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Krankenkasse will nicht mehr zahlen, HILFE!!!

Verfasst: 14.03.2013, 11:27
von hajo
Ich bin seit Anfang Oktober krank geschrieben, weil ich zunächst eine Bypassoperation in den Beinen hatte.
Im November war ich dann in der Anschlußheilbehandlung. Während dieser Anschlussheilbehandlung musste mir ein Defibrillator eingesetzt werden. Seit dieser Zeit also bin ich krank.

Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in einer Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Die Rentenversicherung hat inzwischen diese Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen widerrufen.

Zunächst wurde das Krankengeld von der Deutschen BKK auch bezahlt. Am 21.2.2013 bekam ich dann den Bescheid, daß mein Krankengeldanspruch zum 25. 2. 13 erlischt, da der medizinische Dienst mich zu diesem Zeitpunkt lt. Aktenlage arbeitsfähig ansieht.

Ich bin nach wie vor arbeitsunfähig und dies wurde auch vom Hausarzt und vom Kardiologen bestätigt. Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch erhoben. Gestern hat mich die Krankenkasse angerufen und mitgeteilt, daß mein Widerspruch auch auf Grund eines zweiten MDK-Gutachtens verworfen sei, und ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte. Mir wurde bereits in meinem ersten Bescheid angeraten, daß ich mich bei der AfA melden soll. Die wollen also der AfA einen nachweislich Arbeitsunfähigen auf das Auge drücken ("Nimm Du ihn, ich hab ihn sicher....")
Wie auch immer mein Gesundheitszustand läßt die Aufnahme einer Arbeit nicht zu. Außerdem haben die mich ja auch aus meiner Maßnhame geschmissen.
Hier noch ein Auszug meiner Krankheitsgeschichte. Dies schreib ich nur, um den gegenwärtigen Zustand etwas beurteilen zu können)
1992 Herzinfarkt
1998 Hirninfarkt
2001 Hirninfarkt
2003 Verschluß des Foramen ovale
2009 Herzinfarkt
2010 Bypass OP am Herzen
2011 Herzinfarkt mit kardiologischem Schock
2012 Bypass OP in den Beinen
2012 Einsatz eines Defibrillators
krank seit 9. 10. 2012, Krankengeld bezahlt bis 21. 2. 13.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Auszahlungsscheine, außerdem Berichte meines Hausarztes und Kardiologen liegen der Krankenkasse vor.
Was um Gottes Willen soll ich jetzt machen. Das Krankengeld ist meine einzige Einnahmequelle. Kann ich eine aufschiebende Wirkung meines Widerspruches ggf. beim Sozialgericht erwirken?
Danke für baldige Hilfe
Hajo

Verfasst: 14.03.2013, 11:34
von CiceroOWL
Klageeinreichung beim Sozialgericht, mit Eilantrag beim Sozialgericht und denn mal noch den Bericht der Rentenversicherung beifügen. An einen guten Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden und so weiter. Wurde angeraten ggf einen EM Renten Antrag zustellen? Vorsorglich Grundsicherung / ALG II beantragen. Allerdings das Ganze, die Ablehnung des
Widerspruches, bedarf denn noch der Schriftform seitens der zuständigen Krankenkasse. Ausserdem würde ich Akteneinsicht beim MDK fordern, irgendwie paßt die Gesamtdiagnose aufgrund deiner KHK und dem Apopelektischen Insult nicht zu dem MDK Gutachten. Der Widerspruch sollte aufrechterhalten werden, meinerAnsicht nach. Alles weitere sollte denn über dem Rechtsweg erfolgen. Meiner Meinung nach. Aber vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.

Verfasst: 14.03.2013, 12:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.03.2013, 12:28
von hedi
hallo Hajo,

Du kannst es, wie Machts Sinn beschrieben, mit der einstweiligen Anordnung auf aufschiebende Wirkung beim SG versuchen.
Bei mir hat es allerdings nicht gefruchtet. Ich wurde darauf verwiesen,
daß ich noch andere Leistungsträger in Anspruch nehmen könne, in
meinem Fall die Bundesagentur für Arbeit... ALG1.
Das ist natürlich für die KK vorteilhafter, zumal das KG höher ist als
ALG1.
Ich habe damals der AfA gesagt, wie es ist, daß ich noch krank wäre,
der MDK mich gesundgeschrieben habe, ich aber Widerspruch eingelegt
hätte.
Man hat mir trotzdem mein ALG 1 gezahlt. Ich hatte einen netten Sachbearbeiter für Schwerbehinderte, der mich auch weitgehend in Ruhe
gelassen hat.

Versuche, der Bundesagentur Dein Problem zu schildern. Ich nehme an,
daß Du auch Schwerbehinderung hast!

LG Hedi

P.S. meine Antworten beruhen auf eigenen Erfahrungen und stellen keine
Rechtsberatung dar!

Verfasst: 14.03.2013, 12:29
von hajo
Danke für Eure superschnellen Reaktionen. Hier werde ich wohl einen Anwalt nehmen müssen, der mir den Antrag zur Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches formuliert, das bring ich nicht fertig.

Anspruch auf ALG 1 habe ich nicht. Wenn ich dort vorspreche werde ich meinen AU´s und den Schriftverkehr mit der KK vorlegen. Ich find´s ne Sauerei was die mit einem treiben. Die wissen ganz genau dass dem Versicherten bei Einstellung des Krankengeldes irgendwann die Luft ausgeht.......

Kann mein Hausarzt oder mein Kardiologe mir gegen die KK helfen?

Verfasst: 14.03.2013, 12:44
von CiceroOWL
nur mit einem neuen Befundbericht bim Klageverfahren ggf.

Verfasst: 14.03.2013, 12:48
von hajo
Hallo Hedi
also ALG II wird es wohl nicht geben, weil mein Frau berufstätig ist und "zuviel" verdient. Brauch ich irgendwelche Bestätigungen von der AfA?

Verfasst: 14.03.2013, 12:50
von CiceroOWL
nö, die Bescheinigungen nach § 312 SGB III werden direkt bei der Kasse angefordert. Ggf denn noch den Aufhebungsbescheid wegen des Krankengeldes.

Verfasst: 14.03.2013, 12:51
von hedi
hallo Hajo,

das Problem ist, daß der Hausarzt und der Kardiologe keine medizinische
Leistungsbeurteilung abgeben können wie der MDK.
Sie können Dir nur bestätigen, daß Du krank bist und wieso.
Versuche die Sache möglichst schnell zu klären, wenn nötig mit Anwalt.
Ein Widerspruchsverfahren dauert manchmal zu lange.... bei mir wurde
durch die KK erst nach 9 Monaten entschieden, sodaß ich dann erst in die
Klage gehen konnte.
Ein Klageverfahren vorm SG dauert bei uns 1-2 Jahre.

LG Hedi

P.S. meine Antworten beruhen auf eigenen Erfahrungen und stellen keine
Rechtsberatung dar!

Verfasst: 14.03.2013, 12:53
von hedi
hallo Hajo,

das war bei mir auch so, daß ich kein ALG2 bekommen hätte, da mein
Mann arbeitete.

LG Hedi

Verfasst: 14.03.2013, 13:08
von CiceroOWL
achja, nebenbei bemerkt, solltest du Bescheid wegen der Aufhebung des Krankengeldes bekommen, denn noch mit dem Eilantrag vor dem Sozialgericht scheitern und kein ALG I bekommen durch die Bundeagentur für Arbeit. Dann bist du nicht mehr krankenversichert. Es wäre also ratsam sich denn um die Familenversicherung bei deiner Frau bemühen. Das gleiche gilt bei dem Bezug von Arbeitslsoengeld II, das führt auch indem Fall nicht zur Pflichtversicherung.

Verfasst: 14.03.2013, 13:22
von hedi
genau Cicero,

noch ein wichtiger Aspekt!

Gruß Hedi

Verfasst: 14.03.2013, 13:31
von CiceroOWL
Und in der Familienversicherung besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Erst denn wieder wenn der Widerspruch/ Klageverfahren erfolgreich war. Ich gehe denn aber weiter davon aus das von § 51 SGB V Gebrauch gemacht wird.

Verfasst: 14.03.2013, 13:42
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.03.2013, 13:47
von CiceroOWL
wieso Reha lief doch und er ist nicht Rehafähig oder? > § 116 SGB VI Umdeutung des Rehanatrag auf EM Rente, > § 51 SGB V. Aber wir wollen Hajo nicht weiter verwirren, sondern abwarten was denn nun beschieden wird.