Seite 1 von 2
KV bei Arbeitslosigkeit
Verfasst: 13.03.2013, 11:32
von Thomas3
Unter welchen Umständen kann ein PKV-Versicherter in die GKV, wenn er arbeitslos wird?
Einem Bekannten, der PKV versichert war und arbeitslos wurde, hat man beim Jobcenter gesagt, er könne nicht zurück in die GKV, weil er schon zu lange in der PKV gewesen sei. Wie verhält es sich damit genau?
Verfasst: 13.03.2013, 11:43
von CiceroOWL
Wie sah denn das Beschäftigungsverhältnis bzw seine Situation vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder bzw warum besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch die Bundesagentur für Arbeit?
Verfasst: 13.03.2013, 11:54
von broemmel
Und wie alt ist der Bekannte?
Verfasst: 13.03.2013, 11:56
von Thomas3
Er war angestellter Handelsvertreter und Ende 40, als er arbeitslos wurde.
Verfasst: 13.03.2013, 11:59
von Thomas3
Ist es nicht so, dass man bei Bezug von ALG 1 zurück in die GKV kann?
Was ist, wenn man erst ALG 1 bekommt und danach ALG 2 ?
Kann man dann in der GKV bleiben oder muss man zurück in die PKV?
Verfasst: 13.03.2013, 12:02
von CiceroOWL
Hä wurde, heißt das jetzt er hat sich von der Pflichtversicherung als Arbeitslsoengeld I Bezieher befreien lassen oder bestand eine Pflichtversicherung als Angestellter und wurde er aufgrund seines zuhohen Jahrengehaltes versicherungsfrei und hat sich privat krankenversichert?
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/32936/publicationFile/1617/april_top1_rs_selbstaendigkeit_anlage2.pdf
Verfasst: 13.03.2013, 12:04
von CiceroOWL
Thomas3 hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man bei Bezug von ALG 1 zurück in die GKV kann?
Was ist, wenn man erst ALG 1 bekommt und danach ALG 2 ?
Kann man dann in der GKV bleiben oder muss man zurück in die PKV?
Wann wurde er arbeitslos hat er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Verfasst: 13.03.2013, 12:59
von Thomas3
Er war fest angestellt (also nicht selbständig) und aufgrund des hohen Jahresgehalts privat versichert, ca. 10 Jahre. Er wurde arbeitslos und beim Jobcenter sagte man ihm, er könne nicht in die GKV zurück, weil er zu lange privat versichert gewesen sei. Es wäre nur möglich, wenn er wieder einen versicherungspgflichtigen Job bekäme.
Ist das so korrekt oder hätte er nicht als ALG 1-Bezieher in die GKV zurück gekonnt?
Verfasst: 13.03.2013, 13:03
von Czauderna
Thomas3 hat geschrieben:Er war fest angestellt (also nicht selbständig) und aufgrund des hohen Jahresgehalts privat versichert, ca. 10 Jahre. Er wurde arbeitslos und beim Jobcenter sagte man ihm, er könne nicht in die GKV zurück, weil er zu lange privat versichert gewesen sei. Es wäre nur möglich, wenn er wieder einen versicherungspgflichtigen Job bekäme.
Ist das so korrekt oder hätte er nicht als ALG 1-Bezieher in die GKV zurück gekonnt?
Hallo,
ja sicher, er hätte sogar gemusst !!!! - in der PKV hätte er nur verbleiben können, wenn sich hätte befreien lassen und diese Befreiung muss bei einer GKV-Kasse beantragt werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.03.2013, 13:06
von Thomas3
Danke für die Info.
Wie ist denn das genaue Prozedere? Man wird arbeitslos und bekommt ALG 1, d.h. Versicherungspflicht tritt ein.
Bei ALG 2 muss man in der PKV bleiben. Wieso eigentlich?
Was ist, wenn man erst ALG 1 bekommt (in der Regel 1 Jahr, oder?) und danach ALG 2? Muss man dann zurück in die PKV?
Gibt es Fälle, wo man direkt in ALG 2 kommt und nicht erst in ALG 1?
Verfasst: 13.03.2013, 13:12
von CiceroOWL
Hm eigentlich nur wenn der Antrag auf ALG I verspätet gestellt wird, eine Sperrzeit besteht, usw. Vom Grundsatz her geht ALG I vor ALG II. Durch den Bezug von ALG I wird der Weg in die GKv geebnet. Was ist denn nu Sache mit dem ALG I? Hat er sich von der Versichrungspflicht befreien lassen oder wie oder was?
Verfasst: 13.03.2013, 14:24
von Thomas3
Nein, er hatte sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wie gesagt, die Dame beim Jobcenter sagte ihm, er könne nicht zurück in die GKV, weil er zu lange in der PKV gewesen sei.
Was kann er tun?
Nochmal die Frage: Wenn man mit Bezug von ALG 1 in die GKV kommt und nach nach einem Jahr ALG 1
ALG 2 bezieht, muss man dann in die PKV zurück?
Verfasst: 13.03.2013, 14:29
von CiceroOWL
Nein, durchgehender ALG I Bezug bei bestehender Pflichtmitgliedschaft führt nicht zurück zur PKV, sorry die Auskunft wahr meines Erachtens falsch.
Verfasst: 13.03.2013, 14:40
von broemmel
Hat er denn jetzt Arbeitslosengeld I bezogen?
Mal ganz doof gefragt. Was steht denn auf dem Bescheid des Arbeitsamtes? Da ist ja eine Entscheidung zur Krankenversicherung mit drauf.
Verfasst: 13.03.2013, 15:14
von Sportsfreund
Hi Thomas,
also:
- KV-Pflicht bei ALG-II-Bezug (=Jobcenter) tritt nicht für PKV-Versicherte ein
- KV-Pflicht bei ALG-I-Bezug (=Agentur für Arbeit) tritt grds. ein, auch wenn zuvor in PKV, aber...
- nach Vollendung des 55. Lebensjahres tritt auch bei ALG-I die Pflicht u.U. doch nicht ein.
Gruß
Sportsfreund