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Gutachten /Rechtsbehilfsbelehrung zwingend ?

Verfasst: 23.02.2013, 17:52
von Marianna
Hallo!

Wie oben schon im Thementext..hier noch mal ausführlich:

Wenn ich eine Mitteilung von der KK erhalte über das (negative) Ergebnis (Beischeid) eines Gutachtens, muss darin zwingend eine Rechtsbehilfsbelehrung (hier:" Widerspruch kann eingereicht werden mit einer Frist von 1 Monat") enthalten sein?

Ich wurde nicht aufgeklärt über die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats zu widersprechen. 3 Monate später erhielt ich einen Brief von der KK, dass ich innerhalb eines Monats hätte Widerspruch einlegen müssen. Wie denn, wenn ich es nicht wusste. javascript:emoticon(':?')

Ist die Behörde in dem Bescheid verpflichtet, einen darüber zu informieren oder nicht??

Danke.

LG Marianna

Verfasst: 23.02.2013, 17:54
von CiceroOWL
Grundsätzlich ja

Verfasst: 23.02.2013, 17:57
von Czauderna
Hallo,
ja sicher sollte ein belastender Verwaltungsakt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. In dieser Belehrung steht eben drinnen, dass der/die Betroffene einen Monat Zeit hat um einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Fehlt ein solche Belehrung, erweitert sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.
Konkret auf deinen Fall bezogen - wenn im Beschied keine Rechtsbehelfsbelehrung stand, dann ist die Aussage der Kasse schlicht und ergreifend falsch. Die Widerspruchsfrist endet nach einem Jahr.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2013, 18:18
von CiceroOWL
japp

Verfasst: 23.02.2013, 18:40
von Marianna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja sicher sollte ein belastender Verwaltungsakt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. In dieser Belehrung steht eben drinnen, dass der/die Betroffene einen Monat Zeit hat um einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Fehlt ein solche Belehrung, erweitert sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.
Konkret auf deinen Fall bezogen - wenn im Beschied keine Rechtsbehelfsbelehrung stand, dann ist die Aussage der Kasse schlicht und ergreifend falsch. Die Widerspruchsfrist endet nach einem Jahr.
Gruss
Czauderna
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Hallo an alle!

Vielen Dank für die sehr schnelle Info!

Jetzt wird es Zeit, dass ich allen Beine mache. Der Zahnärztin selber habe ich schon mitgeteilt, dass sie die Modelle noch zurückhalten muss vor dem Mülleimer.javascript:emoticon(':evil:')
Und die KK kriegt auch einen Brief von mir...

Sehe ich das jetzt richtig:
Wenn ich am 08.02.12 begutachtet wurde, am 01.03.12 dann den neg. Bescheid ohne Rechtsbehilfsbelehrung bekam, habe ich also bis zum 01.03.13 (noch ein paar Tage) Zeit für den Widerspruch. Stimmt das so?

LG Marianna

Verfasst: 23.02.2013, 18:42
von CiceroOWL
Zeit schon aber ich würde denn doch nicht solange warten.

Verfasst: 23.02.2013, 18:42
von Czauderna
Hallo,
genau so ist es !!
Wobei du erstmal nur zu schreiben brauchst, dass du gegen den Bescheid vom..... fristgemäß innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegst und dass eine ausführliche(medizinische)Begründung nachgereicht wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2013, 19:47
von Marianna
Hallo Czauderna,

ich habe gedacht, ich widerspreche und/aber beantrage gleichzeitig ein Obergutachten. Ist das nicht der Weg, oder liegt das im Ermessen der KK wiederum..?
Eine eigene ausführliche medizinische Begründung könnte ich zwar auch ( inzwischen) formulieren...
In meinem Fall sieht es so aus, dass ich den Eindruck habe, es macht sich niemand aus dem Beruf öffentlich für mich stark. Es herrscht eher die Tendenz: "Eine Eule kratzt der anderen nicht die Augen aus" ...javascript:emoticon(':cry:') Ein "Gutachter" einsetzen statt "Eule".javascript:emoticon(':evil:')

Nochmals dankejavascript:emoticon(':!:')

LG Marianna

Verfasst: 23.02.2013, 20:02
von Czauderna
Hallo,
ja klar, wenn du schon eine feste Vorstellung für deine Widerspruchsbegründung hast, dann rein damit - denke aber daran dass die Begründung bzw. die Forderung nach einem Obergutachten nur dann auf fruchtbaren Boden fallen kann, wenn eine medizinische Begründung vorgelegt wird. Erfahrungsgemäß haben "Einschätzungen" der Versicherten selbst meist wenig Chancen auf Erfolg, außerdem ist es auch eine Zeitersparnis wenn es gleich "richtig" gemacht wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2013, 20:16
von GerneKrankenVersichert
Ich gehe davon aus, dass es sich immer noch um dieses Problem handelt:

http://www.krankenkassenforum.de/zahngu ... ght=#42729

Bei einer Ersatzkasse gilt § 6 der Vereinbarung über das Gutachterverfahren
bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen ab 01.01.2007:
Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Heil- und Kostenplan sowie zu ausgeführten prothetischen Leistungen können Vertragszahnarzt und Ersatzkasse innerhalb von einem Monat nach Zugang der Stellungnahme des Gutachters ein Obergutachten bei der KZV beantragen. Der Vertragszahnarzt übersendet in diesem Fall dem Obergutachter den Heil- und Kostenplan. Soweit er Einspruch eingelegt hat, fügt er seine fachliche Begründung bei.
Von daher gehe ich davon aus, dass die Aussage der Kasse korrekt ist bzw. vermute ich, dass die Kasse dir das so mitgeteilt hat.

Verfasst: 23.02.2013, 20:23
von Marianna
Mir fällt gerade ein: ein Widerspruch muss von einem Facharzt wiederum medizisch begründet werden. Kostet das etwas (wie ein Attest)?

Ich hatte voriges Jahr einen Gutachter(vorgeschlagen von und aus der Liste der Zahnärztekammer) ausgesucht, der gleichzeitig als Zahnarzt praktiziert(was ja bei den meisten der Fall ist). Der hat mir fünfzig Euro abgeluchst, weil er ein Ober-u. Unterkiefermodell anfertigen wollte und ließ ausrichten..wäre alles ok. Was ich natürlich nicht hinnahm...die nächste Person ihres Zeichens "Funktionsdiagnostikerin" schlug dann die Hände vor den Kopf zusammen (sprichwörtlich), womit ich nun auch wieder nicht viel anfangen kann. Da man ja nie weiß, was das wieder bedeutet...ob da nicht der Dollarblick vorherrscht...javascript:emoticon(':evil:')

Ich hoffe, die unterstützt mich.

LG Marianna

Verfasst: 23.02.2013, 20:56
von Marianna
..also das Problem ist, dass die beh. Ärztin mich in keiner Weise unterstützt. (Ich hab gezahlt- und gut is.. der Gutachter gibt ihr ja recht...)

Innerhalb des "einen Monats" hatte ich ja einen anderen Arzt aufgesucht, da ich mich selber schlau gemacht hatte wegen Widerspruchsfrist, Obergutachten und so... Der hat mich nicht verstehen "wollen", scheinbar haben die Ärzte Angst vor Einbußen, sie setzen sich nicht für einen ein: ..."Wir Zahnärzte müssen alle kämpfen...was meinen Sie wohl? das ist 4, was sie bekommen, gegen den Gutachter wird KEINER was sagen..". usw. Dies habe ich der KV und der Zahnärztekammer mitgeteilt, was der gesagt hat. Von denen kam ein netter Brief mit besten Grüßen und Mitleidsbekundungen.

Danach wie gesagt dieser Gutachter aus der Liste der Zahnärztekammer, bei dem ich absolut auf taube Ohren stieß.
Die jetzige Zahnärztin sagt auch nicht, was Sache ist, nur, dass eben der Biss überhaupt nicht stimmt, aber sie redet nicht Tacheles. javascript:emoticon(':twisted:')

Was funktionell notwendig ist, liegt im Auge des Betrachters (Gutachters). Die Okklusion ist nicht ausschlaggebend. Und er begutachtet "FÜR" die Kasse und es ist ja sehr einfach (wie man sieht...!). Der Patient kann sich ja schließlich nicht wehren!!!

Ich hatte jetzt gedacht, das mit der SCHRIFTLICH vormulierten Widerspruchsfrist, wie es Czauderna sagt, würde stimmen. So hatte ich es auch nachgelesen.

Wo bleibt der Patient, wenn sich die Zahnarztlobby(MAFIA) zusammentut?!! -?-

Ich habe durch den falschen Biss und die fehlerhafte Stellung der Frontzähne gesundheitliche Einbußen bekommen. Chronischen Tubenkatarrh, das Sprechen strengt mich sehr an, letztes Jahr bin ich deshalb wegen Depressionen in Behandlung gewesen. Inzwischen bin ich etwas gelassener. Überhaupt: Die Psyche wird ja bei den Ärzten immer gerne "strapaziert", wenn sie es sich einfach machen wollen, ist es dann eben die Psyche dejenigen. Das ist dann das "Totschlagargument."javascript:emoticon(':lol:')

Ich versuche Widerspruch einzulegen. Was meint ihr? Meine Rechtschutzversicherung bezahlt für Medizinrecht nur, wenn es zur Klage kommt. Blöd irgendwie.

LG Marianna

Verfasst: 23.02.2013, 21:10
von Marianna
"Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Heil- und Kostenplan sowie zu ausgeführten prothetischen Leistungen können Vertragszahnarzt und Ersatzkasse innerhalb von einem Monat nach Zugang der Stellungnahme des Gutachters ein Obergutachten bei der KZV beantragen. Der Vertragszahnarzt übersendet in diesem Fall dem Obergutachter den Heil- und Kostenplan. Soweit er Einspruch eingelegt hat, fügt er seine fachliche Begründung bei." -Zitatende-

"Der Vertragszahnarzt übersendet in diesem Fall dem Obergutachter den Heil- und Kostenplan" - Welcher Heil- und Kostenplan ist hier gemeint? Ich versteh das ganze nicht!!!! Ein anderer Zahnarzt hat doch nicht gleich einen Heil- und Kostenplan erstellt...javascript:emoticon(':oops:')

Wer kann das übersetzen/bzw. erklären?

Verfasst: 23.02.2013, 22:30
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 23.02.2013, 22:54
von roemer70
Hallo Marianna,

bevor wir hier von Fristen sprechen:
Was genau stand in dem Schreiben der KK?

Und welche ergänzenden Ausführungen (neben den medizinischen) standen im Gutachten?

Gruß
roemer70