Besonders bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen scheint dies schwierig zu sein?
Bei einem Beinbruch weiss man: Wenn Knochen X durch dann dauert das Y Wochen, und dann ist der Mensch wieder gesund und arbeitsfähig.
Bei psychischen Folgeerscheinungen von Mobbing, BurnOut, Bossing, usw ist Arbeitsunfähigkeit auch gegeben, aber wie mir scheint schwer messbar: Wie tief ist die Wunde in der Seele?
Das führt zu widersprüchlichen Aussagen von Psychotherapeuten und MDK, der Krankenkasse fehlt der medizinische Sachverstand oder das notwendige Einfühlungsvermögen, der Patient sitzt dazwischen und wird noch kränker: Wie soll er sich zwischen den Meinungen zurechtfinden oder gar ein SozialGericht von seinem Standpunkt überzeugen?
Bin dankbar für Hinweise und Tipps oder Links, die es möglich machen, hier etwas präziser die Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsfähigkeit zu beurteilen.
Wie misst man eigentlich Arbeitsunfähigkeit?
Moderator: Czauderna
Hallo,
erst einmal - als Krankenkassenmitarbeiter kann ich überhaupt nicht beurteilen ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht - wenn ich das könnte, würden wir als Kasse weder Arzt noch MDK. benötigen - ich hätte auf meinem Schreibtisch links die Blanko-AU-Meldungen liegen und recht die Verordnungsblätter, und die würde ich dann so einsetzen wie ich es für angebracht halte. Das ist natürlich purer Unsinn.
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit obliegt immer einem Mediziner und da der Gesetzgeber den Kostenträgern aufgetragen hat, auch zu überprüfen ob die Kosten, die durch die Feststellungen/Verordnungen der Mediziner auch wirklich gerechtfertigt sind, deshlab wurde in erster Linie der MDK.
installiert.
Jetzt gebe ich dir natürlich recht, wenn du schreibst dass es bei einem Beinbruch relativ klar ist - wenn der Knochen geheilt ist, dann ist der Betroffene auch wieder gesund - das bekommt sogar auch ein medizinischer Laie noch geregelt. Wann aber ist die Seele wieder gesund, und war sie denn so krank, dass sie auch das Arbeiten nicht mehr zugelassen hat ? - Auch das können nur Medizinier, sagen wir mal einigermassen verbindlich sagen, aber auch in solchen Fällen der Patient.
Nur, wenn es unsere Sozialgesetzgebung dem Patienten überlassen würde zu bestimmen wann er Arbeitsunfähig oder wieder arbeitsfähig ist, ich denke, darüber muss nicht diskutiert werden, dass dies nicht funktionieren würde. Deshalb ist es wichtig, dass zur Beurteilung der
Arbeitsunfähigkeit auch Fachärzte einbezogen werden - z.B. ein Allgemeinarzt, ohne Zusatzqualifikation, der einen Patienten sechs Monate wegen psychischer Erschöpfung AU. schreibt - das ist ein Unding -
und da ist es mehr als logisch dass die zuständige Krankenkasse
nach hakt.
Gruss
Czauderna
erst einmal - als Krankenkassenmitarbeiter kann ich überhaupt nicht beurteilen ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht - wenn ich das könnte, würden wir als Kasse weder Arzt noch MDK. benötigen - ich hätte auf meinem Schreibtisch links die Blanko-AU-Meldungen liegen und recht die Verordnungsblätter, und die würde ich dann so einsetzen wie ich es für angebracht halte. Das ist natürlich purer Unsinn.
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit obliegt immer einem Mediziner und da der Gesetzgeber den Kostenträgern aufgetragen hat, auch zu überprüfen ob die Kosten, die durch die Feststellungen/Verordnungen der Mediziner auch wirklich gerechtfertigt sind, deshlab wurde in erster Linie der MDK.
installiert.
Jetzt gebe ich dir natürlich recht, wenn du schreibst dass es bei einem Beinbruch relativ klar ist - wenn der Knochen geheilt ist, dann ist der Betroffene auch wieder gesund - das bekommt sogar auch ein medizinischer Laie noch geregelt. Wann aber ist die Seele wieder gesund, und war sie denn so krank, dass sie auch das Arbeiten nicht mehr zugelassen hat ? - Auch das können nur Medizinier, sagen wir mal einigermassen verbindlich sagen, aber auch in solchen Fällen der Patient.
Nur, wenn es unsere Sozialgesetzgebung dem Patienten überlassen würde zu bestimmen wann er Arbeitsunfähig oder wieder arbeitsfähig ist, ich denke, darüber muss nicht diskutiert werden, dass dies nicht funktionieren würde. Deshalb ist es wichtig, dass zur Beurteilung der
Arbeitsunfähigkeit auch Fachärzte einbezogen werden - z.B. ein Allgemeinarzt, ohne Zusatzqualifikation, der einen Patienten sechs Monate wegen psychischer Erschöpfung AU. schreibt - das ist ein Unding -
und da ist es mehr als logisch dass die zuständige Krankenkasse
nach hakt.
Gruss
Czauderna
Klar, durchaus nachvollziehbar. Aber wenn 2 Reha-Fachkliniken im letzten Jahr dauerhafte AU feststellen, genauso wie ein Facharzt für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (nach dem MDK-Gutachten eines Allgemeinmediziners) sogar eine Verschlechterung und weitere AU diagnostiziert, dann ist nicht nachvollziehbar, warum die KK immer noch auf der EF beharrt.Czauderna hat geschrieben:... dass zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit auch Fachärzte einbezogen werden - z.B. ein Allgemeinarzt, ohne Zusatzqualifikation, der einen Patienten sechs Monate wegen psychischer Erschöpfung AU. schreibt - das ist ein Unding - und da ist es mehr als logisch dass die zuständige Krankenkasse nach hakt.
Deswegen meine Frage nach der Messbarkeit der Arbeitsunfähigkeit. Es kann doch nicht sein, dass - letztendlich existenzbestimmende - Entscheidungen nur aufgrund (differierender) Meinungen getroffen werden.
Es geht nicht darum, einer KK ihr gutes Recht auf Kostenkontrolle und Krankengeldmanagement streitig zu machen, es geht darum, dies in Richtung Sachlichkeit, Objektivität und weg von (empfundener) Willkür zu bringen.
In diesem Sinne eben mein Hilfeansuchen hier im Forum
Besten Dank für die bisherigen Beiträge, und auch besten Dank im Voraus,