Arzt verweigert weitere AU
Verfasst: 14.03.2013, 15:36
Hallo Forum,
Erstmal zu mir: Ich bin 29 Jahre alt und Lokführer und seit 1.2.2013 krank geschrieben wegen einem Bruch am 5.Mittelfußknochen.
Hinter mir liegen nun 42 Tage krank feiern wegen dem Gips, da ich aufgrund meiner Tätigkeit im Unternehmen keine andere Tätigkeit ausführen kann. Nun hatte ich heute (14.3.2013) noch mal eine Untersuchung gehabt, wo der Gips abgenommen wurde, aber ich Aufgrund der Tatsache das die Muskulatur im linken Fuß sich stark zurück gebildet hat noch nicht richtig auftreten kann, vom Arzt nun noch mal bis 24.3.2013 krank geschrieben.
Jedoch will er mir keine AU mehr für meinen Arbeitgeber ausstellen, da er der Meinung ist, die alte AU (gültig bis einschließlich 14.3.2013) reiche vollkommen aus und ab morgen den 15.3.2013 erhalte ich ja Krankengeld, da würde dies alles über die Bahn BKK in Münster laufen.
Ich habe nun die Bahn BKK angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Arzt mir eine AU ausstellen muss, was auch einleuchtet, da ja auch mein Arbeitgeber wissen muss wie lange ich ausfalle. Dies habe ich zwar schon telefonisch mitgeteilt doch laut Betriebsvereinbarung sind wir darüber hinaus verpflichtet eine schriftliche AU innerhalb von drei Tagen einzureichen.
Ein anschließender Anruf beim Arzt brachte wenig Erfolg und man will mir lediglich eine AU bis 15.3.2013 ausstellen, was der Arbeitgeber dann aber so interpretieren kann das ich ab Samstag den 16.3.2013 dann wieder arbeiten kann. Ein anderer Vorschlag der Sprechstundenhilfe war, den Auszahlschein zu kopieren und dem AG vorzulegen, allerdings wäre die 3 Tagesfrist dann schon verstrichen wenn dieser erst am 22.3.2013 ausgefüllt wird, da er noch mit der Post unterwegs ist.
Ist diese Vorgehensweise so üblich, oder einfach Unwissenheit des Arztes und der Sprechstundenhilfen?
Da ich bisher noch nie länger als 1 Woche krank war und sonst auch bei meinem Arbeitgeber nie negativ aufgefallen bin, habe ich natürlich Angst vor eventuellen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen die nicht auf mein Verschulden zurück zu führen sind. Ich habe leider den Eindruck das ich hier zum Spielball von Arzt und KK geworden bin.
Wäre nett wenn jemand da den Überblick hat und mir helfen könnte.
Viele Grüße
Markus
Erstmal zu mir: Ich bin 29 Jahre alt und Lokführer und seit 1.2.2013 krank geschrieben wegen einem Bruch am 5.Mittelfußknochen.
Hinter mir liegen nun 42 Tage krank feiern wegen dem Gips, da ich aufgrund meiner Tätigkeit im Unternehmen keine andere Tätigkeit ausführen kann. Nun hatte ich heute (14.3.2013) noch mal eine Untersuchung gehabt, wo der Gips abgenommen wurde, aber ich Aufgrund der Tatsache das die Muskulatur im linken Fuß sich stark zurück gebildet hat noch nicht richtig auftreten kann, vom Arzt nun noch mal bis 24.3.2013 krank geschrieben.
Jedoch will er mir keine AU mehr für meinen Arbeitgeber ausstellen, da er der Meinung ist, die alte AU (gültig bis einschließlich 14.3.2013) reiche vollkommen aus und ab morgen den 15.3.2013 erhalte ich ja Krankengeld, da würde dies alles über die Bahn BKK in Münster laufen.
Ich habe nun die Bahn BKK angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Arzt mir eine AU ausstellen muss, was auch einleuchtet, da ja auch mein Arbeitgeber wissen muss wie lange ich ausfalle. Dies habe ich zwar schon telefonisch mitgeteilt doch laut Betriebsvereinbarung sind wir darüber hinaus verpflichtet eine schriftliche AU innerhalb von drei Tagen einzureichen.
Ein anschließender Anruf beim Arzt brachte wenig Erfolg und man will mir lediglich eine AU bis 15.3.2013 ausstellen, was der Arbeitgeber dann aber so interpretieren kann das ich ab Samstag den 16.3.2013 dann wieder arbeiten kann. Ein anderer Vorschlag der Sprechstundenhilfe war, den Auszahlschein zu kopieren und dem AG vorzulegen, allerdings wäre die 3 Tagesfrist dann schon verstrichen wenn dieser erst am 22.3.2013 ausgefüllt wird, da er noch mit der Post unterwegs ist.
Ist diese Vorgehensweise so üblich, oder einfach Unwissenheit des Arztes und der Sprechstundenhilfen?
Da ich bisher noch nie länger als 1 Woche krank war und sonst auch bei meinem Arbeitgeber nie negativ aufgefallen bin, habe ich natürlich Angst vor eventuellen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen die nicht auf mein Verschulden zurück zu führen sind. Ich habe leider den Eindruck das ich hier zum Spielball von Arzt und KK geworden bin.
Wäre nett wenn jemand da den Überblick hat und mir helfen könnte.
Viele Grüße
Markus