"Wucherzinsen"

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Czauderna
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"Wucherzinsen"

Beitrag von Czauderna » 04.03.2013, 10:49

Hallo,
hätte der Gesetzgeber damals nachgedacht, muesste er heute nicht nachbessern. Wenn das tatsächlich so beschlossen wird, muesste ein Generalerlass der bisher bezahlten Zinsen für alle Schuldner erfolgen.

spiegel.de/wirtschaft/service/regierung-will-wucherzinsen-der-krankenkassen-kappen-a-886647.html

Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.03.2013, 12:10

Da hat der Gesetzgeber wohl "vergessen", dass er selbst die "Wucherzinsen" eingeführt hat, als die Anzahl der Nichtzahler nach dem 01.04.2007 enorm anstieg. Ist doch supi, ich zahle keine Beiträge und mir wird im Notfall trotzdem geholfen. Die paar Massagen und Zähnchen kann ich doch mit dem eingesparten Beitrag locker selbst finanzieren.

Leistungen ohne Beitragszahlung dürfte es eigentlich nicht geben, aber das geht ja in einem modernen Sozialstaat nicht. Da müsste der Gesetzgeber sich mal was Neues, das auch funktioniert, ausdenken.

Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 05.03.2013, 13:20

[quote="GerneKrankenVersichert"]
Leistungen ohne Beitragszahlung dürfte es eigentlich nicht geben, aber das geht ja in einem modernen Sozialstaat nicht. Da müsste der Gesetzgeber sich mal was Neues, das auch funktioniert, ausdenken.[/quote]

Es ist ja nicht der Regelfall, dass Versicherte aus Bosheit die Beiträge nicht entrichten. Viele haben das Geld einfach nicht, vielleicht weil ihr kleines Unternehmen kurz vor der Pleite steht und es kein Geld mehr von der Bank gibt. Sollen diese Menschen nach Deiner Meinung im Krankheitsfall nicht mehr ärztlich versorgt werden?
Und wie stehst Du denn zu den vielen (sehr vielen!!) anderen, die aufgrund von gesetzlichen Grundlagen keine Beiträge entrichten müssen und trotzdem Leistungen erhalten – auch im Ausland.
Gruß
Paule

Poet
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Beitrag von Poet » 05.03.2013, 22:20

Ich habe einen anderen Vorschlag: Alle Personen in D werden in die GKV einbezogen -> keine freie Heilfürsorge und keine PKV mehr.

Die paar wenigen frw. Versicherten, die dann aufgrund wirtschaftlicher Not ihre Beiträge echt nicht entrichten können oder die z.Zt. alle nicht versichert sind, kann die GKV locker schultern. Die bekommen das ganz normale GKV-Leistungsprogramm ohne den ganzen Bonus- und Wahltarif-Kram. Wenn der Bund das will, dann lässt sich das auch über einen erhöhten Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds finanzieren.

Aber über das Gesetz, dass jeder in D Anspruch auf eine KV hat und eine haben muss, ist der Gesetzgeber nicht hinaus gekommen. Die hohen Zinsen sollten anregend wirken für die ganzen Nichtversicherten aber schon am Start des Gesetzes haben die Krankenversicherer daraufhingewiesen, dass diese doch zur Falle werden. Das ist doch ein alter Hut, der jetzt vor der Bundestagswahl medienwirksam wieder aufgehoben wird von denen, die ihn seinerzeit den Betroffenen aufgesetzt haben.

Leider ist die Mitgliedschaft in einer Partei oder das Bekleiden irgendeines Amtes keine Garantie, dass es sich um einen selbstkritischen und verantwortungsvoll denkenden Menschen handelt. Nur: Wen wählen?

Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 06.03.2013, 00:37

Hallo,

Es ist in der Tat mehr als hinterf…. selbst gesetzliche Grundlagen für Wucherzinsen zu schaffen, und sich dann als „Wohltäter“ zu präsentieren, der diese abschafft. Das Gesetz hat bis heute nur bestand, weil die davon betroffenen Menschen es sich aus finanziellen Gründen nicht leisten können, dagegen vorzugehen
Viele Grüße
Paule


§ 24 SGB IV Säumniszuschlag
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 Euro ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert schriftlich anzufordern wäre.
(1a) Abweichend zu Absatz 1 haben freiwillig Versicherte, Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches und nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für Beiträge und Beitragsvorschüsse, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 5 vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Beitrages zu zahlen.
(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.


Poet
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Beitrag von Poet » 06.03.2013, 11:25

Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte wenn man sich solche politisch motivierten Vorschläge anschaut.

Damit säubert die PKV (zum hundertsten Mal) bestehende Tarifstrukturen, die sich ansonsten tot laufen würden.

Zum Glück kommt immer wieder ein Politiker ohne Sachverstand in der KV daher und greift den gedanklichen Mist auf.

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