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Krankenkasse muss MS - Kranker Bewegungstrainer bezahlen
Verfasst: 05.03.2013, 15:50
von Paule0815
ZITAT:"Eine Krankenkasse wurde zur Kostenübernahme für einen Bewegungstrainer verurteilt. Wesentlicher Grund war die Unterstützung und Förderung der Therapie im Sinne der Behandlungsziele".
L1 KR 33/11 :
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=158087
Verfasst: 05.03.2013, 16:37
von Czauderna
Hallom Paule0815,
beziehst du dich auf einen bestimmten Fall hier im Forum oder sollte das nur ein allgemeiner Eintrag sein ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.03.2013, 17:16
von Paule0815
Hallo Czauderna,
Die Entscheidung des Landessozialgerichts soll Kranken Menschen Mut machen, dringend benötigte Heil- bzw. Hilfsmittel bei Ihrer GKV zu beantragen, auch wenn diese nicht explizit in vorhandenen Listen oder Tabellen aufgeführt sind. Viele kennen ihre Rechte nicht und fordern dringend benötigte Therapien oder Hilfsmittel, die ihnen gesetzlich zustehen und nach der Beantragung abgelehnt werden, nicht konsequent ein : "Ein Hilfsmittel ist von der GKV immer dann zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG … gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen. Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u.a. das Aufnehmen von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw. Schulwissen“.
Gruß
Paule
Verfasst: 05.03.2013, 17:41
von Czauderna
Hallo,
ja, mit der Erkklärung kann man etwas anfangen - danke dafür.
Gruss
Czauderna
Oder auch nicht
Verfasst: 06.03.2013, 20:36
von CiceroOWL
volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Krankenkasse-muss-Behindertem-kein-Tandem-zur-Therapie-zahlen;art158726,3458296
Die Enten werden im Herbst gezählt..................
Verfasst: 06.03.2013, 21:42
von Paule0815
[quote="CiceroOWL"]
http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 26,3458296[/quote]
"Das Urteil wird rechtskräftig, wenn der Kläger nicht binnen Monatsfrist Berufung einlegt"
Gruß
Paule
weitere Urteile
Verfasst: 06.03.2013, 22:06
von Paule0815
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Gehörlosennotrufanlage gemäß Kostenvoranschlag zu gewähren - die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.
http://www.landessozialgericht.niedersa ... psmand=100
Betroffene Personen können damit nun die Kostenübernahme von Gebärdensprachlernprogramme direkt bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Sollte die Krankenkasse die Leistung verweigern, so sollte dann der Rechtsweg eingeschlagen werden.
http://www.curendo.de/betreuungsrecht/u ... sgb-v.html
Gruß
Paule