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Nicht in KVdR wegen 9/10 Regel. Härtefall möglich?
Verfasst: 04.03.2013, 17:43
von Ernst_123
jfxcg jhgcgn
Verfasst: 04.03.2013, 18:12
von zost
Nicht erfüllt ist nicht erfüllt. Egal ob wegen 1 Tag oder 100.
Aber wenn sie getrennt lebend ist, dann wird das Ehegatteneinkommen nicht mit angerechet.
Verfasst: 04.03.2013, 18:23
von GerneKrankenVersichert
War sie 46 Jahre ab Geburt oder auf erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesetzlich versichert?
Wenn die Berechnung stimmt, ist die einzige Möglichkeit, den Rentenantrag zurückzuziehen und die Rente erst dann zu beantragen, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Verfasst: 05.03.2013, 18:47
von Ernst_123
Sie hat mit 16 angefangen zu arbeiten (Beginn Ausbildung).
Dazwischen mitversichert über Ehemann und dann wieder Arbeit bis jetzt.
Plus 46 Jahre in der GKV und 3 Jahre in der PKV = 65 Jahre (aktuelles Alter)
Ich werde mal den Tipp weitergeben.
Ob man den Antrag so einfach zurückziehen kann?
Verfasst: 05.03.2013, 20:48
von heinrich
was heißt das
(ich glaube wegen 2-300 Tagen).
Wieviel fehlt denn genau ?
UND wie hoch wird die Rente sein
Gibt es neben der Rente noch anderen Einnahmen
Welche und wie hoch
Familienstand auch wichtig.
Wenn Ehegatte privat versichert, dann bitte auch Einnahmen des Ehegatten angeben.
Evt. kann es sein, dass es keine Cent ausmacht, ob man freiwillig versichert ist oder pflichtversichert
Verfasst: 06.03.2013, 14:13
von Rossi
Wenn die Rente noch nicht bewilligt ist, dann kann man den Rentenantrag zurückziehen.
Es wäre dann möglich gezielt den Rentenantrag zu stellen um in die sog. KVdR zu kommen.
Hierfür braucht man folgende Daten:
1. Arbeitstag im Leben
genauer Zeitraum der PKV-Versicherung