Krankengeld auch für Bufdis
Verfasst: 23.02.2013, 11:26
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 65684.html
Mal für alle die es intressiertAnspruch auf Krankengeld
Nach dem Besprechungsergebnis der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht v. 11./12.9.2012 TOP1 haben krankenversicherungspflichtige Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (Bufdis) mit Entgeltanspruch auch den Krankengeldanspruch nach § 44 Abs. 1 SGB V, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder stationären Behandlung arbeitsunfähig sind. Den Bufdis steht bei Krankheit auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen der Erkrankung zu (§ 8 Abs. 1 BFDG). Wie bei Arbeitnehmern ruht der Anspruch auf Krankengeld auch für die Bufdis, soweit und solange die Einsatzstelle bei Arbeitsunfähigkeit das Taschengeld fortzahlt (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).