Krankengeld bei wiederholungskrankheit nach Arbeistversuch
Verfasst: 26.02.2013, 18:49
Hallo,
ich bin neu hier und brauche dringend Rat. Ich erzähle mal den Sachverhalt:
Seit dem 09.03.2012 bin ich durchgehend krank. Da das Arbeirtsverhältnis gekündigt wurde zum 31.03.2012, bezog ich Krankengeld von der KK. Im Dezember habe ich auf Anweisung der KK einen Reha ANtrag gestellt, welcher am 04.01.2013 genehmigt wurde. Am 06.02.2013 hätte ich zur Reha gehen müssen. Als ich noch gesund war, hatte ich mich wo beworben. WIe der Zufall will, haben die mich kontaktiert und gefragt, ob ich noch Lust hätte. Ich setzte mich umgehend mit der KK in Verbindung und teilte mit, dass ich es gerne versuchen würde zu arbeiten, aber dem neuen AG von der Reha nichts sagen kann. Da meine Sachbearbeiterin nicht da war, riet mir nun die Vertretung der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen, dass ich die Reha absage unter Absprache und Genehmigung mit der Kasse. Für Rückfragen sollte ich den Namen und die Nummer von der Sachbearbeiterin der Kasse schreiben, was ich tat. Außerdem sagte sie mir, ich solle, wenn es mir nicht gut geht zum Arzt gehen und sie kontaktieren, damit die Reha dann schnellstmöglich eingeleitet wird.Die Reha wurde storniert. Jetzt, nach genau drei Wochen habe ich wegen meines Bluthochdrucks eine Krise gehabt. Es ging mir sowieso wegen der neuen Belastungen am Arbeitsplatz nicht gut während der letzten drei Wochen, heftige Schwindelattacken usw....Seit gestern bin ich krankgeschrieben. Habe sofort die Krankenkasse angerufen und von meiner AU Bescheid gegeben. Jetzt sagt eine andere Vertretung, ich hätte mir die Genehmigung nicht schriftlich geholt, der KK Anspruch muss geprüft werden. Laut Arbeitsvertrag kriege ich Entgeltfortzahlung erst nach bestehen von 4 Wochen.
Was soll ich tun? Ich habe als Nachweis nur das Schreiben an die DRV mit Bezug auf die Sachbearbeiterin und meine Mail an die Sachbearbeiterin, die es versäumte schriftlich zu bestätigen.
Meine Frage: Können die mir das KK versagen, obwohl mich wirklich keine Schuld trifft?
Wen nicht, welche Bemessunggrundlage wird für das KK hergenommen, da ich die letzten 10 KK erhielt und nur drei Wochen Arbeitsentgelt.
Bedanke mich im Voraus für eure Antoworten. Achso, es ist wegen der selben Krankheit mit einer zusätzlichen neuen Krankheit. ( Starke Angststörungen, Panikattacken, Neurosen etc. Seit ca. 4 Wochen wurde bei mir Bluthochdruck festgestellt ca. 185/125 durchgehend trotz Medikamente)
ich bin neu hier und brauche dringend Rat. Ich erzähle mal den Sachverhalt:
Seit dem 09.03.2012 bin ich durchgehend krank. Da das Arbeirtsverhältnis gekündigt wurde zum 31.03.2012, bezog ich Krankengeld von der KK. Im Dezember habe ich auf Anweisung der KK einen Reha ANtrag gestellt, welcher am 04.01.2013 genehmigt wurde. Am 06.02.2013 hätte ich zur Reha gehen müssen. Als ich noch gesund war, hatte ich mich wo beworben. WIe der Zufall will, haben die mich kontaktiert und gefragt, ob ich noch Lust hätte. Ich setzte mich umgehend mit der KK in Verbindung und teilte mit, dass ich es gerne versuchen würde zu arbeiten, aber dem neuen AG von der Reha nichts sagen kann. Da meine Sachbearbeiterin nicht da war, riet mir nun die Vertretung der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen, dass ich die Reha absage unter Absprache und Genehmigung mit der Kasse. Für Rückfragen sollte ich den Namen und die Nummer von der Sachbearbeiterin der Kasse schreiben, was ich tat. Außerdem sagte sie mir, ich solle, wenn es mir nicht gut geht zum Arzt gehen und sie kontaktieren, damit die Reha dann schnellstmöglich eingeleitet wird.Die Reha wurde storniert. Jetzt, nach genau drei Wochen habe ich wegen meines Bluthochdrucks eine Krise gehabt. Es ging mir sowieso wegen der neuen Belastungen am Arbeitsplatz nicht gut während der letzten drei Wochen, heftige Schwindelattacken usw....Seit gestern bin ich krankgeschrieben. Habe sofort die Krankenkasse angerufen und von meiner AU Bescheid gegeben. Jetzt sagt eine andere Vertretung, ich hätte mir die Genehmigung nicht schriftlich geholt, der KK Anspruch muss geprüft werden. Laut Arbeitsvertrag kriege ich Entgeltfortzahlung erst nach bestehen von 4 Wochen.
Was soll ich tun? Ich habe als Nachweis nur das Schreiben an die DRV mit Bezug auf die Sachbearbeiterin und meine Mail an die Sachbearbeiterin, die es versäumte schriftlich zu bestätigen.
Meine Frage: Können die mir das KK versagen, obwohl mich wirklich keine Schuld trifft?
Wen nicht, welche Bemessunggrundlage wird für das KK hergenommen, da ich die letzten 10 KK erhielt und nur drei Wochen Arbeitsentgelt.
Bedanke mich im Voraus für eure Antoworten. Achso, es ist wegen der selben Krankheit mit einer zusätzlichen neuen Krankheit. ( Starke Angststörungen, Panikattacken, Neurosen etc. Seit ca. 4 Wochen wurde bei mir Bluthochdruck festgestellt ca. 185/125 durchgehend trotz Medikamente)