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Wie sieht ein gültiger Bescheid über Beendigung KrankenG aus

Verfasst: 19.03.2013, 07:46
von KO2000
Welchen Formvorschriften muss ein Bescheid über die Beendigung von Krankengeld genügen, damit er erkennbar und gültig ist und man klar weiss, dass hier ein Widerspruch notwendig ist?

Muss da BESCHEID drinnenstehen? Oder eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden sein?

Hintergrund der Frage ist ein Schreiben der Krankenkasse vom Tag A, wo diese einfach nur schreibt, dass das Krankengeld bis zum Tag X gezahlt wird, da man dann wieder erwerbsfähig sei. Ohne die Worte 'Bescheid' und 'Rechtsmittelbelehrung'.

Dem wurde vorsorglich widersprochen.

Daraufhin kommt ein formloses Schreiben vom Tag B, in dem nun der (wortwörtlich) "Bescheid" vom Tag A zurückgenommen wird, und geschrieben wird, dass das Krankengeld bis zum Tag Y gezahlt wird. Wiederum ohne die Worte 'Bescheid' und ohne Rechtsmittelbelehrung.

Ist dies nun wieder ein nicht als Bescheid erkennbarer Bescheid, gegen den wiederum Widerspruch eingelegt werden sollte? Auch dann, wenn die Krankenkasse dazu telefonisch meint, das Schreiben vom Tag B sei nur ein nett gemeintes "man soll sich um das Schreiben von Tag A keine Sorgen machen"?

Wenn wirklich nett gemeint, dann will man ja nicht wieder gleich mit einem von der Krankenkasse vielleicht als unfreundlich empfundenen Widerspruch kommen...

???

Verfasst: 19.03.2013, 13:54
von KO2000
Bitte um Einschätzung der Experten hier im Forum.

Möchte es mir mit meiner Kasse nicht verderben, indem ich nicht notwendigerweise widerspreche, möchte aber auch nicht in eine Falle tappen...

Vielen Dank

Re: Wie sieht ein gültiger Bescheid über Beendigung KrankenG

Verfasst: 20.03.2013, 01:20
von leser
Ein belastender Verwaltungsakt sollte eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Sofern die Kasse Dir mitteilt, dass Du ab dann und dann kein Krankengeld mehr bekommst, kannst Du allerdings davon ausgehen, dass es sich um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Sofern keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, verlängert sich die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs von 1 Monat auf 1 Jahr. Ich würde aber nicht warten, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin.
KO2000 hat geschrieben:Dem wurde vorsorglich widersprochen.

Daraufhin kommt ein formloses Schreiben vom Tag B, in dem nun der (wortwörtlich) "Bescheid" vom Tag A zurückgenommen wird, und geschrieben wird, dass das Krankengeld bis zum Tag Y gezahlt wird. Wiederum ohne die Worte 'Bescheid' und ohne Rechtsmittelbelehrung
Sofern auf den ersten Bescheid schriftlich Bezug genommen wurde, hat sich dieser mit dem 2. Schreiben erledigt, vorausgesetzt, das 2. Schreiben ist für Dich günstiger.

Wenn Du mit dem 2. Schreiben einverstanden bist, ist alles tutti. Wenn nicht, würde ich der Kasse mitteilen, dass Du auch gegen das 2. Schreiben Widerspruch erhebst, ansonsten könnten sie argumentieren, dass Deinem Widerspruch mit 2. Bescheid abgeholfen wurde (je nach Inhalt Deines Widerspruchs).

Gruß Leser