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Befristetes Arbeitsverhältnis (2 Monate)
Verfasst: 18.03.2013, 14:26
von baden
Hallo alle zusammen,
Ich habe mal wieder paar Fragen, und zwar ich habe gerade ein Job Angebot ( Vollzeitarbeit 40/std Woche ) für nur 2 Monate bekommen. Ich bin zurzeit bei Meiner Frau kostenlos Familien Versichert ( meine Frau macht MiniJob und ist freiwillig versichert ). Also wenn ich den Job annehme, bin ich ja für die nächsten 2 Monaten als Arbeitnehmer natürlich raus aus der Familienversicherung und pflichtversichert. Meine Frage:
1. wie soll ich dann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter kranken versichern??
2. in der nächste 2 Monate kann ja meine Frau raus aus ihre Freiwillige und bei mir mitversichert...aber was passiert danach nach 2 Monate??
wie soll ich bei der Kasse klären?
Ps: ich habe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I , da ich mein Studium abgebrochen habe und ich habe noch nicht richtig gearbeitet Bzw. dass ich Arbeitslosenversicherung nie einzahle.
Vielen Dank im voraus
Verfasst: 18.03.2013, 15:22
von röschen
Wenn Ihre Frau im Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, kann sie das im gleichen Job nicht beliebig hin und her ändern!
Verfasst: 18.03.2013, 15:34
von baden
röschen hat geschrieben:Wenn Ihre Frau im Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, kann sie das im gleichen Job nicht beliebig hin und her ändern!
hallo, Ich verstehe nicht so ganz was Sie meinen. Meine frau arbeitet nur Minijob für 32 stunden im monat und zahlt 154 Euro im Monat (freiwillig versichert ) und ich bin quasi kostenlos bei ihr mitversichert. Ich meine eine von und muss ja Hauptversicherte sein.
Verfasst: 18.03.2013, 21:24
von zost
Wenn sie der Hauptversicherte werden, kann ihre Frau bei Ihnen in die Fami ( aber Achtung: freiw. Versicherung muss gekündigt werden!)
Nach den 2 monaten können sie sich dann freiw. weiterversichern und Ihre Frau bleibt in der Fami.
Oder ihre frau vers. sich wieder freiw. Und nimmt Sie in die Fami.
Verfasst: 18.03.2013, 22:55
von Poet
zost hat geschrieben:Wenn sie der Hauptversicherte werden, kann ihre Frau bei Ihnen in die Fami ( aber Achtung: freiw. Versicherung muss gekündigt werden!)
Das sehe ich anders: Die kostenlose Familienversicherung ist immer vorrangig durchzuführen, die frw. Versicherung der Frau endet durch Begründung der Familienversicherung auch ohne Kündigung. Die beiden sind bei derselben Kasse, also gar kein Problem.
Verfasst: 18.03.2013, 23:20
von roemer70
So eindeutig ist das nicht, auch die Satzung der KK muss mitspielen:
§ 191 SGB V hat geschrieben: Die freiwillige Mitgliedschaft endet
1. mit dem Tod des Mitglieds,
2. mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder
3. mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt.
Verfasst: 18.03.2013, 23:32
von Swantje B.
Poet hat geschrieben:zost hat geschrieben:Wenn sie der Hauptversicherte werden, kann ihre Frau bei Ihnen in die Fami ( aber Achtung: freiw. Versicherung muss gekündigt werden!)
Das sehe ich anders: Die kostenlose Familienversicherung ist immer vorrangig durchzuführen, die frw. Versicherung der Frau endet durch Begründung der Familienversicherung auch ohne Kündigung. Die beiden sind bei derselben Kasse, also gar kein Problem.
Hallo Poet,
die Familienversicherung ist nur möglich wenn der Ehepartner "nicht freiwillig versichert" ist. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Die freiwillige Mitgliedschaft muss gekündigt werden.
Bei 99,9% aller Kassen dürfte die Kündigung zum Tag vor Beginn der Fami kein Problem sein. In
unserer Satzung heißt es dazu: "
Abweichend von Abs. I Satz 1 (Bindungsfrist) können Versicherungsberechtigte ihre Mitgliedschaft kündigen, weil die Voraussetzungen einer Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt sind. Die freiwillige Mitgliedschaft endet in diesen Fällen mit Erfüllung der Voraussetzungen der Familienversicherung."
Es geht aber auch anders. Zum Beispiel in der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg:
"Erklärt das freiwillige Mitglied wegen der bestehenden Voraussetzung einer Familienversicherung seinen Austritt, so endet die Mitgliedschaft mit dem Tag des Eingangs der Erklärung."
Es gibt auch Satzungregelungen, die eine (rückwirkende) Kündigung der freiwilligen KV nur zulassen, wenn die Kündigung bis spätestens 15. des Folgemonats eingeht.
Ob das in der Praxis immer so umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Rechtlich "vorrangig" ist die Familienversicherung aber nicht!
Gruß
Swantje
Re: Befristetes Arbeitsverhältnis (2 Monate)
Verfasst: 18.03.2013, 23:36
von Swantje B.
baden hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Ich habe mal wieder paar Fragen, und zwar ich habe gerade ein Job Angebot ( Vollzeitarbeit 40/std Woche ) für nur 2 Monate bekommen. [...]. Also wenn ich den Job annehme, bin ich ja für die nächsten 2 Monaten als Arbeitnehmer natürlich raus aus der Familienversicherung und pflichtversichert.
Hallo baden,
bist Du sicher, dass du in der Beschäftigung als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wirst? Beschäftigungen, die auf längens 2 Monate im Voraus befristet sind, führen als sogenannte kurzfristige Beschäftigungen nicht zur Versicherungspflicht.
Gruß
Swantje
Verfasst: 18.03.2013, 23:41
von Poet
@roemer70 & swantje B.: Sorry, ich wusste nicht, dass es noch einzelne Kassen gibt, die das in den Satzungen anders regeln.
Re: Befristetes Arbeitsverhältnis (2 Monate)
Verfasst: 19.03.2013, 00:07
von baden
Swantje B. hat geschrieben:baden hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Ich habe mal wieder paar Fragen, und zwar ich habe gerade ein Job Angebot ( Vollzeitarbeit 40/std Woche ) für nur 2 Monate bekommen. [...]. Also wenn ich den Job annehme, bin ich ja für die nächsten 2 Monaten als Arbeitnehmer natürlich raus aus der Familienversicherung und pflichtversichert.
Hallo baden,
bist Du sicher, dass du in der Beschäftigung als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wirst? Beschäftigungen, die auf längens 2 Monate im Voraus befristet sind, führen als sogenannte kurzfristige Beschäftigungen nicht zur Versicherungspflicht.
Gruß
Swantje
Bei wem muss ich mich diesbezüglich dann melden? Beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse? Die Arbeit ist zwar 2 monate befristet, jedoch vollzeit und die ganzen sozialabgaben werden vom lohn abgezogen...(krankenkasse, sozialversicherung, etc.)
An Alle: vielen Dank für eure schnellen Antworten
Verfasst: 19.03.2013, 00:49
von roemer70
Das klingt so, als sähe der Arbeitgeber hier eine Berufsmäßigkeit - dann wäre es keine kurzfristige Beschäftigung. Ansprechpartner wegen der Beurteilung ist der Arbeitgeber.
Verfasst: 19.03.2013, 12:08
von baden
also bei kurzfristige Beschäftigung max.2 Monate dass heißt ..ich muss kein Beitrag für Krankenkasse, pflege, Sozialversicherung..etc zahlen und ich kann weiterhin für diese 2 Monate bei meiner Frau Familien versichern. ist das richtig?? und muss ich bei der Kasse wegen Kurzfristige Beschäftigung melden??
Verfasst: 21.03.2013, 11:19
von baden
hallo Leute, sorry dass ich euch nochmal frage...aber da ich beim Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung arbeitsuchend gemeldet bin, kann ich leider kein Kurzfristige Beschäftigung ausüben.
welche Möglichkeiten seht ihr am besten? da ich ja angst habe dass wir (ich und meine Frau doppel KV-beitrage zahlen müssen ( für diese 2 Monate ).
Vielen2 dank im voraus
Verfasst: 21.03.2013, 11:54
von broemmel
Die Beschäftigung wird aufgrund der Meldung bei der Arbeitsagentur berufsmässig ausgeübt.
Damit besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen.
Also: eigene Mitgliedschaft für die Zeit der Beschäftigung. Familienversicherung der Ehefrau in der Zeit.
Nachfrage bei der Kasse Deiner Frau bezüglich der Kündigungsfristen.
Nach Ende der Beschäftigung gehst Du wieder in die Familienversicherung bei Deiner Frau oder Du setzt Deine Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fort und Deine Frau ist bei Dir in der Familienversicherung.
Verfasst: 21.03.2013, 12:32
von baden
broemmel hat geschrieben:Die Beschäftigung wird aufgrund der Meldung bei der Arbeitsagentur berufsmässig ausgeübt.
Damit besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen.
Also: eigene Mitgliedschaft für die Zeit der Beschäftigung. Familienversicherung der Ehefrau in der Zeit.
Nachfrage bei der Kasse Deiner Frau bezüglich der Kündigungsfristen.
Nach Ende der Beschäftigung gehst Du wieder in die Familienversicherung bei Deiner Frau oder Du setzt Deine Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fort und Deine Frau ist bei Dir in der Familienversicherung.
Vielen Dank für die Info.
ich habe jetzt bei meiner KV-Seite im Internet nachgeguckt, da steht nämlich Die "Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende und besteht einheitlich für Pflicht- und freiwillig Versicherte"
also wenn alles klappt..werde voraussichtlich ab 01.04 mit der Arbeit anfangen bis ende Mai. dann heisst doch dass wir für diese Zeit jede für eigene KV zahlen müssen, obwohl meine Frau freiwillig und nur Minijob macht
. Gibt es eigentlich keine möglichkeiten so wie zb. "Beitragspause" für meine Frau?? dass ich auch später einfach wieder zurück in die Familienversicherung bin.