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Horror Beitragsnachforderung TK

Verfasst: 11.03.2013, 18:45
von chriz84
Erstmal kurz ein nettes "Hallo" in die hoffentlich allwissende Runde der Experten :D

ich habe heute mehrere Stunden im Netz geforscht, gelesen und mittlerweile merke ich das die ganze Angelegenheit nicht leichter wird um nicht zu sagen immer wirrer



Ich schreibe mal kurz :shock: meine momentane Situation bzw. mein derzeitiges PROBLEM


Ich war von Nov/2010 bis 31.Dez 2010 bei der TK versichert(wie ich im Nachhinein erfuhr). Im Anschluss an diesen Zeitraum war ich arbeitslos aber nicht beim Jobcenter gemeldet da ich von diesem keinerlei Geld wollte bzw eh gleich in die Hartz4 Schiene gerutscht wäre und ich das nicht wollte.

Als ich am 22.09.2012 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhielt teilte ich meinem Arbeitsgeber mit das ich bei der TK versichert sei. 2 Tage später meldete sich mein Arbeitgeber bei mir und teilte mir mit das dies nicht der Fall sei und ich laut Auskunft TK Sachbearbeiterin seit 1 Januar 2011 dort nicht mehr versichert sei.
Ich wunderte mich hierüber da ich bis dahin keine Kündigung via Post erhielt und bis dato auch sehr froh war das ich diesbezüglich (vorerst)keinerlei Probleme hatte.
Da ich erstmal erstaunt war und ich nach (zu)kurzer Recherche im Netz aber wußte das man ja bei einem Sozialvers. Arbeitsplatz sich einfach ohne Probleme neuanmelden kann, machte ich mir heirrüber nicht allzuviele Gedanken. Also meldete ich mich unverzüglich via Onlineantrag wieder bei der TK an, mit Datum 22.09.2012.

Jetzt fängt der ganze Berg erst an............ jetzt wollten die wissen was in der Zeit von 1 Januar 2011 bis 30.09.2012 war....... meine Mitwirkungspflicht war....naja, sagen wir, begrenzt :D



jetzt habe ich vor Tagen Post vom Hauptzollamt erhalten....mit der Androhung von weiteren Maßnahmen sofern ich nicht den lächerlichen Nachzahlungsbeitrag vom ~ 13.000 € überweise bzw. gleich Kontopfändung, Lohn etc.pp


Die TK hat mir einfach mal den Höchstbeitrag je Monat von je ~ 550 € + Pflege + Säumniszuschlag in Rechnung gestellt.
Auf meinen Brief mit der Bitte um entsprechende Beitragsanpassung für den entsprechenden Zeitraum und um meinen Widerspruch für diesen Beitragsberechnung wurde mit dem ablaufen der Einspruchsfrist verwiesen. Doch da ich niemals Post mit einer Rechnungsaufstellung bzw. ein Einschreiben von der TK erhalten habe, in diesem eine derartige Rechnungssumme "angedroht" wird, finde ich kann doch die Einspruchsfrist erst beginnen, wenn ich davon Kenntnis erlange und bei einem netto Gehalt von 1215€ (minus Miete,Auto;essen) bleibt demnach nicht viel über um eine Summe von über 13.000 zu bezahlen, zumal ja der TK mitgeteilt wurde, das ich entsprechend lange ohne Beschäftigung war. Die TK argumentiert das die Einspruchsfrist abgelaufen sei und man nichts machen könne. Man verweist auf § 240 SGB V und den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler etc.pp.


Meine Frage hierzu, welche Möglichkeiten gibt es hier, entsprechend dieser horror Summe zu verringern bzw. ist dies überhaupt rechtens einfach die Beitragsbemessungsgrenze herzunehmen und mir eine derartige Rechnung zu stellen?
(Und ich habe mich doch zum 22.09.2012 angemeldet, dennoch wird mir für den gesamten September die Beitragsbemessungsgrenze zu Grunde gelegt obwohl ich ja für diesen Monat anteilig schon den gesetzlichen Beitrag für GKV gezahlt habe.)

Ich habe im gesamten ZEITRAUM wo ich bei der TK war und auch wo ich nicht versichert war, keinerlei ärztliche "Hilfe" in Anspruch genommen bzw Kosten verursacht.


Für tatkräftige Unterstützung von den Cracks bzw Experten die Ahnung auf diesem Gebiet haben, wäre ich äußerst dankbar da ich momentan nicht so wirklich weiter weiß ausser einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Dies ist einfach der "Step" vorher bevor ich nochmehr Geld ausgeben "darf" oder "muss".


Also sage ich schonmal vorab danke, dass die hoffentlich folgenden Beiträge mir positive "Wege" aufzeigen werden oder auch nicht --> :idea:





(Sollten noch mehr Infos zur Klärung des Sachverhaltes nötig sein, um Kompetent zu antworten, einfach danach[Nach]Fragen)
schönen Abend wünscht Chriz

Re: Horror Beitragsnachforderung TK

Verfasst: 11.03.2013, 19:05
von GerneKrankenVersichert
chriz84 hat geschrieben: Jetzt fängt der ganze Berg erst an............ jetzt wollten die wissen was in der Zeit von 1 Januar 2011 bis 30.09.2012 war....... meine Mitwirkungspflicht war....naja, sagen wir, begrenzt :D
Wenn das so war, frag mal nach, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Versicherungspflicht festgestellt wurde. Und weise mal auf das Schreiben des BMG vom 17.07.2008 an die Krankenkassen hin, aus dem hervorgeht, dass dann, wenn eine Krankenkasse die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mangels Mitwirkung des Versicherten nicht klären kann, die allgemeinen Beweislastregeln gelten. Danach kann die Versicherungspflicht nicht angenommen oder möglicherweise gar unterstellt werden.

Wenn es so gelaufen ist, wie von dir beschrieben, hat die TK keinerlei Rechtsgrundlage und Möglichkeit, die Versicherungspflicht festzustellen. Und ohne Versicherungspflicht keine Beitragspflicht.

Verfasst: 11.03.2013, 19:28
von chriz84
Vielen lieben dank GerneKrankenVersichert .......
ich war mir nicht nur unsicher......sondern sehr unsicher, aber genau das war meine Hoffnung denn einfach mal aufgrund der §206 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB V und § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB X mir eine nachträgliche Horror Rechnung aufzubürden, ist ja hoffentlich nicht im Sinne unserer Rechtsprechung. Die TK schreibt ja selber im Brief vom 7. März 2013 das ihnen keine Angaben zu Einkünften u. dem Versicherungsverhältnis im entsprechenden Zeitraum vorlag.



ich werde gleich morgen früh entsprechendes Schriftwerk zur Post bringen, Einschreiben + Rückschein kaufen // oder sollte ich (da die Sache ja immerhin um über 13.000€ geht)dennoch einen Fachanwalt aufsuchen und ihn das ganze regeln lassen???



ein (vorerst) sehr erleichterter neuer Fan dieses forum

endgültig natürlich erst wenn ich das schwarz auf weiß habe bzw die TK aufgibt, so einen Schmarn zu veranstalten und mir Zahlungsaufforderungen ins Haus schickt beim dem man einen Herzkapser bekommt

Verfasst: 11.03.2013, 19:31
von heinrich
hallo GKV,

ich selbst (nicht bei TK beschäftigt, sondern bei anderer KK) habe mal für einen Bekannten bei der TK angerufen.

Ich wollte den Teamleiter sprechen. Ja meinst Du ich wäre an diesen Menschen rangekommen, auch wenn ich sagte, dass ich selbst Teamleiter bei anderer KK bin.

Der Sachbearbeiterin habe ich dann auch gesagt, dass das Schreiben vom 17.07.2008 gibt.

Dies war ihr TOTAL EGAL.

Vers.Pflicht ist Vers.Pflicht und diese besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V; war die Aussage.

Da wirst Du Dir bei der TK die Zähne ausbeißen.

Was ist, wenn der Fall vor Gericht geht.
Hier meine Prophezeihung.
Der Richter sagt: Vers.Pflicht = Ver.Pflicht. Die TK wird gewinnen, wenn es darum geht, ob die Vers-Pflicht besteht.

Verfasst: 11.03.2013, 19:41
von GerneKrankenVersichert
Ist natürlich auch ein Weg, um ohne Leistungsausgaben an Zuweisungen aus dem Fonds zu kommen. Damit finanziert sich dann glatt die Prämie :evil:.

Wenn ich mich richtig erinnere, hing das BVA in dem Schreiben auch mit drin. Wenn die TK mauert, würde ich mich zunächst dort beschweren.

Re: Horror Beitragsnachforderung TK

Verfasst: 11.03.2013, 21:39
von CiceroOWL
chriz84 hat geschrieben:Erstmal kurz ein nettes "Hallo" in die hoffentlich allwissende Runde der Experten :D

ich habe heute mehrere Stunden im Netz geforscht, gelesen und mittlerweile merke ich das die ganze Angelegenheit nicht leichter wird um nicht zu sagen immer wirrer



Ich schreibe mal kurz :shock: meine momentane Situation bzw. mein derzeitiges PROBLEM


Ich war von Nov/2010 bis 31.Dez 2010 bei der TK versichert(wie ich im Nachhinein erfuhr). Im Anschluss an diesen Zeitraum war ich arbeitslos aber nicht beim Jobcenter gemeldet da ich von diesem keinerlei Geld wollte bzw eh gleich in die Hartz4 Schiene gerutscht wäre und ich das nicht wollte.

Als ich am 22.09.2012 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhielt teilte ich meinem Arbeitsgeber mit das ich bei der TK versichert sei. 2 Tage später meldete sich mein Arbeitgeber bei mir und teilte mir mit das dies nicht der Fall sei und ich laut Auskunft TK Sachbearbeiterin seit 1 Januar 2011 dort nicht mehr versichert sei.
Ich wunderte mich hierüber da ich bis dahin keine Kündigung via Post erhielt und bis dato auch sehr froh war das ich diesbezüglich (vorerst)keinerlei Probleme hatte.
Da ich erstmal erstaunt war und ich nach (zu)kurzer Recherche im Netz aber wußte das man ja bei einem Sozialvers. Arbeitsplatz sich einfach ohne Probleme neuanmelden kann, machte ich mir heirrüber nicht allzuviele Gedanken. Also meldete ich mich unverzüglich via Onlineantrag wieder bei der TK an, mit Datum 22.09.2012.

Jetzt fängt der ganze Berg erst an............ jetzt wollten die wissen was in der Zeit von 1 Januar 2011 bis 30.09.2012 war....... meine Mitwirkungspflicht war....naja, sagen wir, begrenzt :D



jetzt habe ich vor Tagen Post vom Hauptzollamt erhalten....mit der Androhung von weiteren Maßnahmen sofern ich nicht den lächerlichen Nachzahlungsbeitrag vom ~ 13.000 € überweise bzw. gleich Kontopfändung, Lohn etc.pp


Die TK hat mir einfach mal den Höchstbeitrag je Monat von je ~ 550 € + Pflege + Säumniszuschlag in Rechnung gestellt.
Auf meinen Brief mit der Bitte um entsprechende Beitragsanpassung für den entsprechenden Zeitraum und um meinen Widerspruch für diesen Beitragsberechnung wurde mit dem ablaufen der Einspruchsfrist verwiesen. Doch da ich niemals Post mit einer Rechnungsaufstellung bzw. ein Einschreiben von der TK erhalten habe, in diesem eine derartige Rechnungssumme "angedroht" wird, finde ich kann doch die Einspruchsfrist erst beginnen, wenn ich davon Kenntnis erlange und bei einem netto Gehalt von 1215€ (minus Miete,Auto;essen) bleibt demnach nicht viel über um eine Summe von über 13.000 zu bezahlen, zumal ja der TK mitgeteilt wurde, das ich entsprechend lange ohne Beschäftigung war. Die TK argumentiert das die Einspruchsfrist abgelaufen sei und man nichts machen könne. Man verweist auf § 240 SGB V und den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler etc.pp.


Meine Frage hierzu, welche Möglichkeiten gibt es hier, entsprechend dieser horror Summe zu verringern bzw. ist dies überhaupt rechtens einfach die Beitragsbemessungsgrenze herzunehmen und mir eine derartige Rechnung zu stellen?
(Und ich habe mich doch zum 22.09.2012 angemeldet, dennoch wird mir für den gesamten September die Beitragsbemessungsgrenze zu Grunde gelegt obwohl ich ja für diesen Monat anteilig schon den gesetzlichen Beitrag für GKV gezahlt habe.)

Ich habe im gesamten ZEITRAUM wo ich bei der TK war und auch wo ich nicht versichert war, keinerlei ärztliche "Hilfe" in Anspruch genommen bzw Kosten verursacht.


Für tatkräftige Unterstützung von den Cracks bzw Experten die Ahnung auf diesem Gebiet haben, wäre ich äußerst dankbar da ich momentan nicht so wirklich weiter weiß ausser einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Dies ist einfach der "Step" vorher bevor ich nochmehr Geld ausgeben "darf" oder "muss".


Also sage ich schonmal vorab danke, dass die hoffentlich folgenden Beiträge mir positive "Wege" aufzeigen werden oder auch nicht --> :idea:





(Sollten noch mehr Infos zur Klärung des Sachverhaltes nötig sein, um Kompetent zu antworten, einfach danach[Nach]Fragen)
schönen Abend wünscht Chriz
I. Du hast keine Post von der TKK erhalten , das heißt du konntest dein mitwirkungspflicht nicht nachkommen, da die TKK ihrer Hinweispflicht nicht nach gekommen ist § 1 - 15 SGB I

--http://www.finkenbusch.de/?p=826---

Meines Erachtens schonmal ein wichtiger Ansatzpunkt. Versäumnis der Kasse,nicht dein Problem, da hat sich die TKK selbst ein Bein gestellt. Verfahrenstechnisch ist das so du erstmal wissenmußt das du nicht versichert warst. ausserdem die Beitragsforderung von 550 € pro Monat sind auch .. da erstmal denn auch, da ja nich vernüftig die WeiterVersicherung geklärt wurde.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 steht übrignes im Bereich der Pflichtversicherung, nicht bei wünsch dir was.

Sollte also im Rahmen das üblichen amtsermittlungsverfahrens mit Zustellung einer PZU und Aushang das Versicherungsverhältnis nicht geklärt sein, tritt den ab dem 3 Monaten und 1 Tag die Pflichtversicherung in den Vordergrund. Aus die Maus.

Stellt sich nur dieFrage hast du je Post erhalten. Und hattes du die Möglichkeit im Sinne von § 186 Abs. 11 und § 76 SGB IV eine Antrag auf Stundung erlass usw zu stellen. wenn nicht ist die TKK ihrer Amtsermitllungspflicht nicht nachgekommen und kann die Beitragsforderungen meiner ansicht nach in die Tonne kloppen.

Wenn allerdings auch im Nachhinein du deiner Mitwirkungspflicht nicht gekommen bist, denn viel Vergnügen, da reitet den die Kavallrie aus Fort Yuma aus und treibt die Beiträge ein. Da versteh auch ich keinen Spass.

Verfasst: 11.03.2013, 22:38
von Poet
@chriz84: Nur eine Frage - Du bist nicht zufällig verheiratet und Deine Frau Mitglied einer gesetzliche Kasse und Du warst auch nicht im Ausland in dem Zeitraum, oder?

Ich frage nicht aus Indiskretheit sondern weil es Optionen wären...

Verfasst: 12.03.2013, 09:07
von heinrich
Cicero

schickt ihr denn bei Deiner KK die Bescheide mit Höchststufe wegen fehlender Mitwirkung mit Postzustellungsurkunde (PZU) raus.

Ich meine jetzt nicht 5,1,13er, die von Amts wegen anglegt werden, da ich davon ausgehen, dass ihr dies nicht macht.

Sondern ich meine die vielen freiwillig Versicherten, wovon ja einige leider auch nach Erinnerung NICHT antworten.

Daher die Frage: schickt ihr diese mit PZU raus ??

Verfasst: 12.03.2013, 09:14
von CiceroOWL
wir halten an uns an die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrensgrundsätze im Rahmen der Klärung Weiterversicherung und der zugrunde liegenden Rechtsgrundsätze im Rahmen des vorgegebnen Vewaltungsverfahrens. :D

ergo gehe ich davon aus das auch hier die TKK auch im Nachhinhein dazu berichtigt ist, Ihn zu zum Höchstbeitrag zu verdonnern. Selbst schuld, Papier ist geduldig und die Mühlen der Bürokaratie mahlen langsam und wenn die Maschie erstmal läuft ist das wie ein netter kleiner Tsunamie. So wie ich das Verfahren der TKK noch in Einnerung habe werden die Versicherte angeschrieben 3 x mal. Usw. Das besteht ein fast optimal geplanter Prozess. mit Telefonanruf und Vermerk das angerufen wurde. Seit dem 01.04.2007 gilt die allgemeine Versicherungspflicht und da die hier die Finanzierung des Gesundheitssystem über Beiträge läuft und die GKV kraft Gesetzes Staatsaufgaben übernommen hat, sind Beiträge zu zahlen. Punkt.

Wie sagst du immer so schön, immer miteinander reden.

Gruss.

Jochen

Nachtrag hat übrigens auch den Vorteil wenn denn man meint Ein SG Verfahren anzustrengen, das gleich das T gekreuzt werden kann durch die Kasse und Erfolgsaussichten für den Kläger auf null sinken. :twisted: