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Auszahlschein

Verfasst: 06.03.2013, 16:59
von laemmchen
Hallo,

mein Mann hatte einen Bänderriss im Finger. Da dies länger wie 6 Wochen dauerte bekam er Krankengeld.
Auf den ersten Zahlschein wurde vermerkt wie lange er noch krank ist und das keine nachbehandlung erforderlich ist. Diesen Zahlschein schickte er zur Krankenkasse und ging planmäßig wie auf dem Zahlschein vermerkt wieder arbeiten ohne nochmnals den Arzt aufzusuchen. Nun hat die Krankenkasse nicht gezahlt weil sie meinen er hätte am letzten Tag der Krankheit nochmal zum Arzt gemusst. Letzter Tag der AU war der 22.2 ab 24.2 war er wieder arbeiten.
Ist das rechtens und kann der Arzt jetzt noch nen Zahlschein ausfüllen in dem er nochmal schreibt das mein Mann bis 22.2 krank war. Würde die BKK das anerkennen?
Grus Laemmchen

Verfasst: 06.03.2013, 17:04
von Czauderna
Hallo,
natürlich kann der Arzt den Auszahlschein erstellen bzw. bestätigen und die Kasse muss auch Krankengeld zahlen. Auf den ersten Auszahlschein hat die Kasse nur Krankengeld bis zu dem Tag gezahlt, an dem der Arzt den Schein bestätigt hat, er hat aber auf diesem Auszahlschein auch vermerkt, dass die AU. bis zum 22.02.2013 andauert, d.h. der Auszahlschein konnte sowieso nicht vor diesem Tag ausgestellt werden und später geht immer, da ja die AU. als solches schon bestätigt war. Das, was die Kasse da meint, das betrifft
grundsätzlich nur Arbeitslose, nicht Beschäftigte.
Also, Auszahlschein ausstellen lassen, vom Arzt bestätigen lassen und von der Kasse das restliche Krankengeld fordern.
Gruss
Czauderna