Wahltarife ade?
Verfasst: 11.03.2013, 08:51
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... hilfe.html
Der Gesundheitsminister plant, ein neues Gesetz, das Wahltarife der gesetzlichen Kassen künftig erschwert. Damit werden wohl wieder mehr Gutverdiener in die private Krankenkasse abwandern.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... 58574.html
Techniker Krankenkasse alarmiert
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich Wahltarife selbst finanzieren müssen und nicht zu Lasten der übrigen Versicherten gehen dürfen. Das wird mit vielen Tarifen nur erreicht, weil die Kassen die Mitgliedsbeiträge von den Versicherten einberechnen, die vom Wechsel in eine Privatkasse abgehalten wurden. Nach Angaben von Krankenkassen werden bis zu 90 Prozent der Kosten eines Tarifs über diesen Effekt kalkuliert.
Bahr will nun gesetzlich verbieten, dass diese sogenannten Halteeffekte berücksichtigt werden. Eine entsprechende Klarstellung enthält ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium, in dem es vorrangig um die Entlastung von Versicherten bei Beitragsschulden geht. Vorgeschrieben wird darin, dass die Tarife umgehend, aber spätestens bis Ende 2014 umgestellt werden müssen. Begründet wird die Regelung mit dem europarechtlichen Verbot der Quersubvention.
Der Gesundheitsminister plant, ein neues Gesetz, das Wahltarife der gesetzlichen Kassen künftig erschwert. Damit werden wohl wieder mehr Gutverdiener in die private Krankenkasse abwandern.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... 58574.html
Techniker Krankenkasse alarmiert
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich Wahltarife selbst finanzieren müssen und nicht zu Lasten der übrigen Versicherten gehen dürfen. Das wird mit vielen Tarifen nur erreicht, weil die Kassen die Mitgliedsbeiträge von den Versicherten einberechnen, die vom Wechsel in eine Privatkasse abgehalten wurden. Nach Angaben von Krankenkassen werden bis zu 90 Prozent der Kosten eines Tarifs über diesen Effekt kalkuliert.
Bahr will nun gesetzlich verbieten, dass diese sogenannten Halteeffekte berücksichtigt werden. Eine entsprechende Klarstellung enthält ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium, in dem es vorrangig um die Entlastung von Versicherten bei Beitragsschulden geht. Vorgeschrieben wird darin, dass die Tarife umgehend, aber spätestens bis Ende 2014 umgestellt werden müssen. Begründet wird die Regelung mit dem europarechtlichen Verbot der Quersubvention.