Informationen und Fragen zum Krankengeld
Moderator: Czauderna
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FritzWelt
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von FritzWelt » 19.03.2013, 12:40
bin neu dabei! Mir ist die Gesetzeslage nicht wirklich klar.
Mein Arbeitsvertrag (6 Mon. Probezeit) wurde vom AG zum 31.03.2013 aufgelöst. Beginn der Probezeit 01.10.2013, Ende der Probezeit 31.03.2013. Vor diesem Arbeitsverhältnis war ich Freiberufler. Ich bin seit dem 18.02.2013 und bis einschl. 28.03.2013 Krank geschrieben. Voraussichtlich werde ich auch über den 28.03.13 hinaus weiter krank geschrieben.
Habe ich Anspruch auf Krankengeld? Was muss ich als nächstes tun?
Danke im Voraus für die Mühen!
Fritz
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Czauderna
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von Czauderna » 19.03.2013, 13:26
Hallo,
ja, Anspruch auf Krankengeld ab dem 01.04.2013 besteht - was du tun musst, strikt darauf achten, dass die Arbeitsunfähigkeitsnachweise l+ckenlos und sofort bei der Kasse landen.
Gruss
Czauderna
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FritzWelt
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von FritzWelt » 19.03.2013, 15:30
Hallo Czauderna,
lieben Dank für deine schnelle Antwort! Ja, dass wäre wirklich prima wenn ich ab 01.04.2013 tatsächlich Krankengeld beziehen könnte. Die Durchschrift der AU für die KK habe ich schon immer pünktlich abgesendet.
LG
Fritz
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Poet
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von Poet » 19.03.2013, 21:18
FritzWelt hat geschrieben:Hallo Czauderna,
lieben Dank für deine schnelle Antwort! Ja, dass wäre wirklich prima wenn ich ab 01.04.2013 tatsächlich Krankengeld beziehen könnte. Die Durchschrift der AU für die KK habe ich schon immer pünktlich abgesendet.
LG
Fritz
@FritzWelt: Am besten immer mit Sendenachweis!
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FritzWelt
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von FritzWelt » 20.03.2013, 11:24
@Poet
OK! Per Einschreiben versenden... Mit Rückschein ist zuviel des ganzen... Oder?
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Poet
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von Poet » 20.03.2013, 14:40
FritzWelt hat geschrieben:@Poet
OK! Per Einschreiben versenden... Mit Rückschein ist zuviel des ganzen... Oder?
..reicht!