therapeutin in dem Fall unterstützend eingreifen - durch Gespräche zum Hausarzt bzw dem Psychologen?

Viele Grüsse

Verfasst: 26.03.2013, 13:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.03.2013, 23:09
von Poet
Wesley hat geschrieben:Faktisch hat mich der Psychologe nicht weiter krankgeschrieben - aufgrund eines "persönlichen Problems mit mir als Person".

Mein Hausarzt sah demzufolge auch keinen Grund mehr, mich weiter krankzuschreiben, -obwohl- ich Medikamente nehmen und auf dringlichem Anraten entweder vollstationär oder in die Tagesklinik gehen soll. Das verstehe, wer will.
@Wesley: In der Konstellation ist es schwer, den MdK dafür allein verantwortlich zu machen. Der Psychologe hätte - egal welche persönlichen Probleme er/sie mit Dir hatte - Dich weiter arbeitsunfähig schreiben müssen und der Hausarzt auch, wenn Du arbeitsunfähig bist.
Dass die Kasse angeblich anruft und versucht den Arzt in seiner Meinung zu biegen, das hatten wir schon öfter mal, diese Aussage wird aber auch gerne von den Ärzten genutzt, um dann doch wieder arbeitsfähig zu schreiben. Motto: "Ich würde ja gerne aber die Kasse..."

Aber: Du hast freie Behandlerwahl in Deutschland und könntest eine persönliche Vorstellung beim MdK beantragen. Der MdK hebt nicht nur KRG-Zahlung auf, er setzt auch welche in den Stand. Was hälst Du davon?