Wie erreiche ich Einstufung als nebenberuflich Selbständiger
Verfasst: 28.02.2013, 17:00
Hallo,
ich bin seit knapp 2 Jahren selbständig und bezahle seither den Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige, da ich mich mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig gemacht habe.
Nachdem ich jetzt meine EÜR für 2012 fertig habe und auf ein monatliches Einkommen von ca. 750,- Euro komme, von dem ich den KK Beitrag noch zahlen muss, würde ich mich gerne als nebenberuflich selbständig einstufen lassen. Mein Ehepartner ist der Hauptverdiener in unserer Familie. Wir haben noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ca. 800 Euro Zinseinkünfte im Jahr.
Ist das möglich und was muss ich tun?
Danke im Voraus für Antworten.
Cercon123
ich bin seit knapp 2 Jahren selbständig und bezahle seither den Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige, da ich mich mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig gemacht habe.
Nachdem ich jetzt meine EÜR für 2012 fertig habe und auf ein monatliches Einkommen von ca. 750,- Euro komme, von dem ich den KK Beitrag noch zahlen muss, würde ich mich gerne als nebenberuflich selbständig einstufen lassen. Mein Ehepartner ist der Hauptverdiener in unserer Familie. Wir haben noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ca. 800 Euro Zinseinkünfte im Jahr.
Ist das möglich und was muss ich tun?
Danke im Voraus für Antworten.
Cercon123