Seite 1 von 1

Beurteilung Fami bei Auszahlung kap. VB

Verfasst: 18.03.2013, 21:20
von zost
Wir haben grad folgenden Fall:

Ein Familienversicherte erhielt eine kapitalisierte VB-Auszahlung.

Wenn ich die 120- Berechnung anwende, kommt sie über die zulässigen 385€ für die Fami-Grenze.

Also freiw. Versicherung in der Mindeststufe mit VB und Aufstockung bis zur Mindestbemessungsgrenze?

Oder ist die Auszahlung eine einmalige Einnahme, also nicht regelmäßig, und diese wird bei der Beurteilung Fami gar nicht berücksichtigt?
Ergo: komplett beitragsfrei?

Verfasst: 18.03.2013, 23:18
von Swantje B.
Hallo zost,

vorab: Diese Frage habe ich in keinem Rundschreiben gefunden.

Das BSG-Urteil B 5b/8 KN 1/06 KR R vom 09.10.2007 könnte aber eine Richtung vorgeben (http://lexetius.com/2007,4336).

In dem Urteil ging's zwar um eine Abfindung. Das BSG stellt aber allgemein fest:

- wie eine Einnahme beitragsrechtlich behandelt wird, ist für die Familienversicherung nicht relevant. Denn "Gesamteinkommen" ist etwas anderes als "Einnahmen zum Lebensunterhalt" (Randnummer 19 des Urteils).

- nur monatlich bezogenes Einkommen kann auf das Gesamteinkommen angerechnet werden. Die Aufteilung einer Einmalzahlung auf verschiedene Monate ist nicht vorgesehen (Randnummer 22)

Meine Lösung: Die VB-Auszahlung ist nicht "regelmäßig". Sie spielt bei der Beurteilung des Fami-Anspruchs keine Rolle.

Gruß
Swantje

Verfasst: 19.03.2013, 08:53
von heinrich
sehe ich auch so.

FAMI besteht, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verfasst: 19.03.2013, 15:07
von zost
ok, ich danke euch.