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EM-Rente während Krankengeldbezug beantragen?

Verfasst: 14.03.2013, 10:08
von Miep
Hallo,

ich habe im November/Dezember 2011 eine psychosomatische Reha gemacht, aus der ich AU entlassen wurde. Bin dann ab Februar 2012 wieder arbeiten gegangen, dann Klinikaufenthalt Juni bis September 2012, ab Mitte Dezember 2012 wieder AU bis heute.

Mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2012. Ich bekomme Krankengeld, weil die AU festgestellt wurde während das Arbeitsverhältnis noch bestand und rechne täglich damit, dass die Krankenkasse anfängt mich unter Druck zu setzen.

Meine Frage:

Ich bin psychisch sehr angeschlagen und habe Angst vor einem Krieg mit der Krankenkasse, falls man versuchen sollte, mir das Krankengeld per Aktenlage einzustellen, ich dann in Widerspruch gehen muss usw.

Daher möchte ich schon vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse einen Antrag auf EM- oder EU-Rente stellen.

Finanziell würde ich mich gegenüber dem Krankengeld + Wohngeld nicht verschlechtern durch Rente + Grundsicherung, aber könnte zur Ruhe kommen. Da ich keinen Therapieplatz finde und die letzte Reha erst Ende 2011 war, kann ich derzeit eh nicht viel machen, um meinen Zustand zu verbessern.

Muss ich die Krankenkasse darüber informieren, dass ich einen Rentenantrag stelle?

Hat das Nachteile?

Könnte sich das vielleicht sogar dahingehend positiv auswirken, dass ich nicht unter Druck gesetzt werde und erstmal weiter gezahlt wird bis über die Rente entschieden wurde?

Wird der MDK auch eingeschaltet, wenn eh eine Begutachtung wg. Rentenantrags erfolgt?

Danke.

Verfasst: 14.03.2013, 10:16
von Czauderna
Hallo,
kannst du machen, aber die Kasse erführt das sowieso von der Rentenversicherung - das geschieht per Datenübermittlung.
Ob die Kasse trotz des Rentenantrags eine Überporüfung der AU. durch den MDK. vornimmt, dass kann dir hier niemand abschliessend bzw. verbindlich beantworten - ich denke, nein, wird sie nicht, solange das Antragsverfahren läuft.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.03.2013, 10:26
von Miep
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Sehe grad auf dem Auszahlungsschein, dass man angeben muss, ob eine EM-Rente beantragt oder bewilligt wurde.

:D

Bekäme ich wieder Krankengeld sollte der Rentenantrag abgelehnt werden, aber die AU fortbesteht?

Bin von der Aussteuerung noch weit entfernt.

LG.

Verfasst: 14.03.2013, 11:14
von hedi
hallo Miep,

solange die KK Krankengeld zahlen muss, kannst Du immer mit dem
MDK rechnen. Und schon mal gleich, wenn Du arbeitslos bist!
Bei mir war es, daß ich eine Woche nach Rentenantragsstellung nochmal
hin musste.
Aber die DRV hat eigene Gutachter. Da musste ich trotz MDK vier
Wochen später auch noch hin.
Ich kann Dich voll verstehen und Deine Lage nachvollziehen. Ich war damals auch psychisch am Ende.

Normalerweise ist die KK froh, wenn man von sich aus einen Rentenantrag stellt.

Inzwischen bin ich in Rente und langsam geht es mir auch psychisch besser. Ich kann mein Leben wieder selbst bestimmen!!!

Liebe Grüße Hedi

P.S. Meine Antworten beruhen auf persönlichen Erfahrungen und stellen
keine Rechtsberatung dar!

Verfasst: 14.03.2013, 12:16
von broemmel
Auch für die Laufzeit des Rentenantrages wird weiter Krankengeld gezahlt.

Das ist unabhängig vom Rentenantrag.

Verfasst: 14.03.2013, 20:50
von Miep
Darf das Krankengeld während der Zeit, in der man auf eine Entscheidung bzgl. der EM-Rente wartet, "nach Aktenlage" durch den MDK eingestellt werden?

Ist weniger mit so einer Maßnahme (Einstellung des Krankengeldes nach Aktenlage) zu rechnen, wenn die Kasse weiss, dass man Rente beantragt hat?

Hat da jemand Erfahrungen?

Verfasst: 14.03.2013, 20:55
von Gast
hallo Miep,

ob sie darf denke ich schon zumindest hat das bei mir keine Rolle gespielt der MDK hat sogar 2 mal bei mir nach AKtenlage entschieden und der EM Antrag lief schon und KG würde eingestellt...De KK ist das egal

Grüsse Wurmie

Verfasst: 14.03.2013, 20:59
von Miep
wurmie hat geschrieben:hallo Miep,

ob sie darf denke ich schon zumindest hat das bei mir keine Rolle gespielt der MDK hat sogar 2 mal bei mir nach AKtenlage entschieden und der EM Antrag lief schon und KG würde eingestellt...De KK ist das egal

Grüsse Wurmie
Wie scheisse....Ich wünschte, dieser Nervenkrieg würde einem erspart werden. Bin jetzt seit 18.12.2012 im Krankengeldbezug, arbeitslos und lebe mit Wohngeld von 774 € netto im Monat. Eine Krankengeldeinstellung würde meine Existenz bedrohen...

Verfasst: 14.03.2013, 22:19
von roemer70
Hallo Miep,

es ist doch bislang gar nichts passiert und eventuell wird auch gar nichts passieren...
Mach' Dir doch keine Gedanken über Eventualitäten! Die meisten Fälle laufen glatter als die hier im Forum festgehaltenen.

Gruß und alles Gute!
roemer70

Verfasst: 15.03.2013, 15:18
von Miep
Also schon jetzt den Rentenantrag stellen, obwohl ich erst seit 18.12.2012 (wieder) im Krankengeldbezug bin?

Verfasst: 16.03.2013, 16:23
von Miep
Ich weiss nicht, was ich machen soll. Das ist bescheuert, aber ich hab Angst in den Briefkasten zu gucken und wenn da ein Schreiben von der Krankenkasse drin ist, denke ich immer: Jetzt stellen sie mir das Krankengeld gemäß Aktenlage ein und der Krieg geht los... :( Ich glaube, ich lese zu viel in Internetforen...

Verfasst: 16.03.2013, 16:47
von CiceroOWL
erstmal, bedarf eines Bescheides.

zweitens, eine positive Grundeinstellung mit etwas LMA Gefühl hilft im Leben immer weiter.

dittens hier werden Sie geholfen.

Verfasst: 19.03.2013, 07:25
von Miep
So, EM-Antrag ist gestellt. Habe dies auf dem Auszahlungsschein, den ich gestern an die KK geschickt habe, angegeben (EM-Rente beantragt "ja", bewilligt "nein".)

Nun abwarten und hoffen.