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Krankenkasse will Eingliederungsvereinbarung sehen

Verfasst: 17.03.2013, 11:30
von jette
Hallo, mein Partner (zur Zeit im ALG I-Bezug, schwerbehindert) bekommt seit 21.12.2012 nach einer OP an der Hand Krankengeld. Nach 4 Wochen bekam er immer nach Arztbesuch "nette" Anrufe der KK wie lange es denn noch dauert , was für Therapien etc. Nach einer Beschwerde hat das nun aufgehört aber jetzt kam ein Schreiben mit Fragebogen wegen MDK und folgenden Satz: "Um Ihre Arbeitsunfähigkeit besser beurteilen zu können, benötige ich unbedingt eine Kopie Ihrer Eingliederungsvereinbarung."

Dort steht nichts zu Arbeitsunfähikeit, was soll das und wie können wir uns gegen das Datensammeln wehren?

Danke für die Hilfe

Verfasst: 17.03.2013, 12:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.03.2013, 12:05
von Czauderna
Hallo,
um was für eine "Eingliederungsvereinbarung" geht es da ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.03.2013, 12:15
von jette
Hallo, nein hier geht es um die normale Eingliederungsvereinbarung: Wortlaut KK-Schreiben: "Darin haben Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler die Vermittlungsbemühungen sowie Künftige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Lohnkostenzuschuss) festgelegt."

Verfasst: 17.03.2013, 13:19
von Czauderna
Hallo,
aha, ja, das weiss ich auch nicht, was die Kasse damit anfangen will - wenn jemand anderes weiss, okay.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.03.2013, 15:03
von Machts Sinn
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Eingliederungzuschuss

Verfasst: 17.03.2013, 18:48
von CiceroOWL
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Z-2012.pdf

Ich denke mal es geht hier um den EGZ und die Kasse wird wohl mit dem Gedanken spielen auf eine andere Tätigkeit aufgrund der Schwerbehinderung hinzuwirken.

Allerdings wird aufgrunder derzeitigen Konstilation wohl schwer die Vermittlungstätigkeit der AfA tangiert.

Sollte es sich um eine berufliche Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in das Arbeitsleben handeln müßten in dem Fall denn die zuständgie Kasse sich mit der AfA und dem RV Träger in Verbindung setzen.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 3_ANL1.2.2

Da aufgrund der Erkrankung nur vorübergehend dei Erwerbsttätigkeit wesentlich gefährdet ist.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... =SGB9_33R9

Sollte es aufgrund der Erkrankung zu einer längerfristigen Erkrankung die Erwerbsfähigkeit insgesamt gefährdet sein ist grundsätzlich der RV Träger zuständig, sofern insgesamt 5 Jahre Beiträge zu Sozialversicherung abgeführt worden sind.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/16.html

Grundsätzlich könnte denn die Kasse auf § 51 verweisen so denn Erwerbsfähigkeit gefährdert ist.

>> § 38 SGB 9

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB9_38R3.1

Denn soll die zuständige Kasse mal sagen was sie denn beabsichtigt Ansonsten schönen Gruß, es gilt die 10 wochen Frist und es müssen entsprechende medizinische Befunde vorliegen. Eine Schwerbehinderung ansich stellt noch wesentliche Beeinträchtigung der Werbstätigkeit dar.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html

Verfasst: 17.03.2013, 19:31
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:die Überlegung der Krankenkasse ist im Ansatz nicht schlecht - berücksichtigt aber den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit nicht. Ich kann mir gut vorstellen, was die Krankenkasse mit der Eingliederungsvereinbarung will, aber da ist es wie mit dem Reha-Entlassbericht: es stehen Dinge drin, die sie schlicht gar nichts angehen.
@Machts Sinn: Übrigens, das was in einer Eingliederungsvereinbarung steht (habe jüngst eine gesehen bei meiner alo SchwieMu) hat auch keinerlei Aussagekraft für die Kasse. Da geht es eher so um welchen Umfang sich der Kranke wieder an den Bemühungen zur Jobsuche beteiligen kann und so...

Sehr dubios.

Verfasst: 17.03.2013, 21:06
von jette
ist nicht die Gesundheitskasse, sondern eine IKK