warum Entbindung nur von der ärztlichen Schweigepflicht?
Verfasst: 19.03.2013, 02:09
Hallo,
mich würde mal interessieren, warum PKVs im Leistungsfall Entbindungen nur von der ärztlichen Schweigepflicht fordern. Es kann doch sein, dass ich z.B. bei 5 Ärzten vorher war und nur einer ( Dr. Mustermann ) die Diagnose festgestellt hat und die entsprechende Behandlung angeraten hat, was ich aber verschweige und nur die 4 anderen von der Schweigepflicht entbinde. Z.B habe ich einen sechsten erst nach dem Abschluss einer PKV aufgesucht und dieser auch dieselbe Diagnose festgestellt und dieselbe Behandlung angeraten hat. Dass ich aber überhaupt noch bei Dr. Mustermann war bzw. bei wem ich überhaupt tatsächlich war, könnte die PKV nur bei meiner alten KV erfahren. Die sollte also vor allem eine Entbindung von der Schweigepflich der KV fordern, oder?
mich würde mal interessieren, warum PKVs im Leistungsfall Entbindungen nur von der ärztlichen Schweigepflicht fordern. Es kann doch sein, dass ich z.B. bei 5 Ärzten vorher war und nur einer ( Dr. Mustermann ) die Diagnose festgestellt hat und die entsprechende Behandlung angeraten hat, was ich aber verschweige und nur die 4 anderen von der Schweigepflicht entbinde. Z.B habe ich einen sechsten erst nach dem Abschluss einer PKV aufgesucht und dieser auch dieselbe Diagnose festgestellt und dieselbe Behandlung angeraten hat. Dass ich aber überhaupt noch bei Dr. Mustermann war bzw. bei wem ich überhaupt tatsächlich war, könnte die PKV nur bei meiner alten KV erfahren. Die sollte also vor allem eine Entbindung von der Schweigepflich der KV fordern, oder?