Wie funktioniert das mit der Beendigung der AU durch den MDK
Moderator: Czauderna
Wie funktioniert das mit der Beendigung der AU durch den MDK
Seit gut einem Jahr arbeitsunfähig, nun schickt Krankenkasse zum MDK.
MDK sagt: voll erwerbsfähig. Facharzt sagt: immer noch arbeitsunfähig!
Deswegen Widerspruch an Krankenkasse.
Krankenkasse nimmt Bescheid zurück, sagt aber Krankengeld gibt es bis Monatsende.
Telefonisch protestiert.
Krankenkasse sagt ok Krankengeld gibt es weiter, aber demnächst nochmal irgendwann MDK.
Was sagt Ihr zum Vorgehen der Krankenkasse? Alles OK?
Wie oft muss man zum MDK? Ab wann ists Willkür der Krankenkasse?
Bin ich mit dieser Frage hier richtig?
Danke
MDK sagt: voll erwerbsfähig. Facharzt sagt: immer noch arbeitsunfähig!
Deswegen Widerspruch an Krankenkasse.
Krankenkasse nimmt Bescheid zurück, sagt aber Krankengeld gibt es bis Monatsende.
Telefonisch protestiert.
Krankenkasse sagt ok Krankengeld gibt es weiter, aber demnächst nochmal irgendwann MDK.
Was sagt Ihr zum Vorgehen der Krankenkasse? Alles OK?
Wie oft muss man zum MDK? Ab wann ists Willkür der Krankenkasse?
Bin ich mit dieser Frage hier richtig?
Danke
Hallo,
so wie die Kasse reagiert hat, sieht es aus, als ob sie nicht wirklich über ein MDK-Gutachten verfügt und deshalb "zurück hufen" musste.
Grundsätzlich ist es aber so, dass die Kasse den MDK. zur Überprüfung der AU. einschalten kann und sich bei Ihrer Entscheidung, die Krankengeldzahlung zu beenden und damit auch die Arbeitsunfähigkeit in sehr hohem Masse an den Ausführungen des MDK-Gutachtens orientiert.
Dass solche Entscheidungen von den Betroffenen häufig als "Willkür" empfunden werden, das trifft zu, und nachdem was, wir in den diversen Foren so lesen müssen, gibt es solche Fälle auch. Ich will jetzt nicht wieder meine "Einzelfallthese" wiederholen.
Gruss
Czauderna
so wie die Kasse reagiert hat, sieht es aus, als ob sie nicht wirklich über ein MDK-Gutachten verfügt und deshalb "zurück hufen" musste.
Grundsätzlich ist es aber so, dass die Kasse den MDK. zur Überprüfung der AU. einschalten kann und sich bei Ihrer Entscheidung, die Krankengeldzahlung zu beenden und damit auch die Arbeitsunfähigkeit in sehr hohem Masse an den Ausführungen des MDK-Gutachtens orientiert.
Dass solche Entscheidungen von den Betroffenen häufig als "Willkür" empfunden werden, das trifft zu, und nachdem was, wir in den diversen Foren so lesen müssen, gibt es solche Fälle auch. Ich will jetzt nicht wieder meine "Einzelfallthese" wiederholen.
Gruss
Czauderna
Ich glaube, das ist echt die Horrorvorstellung eines jeden Krankengekdbeziehers....
Es geht einem eh schon schlecht und dann kommt ein nettes Schreiben, dass die KK einem das KG nach Aktenlage zum Zeitpunkt X einstellt...
Wenn man bis dahin psychisch nicht belastet war, ist es man es spätestens dann....
Hoffe, mir passiert das nicht nachdem der EM-Antrag gestellt ist und die KK darüber informiert wurde.
Es geht einem eh schon schlecht und dann kommt ein nettes Schreiben, dass die KK einem das KG nach Aktenlage zum Zeitpunkt X einstellt...
Wenn man bis dahin psychisch nicht belastet war, ist es man es spätestens dann....
Hoffe, mir passiert das nicht nachdem der EM-Antrag gestellt ist und die KK darüber informiert wurde.
Guten Morgen, und ... Danke für die Kommentare
Widerspruch, weil Facharzt danach wieder sagt: Weiter voll arbeitsunfähig. Zusätzlich viele Telefonate. Krankenkasse zieht Bescheid zurück. Und sagt dabei: Musst bald nochmal zum MDK. Wegen der selben Sache.
Klingt so (auch aus den Telefonaten heraus), als ob die meinen: Wir haben MDK schauen lassen, Widerspruch war allerdings berechtigt, jetzt müssen wir halt nochmal schauen lassen, vielleicht findet MDK ja doch irgendwann irgendetwas, dem nicht widersprochen werden kann, und damit dann endlich das von der Krankenkasse gewünschte Ende des Krankengelds.
Wenn das so wäre, wie könnte man sich dagegen zur Wehr setzen?
Hatte dies nicht extra angeführt (sorry), Krankenkasse hatte zum MDK geladen für ein Gutachten, das wurde dann als Grundlage herangezogen: Voll erwerbsfähig.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
so wie die Kasse reagiert hat, sieht es aus, als ob sie nicht wirklich über ein MDK-Gutachten verfügt und deshalb "zurück hufen" musste.
Widerspruch, weil Facharzt danach wieder sagt: Weiter voll arbeitsunfähig. Zusätzlich viele Telefonate. Krankenkasse zieht Bescheid zurück. Und sagt dabei: Musst bald nochmal zum MDK. Wegen der selben Sache.
Klingt so (auch aus den Telefonaten heraus), als ob die meinen: Wir haben MDK schauen lassen, Widerspruch war allerdings berechtigt, jetzt müssen wir halt nochmal schauen lassen, vielleicht findet MDK ja doch irgendwann irgendetwas, dem nicht widersprochen werden kann, und damit dann endlich das von der Krankenkasse gewünschte Ende des Krankengelds.
Wenn das so wäre, wie könnte man sich dagegen zur Wehr setzen?
Hatte gefragt ...
Vielen Dank.
an einer konkreten Antwort auf genau diesen Sachverhalt - Krankenkasse versucht wieder MDK solange bis es für ebendiese Krankenkasse passt - wäre mir sehr gelegen.KO2000 hat geschrieben:Wir [Krankenkasse] haben MDK schauen lassen, Widerspruch war allerdings berechtigt, jetzt müssen wir halt nochmal schauen lassen, vielleicht findet MDK ja doch irgendwann irgendetwas, dem nicht widersprochen werden kann, und damit dann endlich das von [uns] der Krankenkasse gewünschte Ende des Krankengelds.
Wenn das so wäre, wie könnte man sich dagegen zur Wehr setzen?
Vielen Dank.
Bisher hatte - so habe ich es hoffentlich deutlich gemacht - der MDK nichts gefunden, dem nicht widersprochen werden konnte. Deswegen hat die Kasse ja auch dem Widerspruch stattgegeben und den Bescheid zurückgenommen.Machts Sinn hat geschrieben:Pardon, aber wenn die Kasse mit dem MDK etwas findet, "dem nicht widersprochen werden kann", ist Gegenwehr wohl eher sinnlos, der Krankengeld-Bezug offenbar zu Recht beendet.
Aber schon am selben Tag des Rücknahme-Bescheids wird ein neuer MDK-Termin in Aussicht gestellt. Das empfindet man irgendwie als mutwillig und fühlt den Satz: "Wir, die Krankenkasse, hatten keinen Erfolg (Patient hat berechtigt widersprechen können), deswegen probieren wir es sofort wieder." Nicht einen Monat warten oder so, nein, möglichst gleich wieder zum MDK schicken.
@KO2000: Gerade weil das Vorgehen der Kasse etwas "Geschmäckle" hat, ist es wichtig, dass Du ganz sauber mitspielst. Wenn Du also arbeitsunfähig bist, dann bereite Dich argumentativ vor, gehe brav zum MdK und schildere Deine Geschichte. Die können sich auch gerne mit Deinem Behandler in Verbindung setzen, der wird ihnen das ja dann auch aus seiner Sicht bestätigen.KO2000 hat geschrieben:Aber schon am selben Tag des Rücknahme-Bescheids wird ein neuer MDK-Termin in Aussicht gestellt. Das empfindet man irgendwie als mutwillig und fühlt den Satz: "Wir, die Krankenkasse, hatten keinen Erfolg (Patient hat berechtigt widersprechen können), deswegen probieren wir es sofort wieder." Nicht einen Monat warten oder so, nein, möglichst gleich wieder zum MDK schicken.
Bestätigt der MdK die Arbeitsunfähigkeit nicht, dann reden wir hier weiter. Es macht jetzt keinen Sinn über ungelegte Eier zu reden.
Übrigens: Deine Kasse hat ja jetzt ein Jahr lang gezahlt, es ist klar, dass irgendwann ja mal wieder Arbeitsfähigkeit hergestellt werden soll (oder eine Rente).