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kk lehnt Mitnahme der Kinder zur Mutter Kind Kur ab

Verfasst: 15.03.2013, 11:19
von flitzer6185
Hallo,

ich habe nach langem Hin und Her eine Mutter Kind Kur genehmigt bekommen, da ich extrem unter Kopfschmerzen/Migräne leide und jetzt während meiner Schwangerschaft keinerlei Medikamente einnehmen darf.
Nun möchte aber meine KK das ich meine 3 kleinen Kinder (7, 5 und 2) zu Hause lasse, da ich mich mit den Kindern unmöglich während der Kur erholen könne (was ja Quatsch ist, weil die Kinder ja dort in der Kinderbetreuung sind während ich meine Termine habe), obwohl ich deutlich gemacht habe, das mein Mann (Selbstständig) oft Tage, manchmal auch Wochen unterwegs ist und die Kinder daher nicht betreuen kann.
Unbezahlt freistellen lassen geht ja auch nicht, es hängt schließlich unserer Existens an seiner Berufstätigkeit.
Darf die Kasse denn in dem Fall die Mitnahme verweigern?

Haushaltshilfe

Verfasst: 15.03.2013, 11:36
von CiceroOWL
können schon, denn es besteht grundsätzlich während der Mutter / kindkur Anspruch auf Haushilfe für die beiden ältesten Kinder, der Kurze kann mit. Meiner Meinung nach

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004%3A263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007%3A263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159524

Verfasst: 15.03.2013, 11:59
von Czauderna
Hallo,

eine Mutter-Kind-Kur heißt deshalb so, weil dort Mutter und Kind oder Kinder zusammen hinfahren - es sei denn es handelt sich um eine Müttergenesungskur, dann fährt die Mutter in der Regel alleine.
So wie geschildert ist das schlicht Unfug was die Kasse da verlangt.
Ich kenne allerdings die Konstellation, dass bei einer solchen Kur nicht alle Kinder
mitgefahren sind (aus den unterschiedlichsten Gründen), dann kommt eben die Haushaltshilfe zum Zuge.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.03.2013, 13:41
von GerneKrankenVersichert
Ohne Kenntnis der kompletten Unterlagen wäre ich mich "Unfug"-Äußerungen vorsichtig.

Solange die Kinderbetreuung funktioniert, die Kinder dort ohne Probleme hingehen und kein Kind erkrankt, stimmt es, dass du während deiner Anwendungen eine Kinderbetreuung hast. Du kannst dich allerdings nicht darauf verlassen und wärst nicht die erste, die sich nach der Rückkehr aus der Kur darüber beschwert, dass sie ja nichts gebracht hat, da du dich aus den unterschiedlichsten Gründen doch um die Kinder kümmern musstest. Letztendlich hast du die Verantwortung für deine Kinder und musst im Falle eines Falles zugunsten deiner Kinder auf eigene Anwendungen verzichten.

Ich vermute, dass der MDK zu dem Schluss kam, dass die Kur keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn du dich nicht vollkommen auf dich konzentrieren kannst. Laut Gesetz kann eine medizinische Vorsorgemaßnahme für Mütter als Mutter-Kind-Kur erbracht werden, das heißt nicht, dass sie das automatisch muss. Die Kasse muss die Betreuung der Kinder dann über die Haushaltshilfe sicherstellen.

Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen. Dazu ist es sinnvoll, sich die Entscheidung des MDK anzufordern, mit dem behandelnden Arzt darüber zu reden und den Widerspruch mit einem Attest des Arztes zu untermauern.

Verfasst: 15.03.2013, 13:49
von Czauderna
Hallo,
ich lerne ja immer noch gerne dazu - wenn dich also richtig verstanden habe, kennst du das aus der Praxis dass eine Mutter zu einer Mutter-Kind-Kur in ein Mutter-Kind-Kurheim fährt, aber kein Kind mit fährt ??.
Wenn du mir das bestätigst, dann korrigiere ich natürlich meinen Beitrag sofort.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.03.2013, 14:01
von GerneKrankenVersichert
Hallo Czauderna,

du selbst hast doch geschrieben, dass es dann eine Mütter-Kur ist. Umgangssprachlich ist irgendwie alles, was mit Müttern und Kindern zu tun hat, eine Mutter-Kind-Kur, allerdings ist die Mutter-Kind-Kur laut Gesetz nur eine Möglichkeit einer medizinischen Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter (§ 24 SGB V). Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Vorsorgemaßnahme (§ 23 Abs. 5 SGB V). Wenn die Kasse nun aufgrund der medizinischen Beurteilung zu der Entscheidung gelangt, dass die Vorsorgemaßnahme nur ohne die Kinder sinnvoll ist, genehmigt sie ein Mütterkur, keine Mutter-Kind-Kur, obwohl die Versicherte die Mutter-Kind-Kur beantragt hat und jeder nur von einer Mutter-Kind-Kur spricht. Ich gehe nicht davon aus, dass im Bewilligungsschreiben von einer Mutter-Kind-Kur die Rede ist, sondern dass dort nur etwas von einer medizinischen Vorsorgemaßnahme für Mütter steht.

Verfasst: 15.03.2013, 14:12
von Czauderna
Hallo,
dass Du davon ausgehst ist ja auch okay - aber sie hat klar und deutlich geschrieben, dass Sie eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen hat, das heißt, das was sie beantragt hat wurde ihr auch bewilligt.
Andernfalls hätte Sie eine Ablehnung (belastenden Verwaltungsakt" erhalten müssen und als Alternative ein Angebot für eine Vorsorge- oder Reha-Massnahme nur für sie alleine, also eine "Mütterkur".
Vielleicht sollte sie uns das noch einmal deutlich erläutern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.03.2013, 00:22
von flitzer6185
Hallo, also eine Haushaltshilfe kann nicht zum Einsatz kommen, da diese nur max. 8 std. da wäre, mein Mann aber,wie schon geschrieben, oft mehrere Tage nicht zu Hause ist.
Es kann sich also während der Rest. Zeit niemand um die Kinder kümmern.
Ich leide seit über 20 Jahren unter Migräne und habe es immer geschafft mich trotzdem um meine Kinder zu kümmern, das ein Kind während der kur mal krank wird kann ich natürlich nicht ausschließen, wenn ich aber meine Kinder zu Hause lassen muss, könnte ich die Kur nicht antreten und würde so gar keine Hilfe bekommen.
Im Gutachten vom MDK steht ..."die Mitnahme der Kinder wird nicht empfohlen."

Verfasst: 16.03.2013, 01:15
von CiceroOWL
Das ist der Knackpunkt, der MDK sieht den Kurerfolg durch die Mitnahme der Kinder gefährdet. Wäre was anders wenndas Ganze zu Lasten, des RV Trägers gehen würde, da gäbe es kein Problem mit der anderweitigen Unterbringung der Kinder.

Verfasst: 16.03.2013, 10:35
von Czauderna
Hallo,
Ja, dann ist es klar, also keine traditionelle Mutter-Kind-Kur. Wieso sollte nicht trotzdem Haushaltshilfe geleistet werden. Sicher, sie wird nicht den gesamten
Verdienstausfall ausgleichen oder die Tatsächlichen Kosten abdecken, aber
als Leistung an und für sich musste sie doch gewährt werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.03.2013, 12:36
von flitzer6185
Aber diese Leistung nützt mir nichts, was habe ich denn davon das von 8-16 Uhr eine Haushaltshilfe da ist, sollen die Kinder denn dann bis zum nächsten Morgen alleine bleiben?
Keine Haushaltshilfe bleibt über Nacht.
Mein Mann kann nicht freinehmen, das ist ausgeschlossen.
Ich habe eine Mutter Kind Kur beantragt weil ich weiß das ich nicht ohne die Kinder fahren kann.
Ist es nicht mit normalem Menschenverstand ( MDK Und Kk) nachvollziehbar, das es besser ist diese Maßnahme mit Kindern zu machen als gar nichts zu tun und damit meine Gesundheit und die meines ungeborenen Babys auf's Spiel zu setzen?

Verfasst: 16.03.2013, 13:16
von Czauderna
Hallo,
das kann ich jetzt nicht ganz nachverfolgen - unterstellen wir mal, was ich natürlich nicht wünsche und was auch hoffentlich niemals eintreten möge,
dein Gesundheitszustand verschlechtert sich dermaßen oder ganz profan - du brichst dir ein Bein, also du musst ins Krankenhaus - was ist dann ?
Dann müssen deine Kinder auch ohne dich betreut werden und dann wird sich dein Ehemann frei nehmen müssen - warum soll das nicht gehen ??
Bitte nicht als Vorwurf verstehen, aber der MDK. sieht eben keine Aussicht auf Erfolg bzw. auf Verbesserung deines Gesundheitszustandes wenn du in den drei Wochen der Kur. dich auch weiterhin um deine Kinder kümmern musst, er sieht in diesem Fall deine Gesundheit im Vordergrund. Warst du schon mal mit deinen drei Kindern in einer Mutter-Kind-Kur - so, wie ich es vermute, nein.
Klar, da gibt es eine Kinderbetreuung, aber nur in wirklich wenigen Häusern auch schon für 2jährige - morgens und nach der Betreuung bist du wieder voll im Einsatz.
Was schon ziemlich oft passiert in solchen Kurgängen - dass Erkrankungen auftreten (meist Magen-Darm-Geschichten) und dadurch die Mütter/Väter an
Kurmaßnahmen schon gleich gar nicht mehr denken können weil sie ihre Kinder betreuen müssen - bei einem Kind schon Stress, aber mit 3 Kindern ??
Alles Sachen, die bedacht werden sollten.
Ob mit dieser Beurteilung des MDK. die Folge ist, dass du eine solche Kurmaßnahme nicht antreten willst oder wie du schreibst kannst, das hat der MDK. nicht zu verantworten, er muss beurteilen ob die beantragte Maßnahme
für dich die richtige Lösung ist und nicht ob und wie die Betreuung deiner Kinder
organisiert werden kann - das klingt in deinen Augen als Betroffene wahrscheinlich sehr hart, aber ich denke du willst ehrliche Antworten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.03.2013, 15:18
von flitzer6185
Also, aus medizinischer Sicht ist die Entscheidung des MDK durchaus nachvollziehbar.
Die Probleme die sie aber beschreiben könnten während jeder Mutter Kind Kur auftreten (sind ja dann immer Kinder anwesend), es könnte immer sein das sich die Kinder in der Betreuung nicht eingewöhnen oder krank werden und trotzdem fahren Mütter mit MS, Burn Out, akuten Erschöpfungszuständen o.ä. trotzdem mit 1,2,3 oder sogar mehr Kindern zur Mutter Kind Kur.
Warum gibt es denn Mutter Kind Kuren wenn sich die Mütter doch nur dann erholen können und gesund werden wenn sie sich während dieser Zeit nicht im ihre Kinder kümmer müssen/dürfen.
Das wiederspricht doch total dem Mutter Kind Kur Konzept.
Laut Expertenmeinung ist es ein ausreichender Grund für die Mitnahme der Kinder wenn diese während der Maßnahme der Mutter nicht ausreichend betreut werden können.
Es ist übrigens nicht unsere erste Kur, ich weiß also durchaus worauf ich mich einlasse und habe dementsprechend auch ein Kurhaus ausgesucht in dem Kinder von Anfang an betreut werden können;-)

Verfasst: 16.03.2013, 15:24
von Czauderna
Hallo,
na, wenn schon Erfahrungen vorliegen, dann wissen Sie schon, was auf sie zukommen könnte. Warum es Mutter-Kind-Kuren gibt - ich denke, da müssen wir nicht drüber streiten - die Frage könnte dann aber auch lauten, warum gibt es "Mütterkuren". Nun, da bleibt Ihnen somit nur der Weg des Widerspruchs, möglichst mit einer medizinischen Begründung ihres Arztes, der vielleicht auch den
psycho-sozialen Aspekt der Mitnahme der Kinder beinhaltet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.03.2013, 22:47
von Herby2011
Hallo,
Ich stimme Czauderna zu.
Wenn ein Widerspruch erfolgen soll, als Begründung bitte nicht die fehlende Betreuungsmöglichkeit anbringen. Das kann vielleicht beiläufig mit angebracht werden. Als Hauptgrund müssen Sie was anderes haben, z.B. Trennungsängste, die den Kurerfolg beeinträchtigen.
Vielleicht liegt ja bei einem der Kinder noch eine medizinische Begründung vor, die einen eigenen Kuranspruch begründet. Sprechen Sie doch darüber, falls noch nicht passiert, mit dem behandelnden Arzt.

Beste Grüße
Herby