ALG II Empfänger hat bei seiner KK den Härtefall bei Zahnersatz genehmigt bekommen.
Der Patient hat eine anerkannte Amalgamallergie. Müsste da die KK nicht noch mehr übernehmen, da die Füllungen oder Kronen in Keramik gemacht werden sollen und so natürlich mehr Kosten auf ihn zukommen.
Amalgamallergie
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
da sollte er sich mit seiner Kasse in Verbindung setzen - Füllungen gehören zum Bereich der Sachleistungen und da gibt es schon die Möglichkeit der höheren Kostenbeteiligung der Kasse wenn die Allergie durch einen speziellen NAchweis (Test) belegt ist, nicht aber beim Zahnersatz (Kronen), da ist mit dem Härtefall (doppelter Festzuschuss) die Obergrenze erreicht.
Gruss
Czauderna
da sollte er sich mit seiner Kasse in Verbindung setzen - Füllungen gehören zum Bereich der Sachleistungen und da gibt es schon die Möglichkeit der höheren Kostenbeteiligung der Kasse wenn die Allergie durch einen speziellen NAchweis (Test) belegt ist, nicht aber beim Zahnersatz (Kronen), da ist mit dem Härtefall (doppelter Festzuschuss) die Obergrenze erreicht.
Gruss
Czauderna