Wie sieht ein gültiger Bescheid über Beendigung KrankenG aus
Verfasst: 19.03.2013, 07:46
Welchen Formvorschriften muss ein Bescheid über die Beendigung von Krankengeld genügen, damit er erkennbar und gültig ist und man klar weiss, dass hier ein Widerspruch notwendig ist?
Muss da BESCHEID drinnenstehen? Oder eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden sein?
Hintergrund der Frage ist ein Schreiben der Krankenkasse vom Tag A, wo diese einfach nur schreibt, dass das Krankengeld bis zum Tag X gezahlt wird, da man dann wieder erwerbsfähig sei. Ohne die Worte 'Bescheid' und 'Rechtsmittelbelehrung'.
Dem wurde vorsorglich widersprochen.
Daraufhin kommt ein formloses Schreiben vom Tag B, in dem nun der (wortwörtlich) "Bescheid" vom Tag A zurückgenommen wird, und geschrieben wird, dass das Krankengeld bis zum Tag Y gezahlt wird. Wiederum ohne die Worte 'Bescheid' und ohne Rechtsmittelbelehrung.
Ist dies nun wieder ein nicht als Bescheid erkennbarer Bescheid, gegen den wiederum Widerspruch eingelegt werden sollte? Auch dann, wenn die Krankenkasse dazu telefonisch meint, das Schreiben vom Tag B sei nur ein nett gemeintes "man soll sich um das Schreiben von Tag A keine Sorgen machen"?
Wenn wirklich nett gemeint, dann will man ja nicht wieder gleich mit einem von der Krankenkasse vielleicht als unfreundlich empfundenen Widerspruch kommen...
???
Muss da BESCHEID drinnenstehen? Oder eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden sein?
Hintergrund der Frage ist ein Schreiben der Krankenkasse vom Tag A, wo diese einfach nur schreibt, dass das Krankengeld bis zum Tag X gezahlt wird, da man dann wieder erwerbsfähig sei. Ohne die Worte 'Bescheid' und 'Rechtsmittelbelehrung'.
Dem wurde vorsorglich widersprochen.
Daraufhin kommt ein formloses Schreiben vom Tag B, in dem nun der (wortwörtlich) "Bescheid" vom Tag A zurückgenommen wird, und geschrieben wird, dass das Krankengeld bis zum Tag Y gezahlt wird. Wiederum ohne die Worte 'Bescheid' und ohne Rechtsmittelbelehrung.
Ist dies nun wieder ein nicht als Bescheid erkennbarer Bescheid, gegen den wiederum Widerspruch eingelegt werden sollte? Auch dann, wenn die Krankenkasse dazu telefonisch meint, das Schreiben vom Tag B sei nur ein nett gemeintes "man soll sich um das Schreiben von Tag A keine Sorgen machen"?
Wenn wirklich nett gemeint, dann will man ja nicht wieder gleich mit einem von der Krankenkasse vielleicht als unfreundlich empfundenen Widerspruch kommen...
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