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AOK zahlt kein Krankengeld mehr wegen Zahlscheinproblematik

Verfasst: 21.03.2013, 06:18
von KaWalter
Guten Tag,

danke für die Freischaltung zunächst :)

Ich habe ein Problem, wie ich es hier schon einige Male gelesen habe, weiss aber in meinem Fall weder ein noch aus.

Hier die Geschichte in Kurzfassung:

Krankgeschrieben seit 30.11.2012 wegen schwerer Panikattacken in Kombination mit anderen psychischen Faktoren. Die AOK Bayern hat mich mit den nötigen Unterlagen versorgt und meinte beim Termin nur "...unterschreiben sie hier, hier und hier". Ab dann problemloser Zahlungsverlauf des Krankengeldes bis 28.02.2013.

Die AOK hat mich zum eigenen psychologischen Dienst geschickt, der mir absolute Arbeitsunfähgikeit bescheinigt hat und mit mir zusammen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Kurantrag abgegeben hat. Dieser wurde zunächst abgelehnt und ist im Widerspruchsverfahren.

Am 28.02. ging ich in meine Arztpraxis, um mir meinen nächsten Zahlschein ausstellen zu lassen. Meine Hausärztin war an diesem Nachmittag zu einem Notfall gerufen worden und ihr Kollege hatte daher ihre Patienten mit zu betreuen, viele Akutpatienten waren darunter. Die Arzthelferin konnte mich daher nur nach Hause schicken, es sei schlichtweg "zu voll heute".

Ich habe es dann noch beim Hausarzt meiner Frau versucht, der mir aber auch keinen Termin mehr geben konnte. So musste ich mir also am 01.03.2013 meinen nächsten Zahlschein ausstellen lassen. Die Arzthelferin meinte zu mir nur , "das wäre kein Problem".

Nach dem Wochenende kam dann der folgende Bescheid von der AOK:

http://im.bilderkiste.org/4136383898065/bescheid1.jpg
http://im.bilderkiste.org/1136383902222/bescheid2.jpg

Ich bin natürlich sofort in Panik ausgebrochen, mein Gesundheitszustand hat sich durch diesen Bescheid extrem verschlechtert. Anhand verschiedener Informationen von Freunden und Hilfe meiner Frau habe ich es dann mit diesem Widerspruch versucht und sogar ein Attest meines Arztes hinzugefügt.

http://im.bilderkiste.org/1136383914820/widerspruch.jpg
http://im.bilderkiste.org/6136383917087/attest.jpg

Zu diesem Zeitpunkt stehe ich ohne Krankenversicherung und ohne Geld da, habe daher Hartz IV beantragen müssen, da meine Frau nicht genug verdient. Die AOK hat sich dann im Anschluss bei mir mit diesem mir nicht verständlichen Schreiben gemeldet.

http://im.bilderkiste.org/4136383928672/ablehnung1.jpg
http://im.bilderkiste.org/6136383930834/ablehnung2.jpg

Mich plagen nun die folgenden Fragen:

1. Ist das bereits die Ablehnung des Widerspruchs oder kommt das dann erst am 15.04.?
2. Sollte ich mich jetzt erst mal bei meiner Frau familienversichern (andere KK) oder würde mir das negatic ausgelegt werden?
3. Am Freitag habe ich meinen nächsten Termin beim Arzt. Soll ich ab dann per AU weiter krankgeschrieben werden oder soll ich einen meiner Blanko-Zahlscheine fotokopieren und immer den dann mitnehmen?
4. Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt aufsuchen oder erst bis zur endgültigen Ablehnung warten?

Ich weiß ja nicht mal, ob ich überhaupt eine Chance habe. Ich verstehe nicht, wie das passieren konnte, ich kann doch nichts dafür, dass ich jetzt in dieser Lage bin.

Ich hoffe, die Experten hier in diesem Forum haben ein paar Ratschläge für mich. Ich bin für jede Hilfe dankbar, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

MfG
Karl Walter

Verfasst: 21.03.2013, 08:23
von CiceroOWL
Da du ALG II beantrag hast und du zur Zeit nich versichert bist, mußt du eh in die Famileinversicherung deiner ehefrau, vergl § 5 Abs. 5 Nr. 2 a SGB v Vorangversicherung der Familienversicherung.

Hier das Beispiel von Hajo wie denn deine Vorgensweise aussehen kann.

http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t6977.html

Wie das ganze Prozedere innerhalb der Praxis deine Arztes war oder nicht, nun gut. Im Prinzip kann man sagen das du versuchst hast eine AU zu bekommen und aus den bekannten Gründen am 28.02.13 keine bekommen hast.

Unter denjeweilgen Schreiben war dennauch eine Rechtsmittelbelehrung und das dadurch erkenntlich ist das es sich umeine verwaltungsakt handelt. Ansonsten würde ich denn auf den endgültigen rechtgültigen Bescheid warten.

Den Widerspruch aufrecht erhalten, das Ganze denn über den Rechtsanwalt und denn ggf gerichtlich entscheiden lasse. Die Problematiken sind wohl bekannt.

Vom Prinzip her muss du das Widerspruchsverfahren mit aller Konzequenz durchziehen.

Allerdings gilt auch hier auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gotteshand.

Re: AOK zahlt kein Krankengeld mehr wegen Zahlscheinproblema

Verfasst: 21.03.2013, 10:11
von Swantje B.
1. Ist das bereits die Ablehnung des Widerspruchs oder kommt das dann erst am 15.04.?
Das ist kein Widerspruchsbescheid, sondern "nur" eine Anhörung. Der Widerspruchsbescheid kommt voraussichtlich erst einige Zeit, nachdem die Anhörungsfrist abgelaufen ist. Ich würde nicht vor Ende April damit rechnen.
2. Sollte ich mich jetzt erst mal bei meiner Frau familienversichern (andere KK) oder würde mir das negatic ausgelegt werden?
Wenn Du weiter Anspruch auf Krankengeld hast, dann bleibst du Mitglied der AOK. Die Familienversicherung würde dann automatisch rückwirkend beseitigt. Da gibt es auch nichts positiv oder negativ auszulegen. Diese Frage wird aber voraussichtlich erst vor Gericht geklärt. Da du krankenversichert sein musst, würde ich sofort die Familienversicherung beantragen.
3. Am Freitag habe ich meinen nächsten Termin beim Arzt. Soll ich ab dann per AU weiter krankgeschrieben werden oder soll ich einen meiner Blanko-Zahlscheine fotokopieren und immer den dann mitnehmen?
Wichtig ist nur, dass du überhaupt einen (lückenlosen) Nachweis der Arbeitsunfähigkeit hast.
4. Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt aufsuchen oder erst bis zur endgültigen Ablehnung warten?
Warten hieße hoffen, dass die AOK dem Widerspruch doch noch stattgibt und die Bescheide zurücknimmt. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ich würde nicht warten. Je eher der Anwalt Bescheid weiß, desto eher kann er die nächsten Schritte vorbereiten. Zu den Erfolgsaussichten kann ich leider keine Einschätzung abgeben.

Gruß
Swantje

Übrigens: Danke für das Einscannen und Verlinken der Unterlagen. Das ist wirklich deutlich hilfreicher als "ich habe gesagt, und dann haben die gesagt, und dann habe ich gesagt ..."

Verfasst: 21.03.2013, 19:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2013, 19:23
von Adler76
Ich Sehe dass so,die "Praxis" ist daran schuld.
Die aussage.....die spätere Ausstellung einer AUB macht nix.....die Dame sollte noch einmal Ihren Beruf neu Erlernen!!!

Hatte das gleiche Problem vor ein paar Tagen,allerdings "nur" ein Tag verspätet.Mein Anwalt hatt gleich in der Praxis angerufen und die nette Damen "zur Sau genacht".

Man hätte,in deinem fall, wenigstens eine neue AUB ausstellen können,zumindest bis 01.03.2013,denn hier wäre dein Hausarzt wieder da.
Ergo,das Fehlverhalten der Psrechstundenhilfe kann man dir nicht zur last legen,meinen Meinung!!!

Zur Not Anwalt hizuziehen :wink:

Verfasst: 21.03.2013, 22:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 00:30
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben: Im Übrigen kannst du dich bei Jens Spahn, dem gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU für seine Meinung dazu bedanken:

http://www.krankenkassenforum.de/arbeit ... ght=#55648
@MS: Nanu, vor kurzem warst Du doch noch Feuer & Flamme für den guten Jensi und die Politik...

Verfasst: 22.03.2013, 07:41
von reallyangry
Hallo Poet,
MachtsSinn hat geschreiben:
auch hier das - unschöne ? - Beispiel dafür, wie im sozialen Rechtsstaat Politik gemacht wird,

halt nicht für die „Kleinen“, „Bedürftigen“, sondern aus Sicht der „Großen“, „Starken“, „Etablierten“ …
"Feuer und Flamme" drückt er meiner Kenntnis nach anders aus.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 22.03.2013, 13:29
von KKA
Ist die AOK (gesetzlich)gezwungen wie beschrieben vorzugehen, oder hätte die Kasse einen auf den Versicherten zugehenden Ermessensspielraum (und damit die 'BSG-Falle' ignoriert)?

Verfasst: 22.03.2013, 14:51
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 15:22
von Czauderna
Hallo,
na ja - Kulanz - das trifft es wohl nicht, sondern eher Aufklärung und Korrektur von Sachen die falsch laufen. Kulanz würde ja nun wirklich bedeuten, dass jemand eine Leistung erhält, die ihm lt. Recht und Gesetz und Satzung nicht zusteht, er aber wegen der "Kulanz" dann doch bezieht. Bei Kulanz geht es wirklich darum wie der die Kulanz ausübende gerade drauf ist und nach welchen persönlichen Kriterien er oder sie diese Kulanz verteilt. Nein, Kulanz ist das nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.03.2013, 16:35
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
na ja - Kulanz - das trifft es wohl nicht, sondern eher Aufklärung und Korrektur von Sachen die falsch laufen. Kulanz würde ja nun wirklich bedeuten, dass jemand eine Leistung erhält, die ihm lt. Recht und Gesetz und Satzung nicht zusteht, er aber wegen der "Kulanz" dann doch bezieht. Bei Kulanz geht es wirklich darum wie der die Kulanz ausübende gerade drauf ist und nach welchen persönlichen Kriterien er oder sie diese Kulanz verteilt. Nein, Kulanz ist das nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,

wenn es keine Kulanz ist, welcher Begriff ist dann für die sich mir nicht erschließende, unterschiedliche Auslegung greifbar, wohlgemerkt bei gleicher Gesetzesvorgabe?

Verfasst: 22.03.2013, 16:51
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 17:11
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Hallo,

wenn es keine Kulanz ist, welcher Begriff ist dann für die sich mir nicht erschließende, unterschiedliche Auslegung greifbar, wohlgemerkt bei gleicher Gesetzesvorgabe?
Verzicht auf die Prüfung, da arbeitsunfähigen Menschen nicht aufgrund eines Formfehlers ihre finanzielle Lebensgrundlage entzogen werden soll.

Und da in dem Fall natürlich niemand dagegen klagt, gibt es auch niemanden, der auf die Einhaltung der Rechtssprechung besteht.

Ist in etwa so, wie wenn die Stadt AOK ihre Politessen ständig alle Parkplätze abklappern lässt, um möglichst alle Falschparker in die Schranken zu weisen, die Stadt EK dies nicht tut, sondern darüber hinwegsieht. Was die Stadt EK allerdings nicht daran hindert, bei unberechtigt parkenden Dauerparkern dafür zu sorgen, dass sie zukünftig woanders parken.

Verfasst: 22.03.2013, 17:24
von Czauderna
KKA hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
na ja - Kulanz - das trifft es wohl nicht, sondern eher Aufklärung und Korrektur von Sachen die falsch laufen. Kulanz würde ja nun wirklich bedeuten, dass jemand eine Leistung erhält, die ihm lt. Recht und Gesetz und Satzung nicht zusteht, er aber wegen der "Kulanz" dann doch bezieht. Bei Kulanz geht es wirklich darum wie der die Kulanz ausübende gerade drauf ist und nach welchen persönlichen Kriterien er oder sie diese Kulanz verteilt. Nein, Kulanz ist das nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,

wenn es keine Kulanz ist, welcher Begriff ist dann für die sich mir nicht erschließende, unterschiedliche Auslegung greifbar, wohlgemerkt bei gleicher Gesetzesvorgabe?
Hallo,
wenn etwas abgelehnt oder verweigert wird, dann hat der Begriff Kulanz logischerweise da erst mal nix zu suchen.
Kulanz ist, wenn etwas geleistet wird, was nach Recht,Gesetz und Satzung einem Versicherten nicht zusteht. Wenn also ein Versicherter auf dem Kulanzweg etwas erreichen will, dann muss er dies wissen.
Anders verhält es sich wenn eine Kasse etwas ablehnt und auf ihrer Rechtsauffassung, wegen meiner auch Rechtsauslegung, besteht, oder, was es ja auch geben soll einfach klar ist, dass eine Ablehnung/Verweigerung erfolgen muss wegen fehlendem Anspruch. Dagegen richtet sich der Widerspruch, der dann letztendlich in eine Klage mündet. Ich habe gerade eben vom Urteil zum "Deal" vor Gericht gehört - vielleicht spielt das in die Materie mit rein (laienhaft ausgedrückt, wie gesagt, ich bin kein Jurist). Wenn eine Kasse eine Anerkenntnis vornimmt oder eine Leistung vor Einreichung einer Klage trotzdem ganz oder teilweise (ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs) übernimmt, dann geschieht das meines Erachtens nach einmal, wenn es um relativ niedrige Streitwerte geht und man seitens der Kasse eben den "langen" Gang durch die Institutionen für sich selbst aber auch für den Versicherten vermeiden will. So etwas bindet nämlich nicht nur Personal sondern verursacht auch zusätzliche Kosten - aber Kulanz ist dies immer noch nicht.
Um es mal etwas einfacher zu gestalten - wenn ich einem Versicherten aus Kulanz z.B. eine Erstattung auf seine Brillenrechnung vornehme und er dies
seinem Nachbarn oder Kollegen erzählt und der dann auch zu mir kommt, dann habe ich ein Problem.
Kulanz hat mit Recht nix zu tun - meine Meinung.
Gruss
Czauderna