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üble Nachrede / Verleumdung

Verfasst: 12.03.2013, 18:12
von Fussballer
Hallo Zusammen...

ich hoffe, das Unterforum ist richtig gewählt...

Wie weit darf eine Krankenkasse gehen (gegenüber dem Mitglied und der neu gewählten Kasse), wenn sie im Wettbewerb mit anderen Kassen steht?

Aktueller Fall: mein Kollege hat bei der AOK gekündigt... nach 4 Briefen, 7 Anrufen (innerhalb von 2 Tagen) und einem unangekündigtem Hausbesuch) hat die AOK nun einen Brief geschrieben in dem O-Ton drinsteht:

'Wollen Sie wirklich zu einer Kasse wechseln, die sie bereits im Vorfeld falsch berät nur um ein Neumitglied zu bekommen?'

Stößt das nur mir/uns übel auf oder gehe ich Recht in der Annahme, dass das schon an übler Nachrede / Verleumdung grenzt? Sollte die neue Kasse informiert werden?

Mal ganz abgesehen von dem Telefon- und Briefterror (ok da hat er sich bereits beschwert, das ist abgehakt)...

Danke vorab für eure Meinung/Hilfe

Verfasst: 12.03.2013, 18:19
von CiceroOWL
Grins, ein Verstoss gegen das Wettbwerbsrecht?

bundesversicherungsamt.de/cln_350/nn_1046658/DE/Krankenversicherung/Wettbewerbsgrundsaetze,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Wettbewerbsgrundsaetze.pdf

Übrigens Anrufen darf die AOK nur wenn es Ihr vorher erlaubt war wenn nicht ist dies ein fall für den Abmahnanwalt.

anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bgh-bestaetigt-strenge-anforderungen-an-werbeanrufe-double-opt-in-verfahren-sind-unzureichend-urteil-des-bgh-vom-10-februar-2011-i-zr-164-09

Erzählen können die viel nur wenn das Ganze in dem Bereich unlauterer Wetbewerb rein führt, hilft nur der Weg über die neue Kasse zur AOK Geschäftsführung.

Verfasst: 12.03.2013, 18:38
von Fussballer
naja, die Anruferlaubnis hatten sie ja im Prinzip da er ja Mitglied war... als Vorwand kam bei mir damals: man müsse mich ja drüber informieren das ich die Karte dann zurückschicken muss und der Arbeitgeber die Bescheinigung der neuen KK braucht und nebenbei hat man versucht mich zu halten...

Muss derjenige der diesen Brief geschrieben hat, nicht vorweisen oder beweisen, wo und in welchem Punkt die neue Kasse falsch beraten hat? Sonst könnten andere Kassen ja im Gegenzug immer schreiben "AOK steht für Arbeitslos, Obdachlos, Krank - wollen sie wirklich bei so einer Kasse versichert sein?"

(sorry, nix gegen euch AOK'ler, sollte nur ein Beispiel sein... solche Abkürzungsauslegungen gibt es ja auch bestimmt für andere Kassen..)

Verfasst: 12.03.2013, 18:42
von CiceroOWL
Lohnt sich der Aufwand?

Verfasst: 12.03.2013, 18:53
von Fussballer
naja, wenn dir (ok ich überspitze jetzt) unterstellt wird du hättest dich als Kunde über den Tisch ziehen lassen, gefällt dir das ja auch nicht so ;-)

oder aus der Sicht der neuen Kasse:
würdest du nicht auch wollen, das derjenige zum Rapport antreten muss wenn er Lügen über deinen Arbeitgeber verbreitet (mit dem Hintergrund der Rufschädigung)?

Die Links sind übrigens gut, danke dafür!

Verfasst: 12.03.2013, 19:00
von CiceroOWL
wirtschaft ist Krieg, im Krieg und der Liebe ist alles erlaubt, es gilt sich nur nicht erwischen zu lassen 8)

Verfasst: 12.03.2013, 20:17
von Lady Butterfly
nun ja, wenn die AOK das wirklich geschrieben hat und du es somit nachweisen kannst, besteht ja die Möglichkeit, es von euren Juristen prüfen zu lassen.....es gibt da schon einige interessante Urteile bezüglich Wettbewerbsrecht bei Krankenkassen.

die Frage ist natürlich, wie weit ihr gehn wollt, um so was zu unterbinden.....

Verfasst: 12.03.2013, 21:15
von Poet
@Fußballer: Es ist egal welche Kasse diesen Unsinn schreibt. Es geht so nicht. §4 (8) UWG ist verletzt (Üble Nachrede/Verleumdung gibt es so nicht im Wettbewerbsrecht).

Entweder die Folgekasse oder der Kunde wendet sich in dem Fall an die Landesaufsicht des jew. Bundeslandes:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... erden.html

Verfasst: 12.03.2013, 21:33
von roemer70
Der Folgekasse das Schreiben geben - die kümmern sich und man hat keine Arbeit.

Verfasst: 12.03.2013, 21:36
von Poet
@roemer: ...wenn die Kassen das mal tun würden. Ganz häufig tun es die Wettbewerbsabteilungen der Kassen nicht, mit Blick auf ev. eigene Leichen im Keller...*hüstel*

Verfasst: 12.03.2013, 21:41
von roemer70
Kenne ich anders, Poet.
Und da die AOK in meinem Bereich (Bundesland) auch gerne mal über die Stränge schlägt, schadet es nicht, aktiv zu werden. :wink:

Verfasst: 12.03.2013, 21:46
von Poet
Ich argumentiere nicht so gerne gegen oder für eine Kasse, es sei denn diese wird zu Unrecht angegriffen. Das Wettbewerbsverhalten geht jedenfalls so nicht. Wenn die Folgekasse es wirklich aufgreift, dann ist es okay.

Verfasst: 13.03.2013, 00:41
von roemer70
Da sind wir beide auf einer Linie. :)

Verfasst: 13.03.2013, 01:54
von leser
roemer70 hat geschrieben:Der Folgekasse das Schreiben geben - die kümmern sich und man hat keine Arbeit.
Seh ich auch so. Beim vdek wird in solchen Fällen eine strafbewehrte Unterlassungserklärungen eingeholt. Die freuen sich, wenn's das auch noch schriftlich gibt - im Wiederholungsfall kostet das der beschuldigten Kasse sofort richtiges Geld. Das diszipliniert und wirkt ;)

Verfasst: 13.03.2013, 17:12
von Herby2011
Hallo Fussballer,

vorab: So ein Brief geht gar nicht, sehe ich auch so.
Eine Frage habe ich dennoch: Du hast geschrieben, dass vorab mehrere Telefonate mit Deinem Kollegen erfolgt sind. Da wurde sicher nach dem Grund der Kündigung gefragt. Vielleicht ist dort eine Information gegeben worden, die den Mitarbeiter der AOK zu dieser unüberlegten Formulierung bewegt hat.
Ich frage das deshalb, weil ich in meinem Umfeld schon sehr oft von "falschen Versprechen" bei einer Abwerbung gehört habe. Zum Beispiel sind nach Einführung des Einheitsbeitrages immer noch Abwerbeversuche mit dem Argument "unser Beitragssatz ist niedriger" versucht worden. Genauer: Vielleicht hat hier auch die neu gewählte Kasse etwas Versprochen, was es so nicht gibt. Und dass ärgert die bisherige Kasse schon, wenn sie ein Mitglied aufgrund falscher Versprechungen verlieren. Denn: Weg heisst für mindestens 18 Monate weg wegen der Bindungsfrist. Auch wenn dann klar ist, dass falsche Versprechungen gemacht wurden. Dafür gibt es zig weitere Beispiele: Jungen Volljährigen wurden für 1 Jahr Zuzahlungs-Befreiungskarten versprochen, eine nicht zugelassene Therapie wurden ohne jegliche Prüfung zugesagt, wenn der Kunde wechselt. Nach dem Wechsel ging das natürlich plötzlich doch nicht und und und.

Gruss
Herby