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Versicherung bei neuer Krankenkasse trotz Beitragsrückstand

Verfasst: 15.03.2013, 13:04
von Julischatz
Hallo an Alle,

ich bin das erste Mal in einem Forum unterwegs, daher nehmt es mir nicht übel, falls ich das Thema nicht richtig positioniert habe o.ä.

Es geht um folgendes Problem:
Mein Freund ist bis 2007 über seinen Arbeitgeber kv-versichert gewesen (BKK vor Ort). Nach Kündigung erfolgte kurzzeitig eine Weiterversicherung über das Arbeitsamt. 2008 hat er dann aufgehört Leistungen beim Arbeitsamt zu beziehen, lebt seitdem von 450-Euro Jobs. Nun war er vergangene Woche beim Arzt und braucht dringend eine Operation. Die BKK sagt er muss erst alle Beiträge von 2007 bis heute zurückzahlen und könnte parallel eine neue KV nur über einen neuen Job oder das Arbeitsamt kriegen. Dann habe ich gehört das die AOK auch solche Fälle annimmt, umgekehrt aber auch, dass man erst zu seiner alten KV zurück muss. Die Beiträge will er zurückzahlen (läuft über Schuldnerberatung usw.) die OP allerdings soll bestenfalls bereits in den nächsten Wochen stattfinden. Habt Ihr eine Idee wie er schnellstmöglich an versicherungsschutz kommen kann?

Übers Arbeitsamt (da ist auch unklar, ob er überhaupt etwas kriegen würde) wird es vermutlich deutlich länger dauern und einen neuen Job findet er (40, seit 2007 arbeitslos, Einz.Kfm) leider auch nicht ohne weiteres.

Über jede Art von Tipps oder Hinweisen würden wir uns sehr freuen!
Danke!

Verfasst: 15.03.2013, 13:07
von CiceroOWL
Arbeitslosenngeld II beantragen, denn einen Antrag auf Beitragserlaß stellen § 186 Abs . 11 SGB V i.V.m § 76 Abs. 2 SGB IV und dem gemeinsamen Rundschreiben v. 30.06.2011 zum Thema ALG II. Nächste Frage warum hat er sich nicht gekümmert seit 2008? Sollte es sich um eine lebensbedrohliche Erkranung handeln ist die BKK vor Ort eh verpflichtet die kosten der OP, nur der OP zu tragen.

Verfasst: 18.03.2013, 15:26
von Julischatz
Vielen Dank für die Antwort,
ähnliches hatte ich mir auch schon gedacht. Wir werden
morgen direkt zum Arbeitsamt gehen.
Warum er sich nicht gekümmert hat? - Gute Frage.
War nicht krank, brauchte keine Medikamente und da gibt man das Geld dann wohl lieber für andere Dinge aus ...

natürlich bereut er das heute, aber lässt sich nicht mehr ändern.
Die Erkrankung ist noch nicht lebensbedrohlich, aber falls die OP nicht
vorgenommen wird, wird sich aus dem jetzigen Befund ein Krebstumor
entwickeln.