Wie Krankenversichern lassen trotz 4.000€ Schulden?
Verfasst: 06.03.2013, 20:20
Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe, dass mir hier bei meinem schwerwiegenden Problem geholfen werden kann.
Ich bin seit genau 2 Jahren nicht mehr krankenversichert und habe dadurch einen theoretischen Schuldenberg von mindestens 4.000€ angehäuft, falls die Säumniszuschläge/Zinsen nicht mitberechnet werden.
Nun zum Sachverhalt:
Ich war 3 Jahre wegen einer schweren Depression - mit zeitweiliger stationären Behandlung - arbeitslos und habe bis März 2011 Arbeitslosengeld 2 bekommen. Zusätzlich war ich über das Amt bei der AOK krankenversichert.
Ich habe am 01.04.2011 mein Studium als 31 Jähriger aufgenommen und studiere erfolgreich. Allerdings fällt man als ü30 Student aus dem Studententarif raus, so dass man sich selbst freiwillig versichern muss. Das Amt hatte mich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet, woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wie gehe ich am besten vor, um die Rückzahlungen zu umgehen, die seit dem ersten April 2011 bestehen. Meine Schwester hatte nachsehen mit mir und will mich bei der gesetzlichen Krankenkasse zum freiwilligen Tarif versichern. Daraus ergeben sich konkret diese Fragen:
1. Muss ich eine Rückzahlung der entstandenen theoretischen Monatseiträge zahlen, obwohl ich nicht versichert war? Laut Gesetz bin ich dazu verpflichtet, allerdings habe ich hier nicht konkretisierte Ansätze gelesen, dass man sich sozialversicherungspflichtig ( 450,01€ - Gleitzone) beschäftigen lassen kann. Für diesen Fall würde man wieder bei „Null“ bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung starten. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
2. Sind bei der alten Krankenkasse mir gegenüber Ansprüche/Forderungen entstanden oder geschieht das nur, wenn man dort versichert ist und die Beiträge nicht bezahlt? Und gelten die Versäumniszuschläge nur für nicht zahlende versicherte oder auch für neu versicherte, die rückwirkend die anstehenden Monatsbeiträge zahlen müssen?
3. Was würde passieren, wenn ich mit einer Semesterbescheinigung zu einer studentenfreundlichen Kasse gehen würde und mich dort freiwillig versichern liesse. Würden sie mich aufnehmen oder erst fragen, wo ich zuletzt bis wann versichert war?
4. Notfalls müsste ich die 4.000€ bezahlen müssen. Allerdings habe ich gelesen, dass man einen Forderungserlass aushandeln kann, wenn man glaubhaft machen kann, nicht wegen ärztlicher Behandlung sich krankenversichern zu lassen und auf Ansprüche, die sich eventuell zu dieser Zeit ergeben haben könnten - Bsp Beinbruchbehandlung, was privat 4. gezahlt wurde und rückwirkend der Kasse in Rechnung gestellt werden würde, verzichten würde.
ich hoffe, dass mir hier bei meinem schwerwiegenden Problem geholfen werden kann.
Ich bin seit genau 2 Jahren nicht mehr krankenversichert und habe dadurch einen theoretischen Schuldenberg von mindestens 4.000€ angehäuft, falls die Säumniszuschläge/Zinsen nicht mitberechnet werden.
Nun zum Sachverhalt:
Ich war 3 Jahre wegen einer schweren Depression - mit zeitweiliger stationären Behandlung - arbeitslos und habe bis März 2011 Arbeitslosengeld 2 bekommen. Zusätzlich war ich über das Amt bei der AOK krankenversichert.
Ich habe am 01.04.2011 mein Studium als 31 Jähriger aufgenommen und studiere erfolgreich. Allerdings fällt man als ü30 Student aus dem Studententarif raus, so dass man sich selbst freiwillig versichern muss. Das Amt hatte mich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet, woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wie gehe ich am besten vor, um die Rückzahlungen zu umgehen, die seit dem ersten April 2011 bestehen. Meine Schwester hatte nachsehen mit mir und will mich bei der gesetzlichen Krankenkasse zum freiwilligen Tarif versichern. Daraus ergeben sich konkret diese Fragen:
1. Muss ich eine Rückzahlung der entstandenen theoretischen Monatseiträge zahlen, obwohl ich nicht versichert war? Laut Gesetz bin ich dazu verpflichtet, allerdings habe ich hier nicht konkretisierte Ansätze gelesen, dass man sich sozialversicherungspflichtig ( 450,01€ - Gleitzone) beschäftigen lassen kann. Für diesen Fall würde man wieder bei „Null“ bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung starten. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
2. Sind bei der alten Krankenkasse mir gegenüber Ansprüche/Forderungen entstanden oder geschieht das nur, wenn man dort versichert ist und die Beiträge nicht bezahlt? Und gelten die Versäumniszuschläge nur für nicht zahlende versicherte oder auch für neu versicherte, die rückwirkend die anstehenden Monatsbeiträge zahlen müssen?
3. Was würde passieren, wenn ich mit einer Semesterbescheinigung zu einer studentenfreundlichen Kasse gehen würde und mich dort freiwillig versichern liesse. Würden sie mich aufnehmen oder erst fragen, wo ich zuletzt bis wann versichert war?
4. Notfalls müsste ich die 4.000€ bezahlen müssen. Allerdings habe ich gelesen, dass man einen Forderungserlass aushandeln kann, wenn man glaubhaft machen kann, nicht wegen ärztlicher Behandlung sich krankenversichern zu lassen und auf Ansprüche, die sich eventuell zu dieser Zeit ergeben haben könnten - Bsp Beinbruchbehandlung, was privat 4. gezahlt wurde und rückwirkend der Kasse in Rechnung gestellt werden würde, verzichten würde.