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Zuzahlung häusliche Krankenpflege

Verfasst: 22.02.2013, 10:48
von mirabelle
Hallo,
entschuldigung, falls ich im falschen Bereich poste.
Es geht um folgendes:
Ich bekomme eine EU Rente.
Mein Arzt hatte mir letztes Jahr 3 Monate häusliche Krankenpflege verordnet. Nach SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege

Seit Anfang Oktober bekomme ich diese Hilfe, und zwar 1 x pro Woche 2 Stunden. Mir wurde vom Arzt und vom Pflegedienst gesagt, dass ich nur für den Oktober 10 % zuzahlen muss. Da nur die ersten 28 kalendertage berechnet werden. Soweit, sogut.
Nun bekam ich von meiner Krankenkasse diverse Rechnungen. Die Zuzahlung für Oktober habe ich bereits bezahlt.
Nun kam eine neue Rechnung, wo mir für den November wieder Zuzahlungen berechnet werden (und Dez wird dann vermutlich auch noch kommen).
Meine Kasse stellt sich auf den Standpunkt, ich müsste für die ersten 28 Tage zuzahlen, also für 28 Tage Pflege im Jahr.
Dh, wenn die Pflege nur 1 x pro Woche stattfindet, 28 Wochen lang.
Mein Arzt und der Pflegedienst sagen aber, es sei nur der erste Monat gemeint, wo man zuzahlen muss. Und da im ersten Monat, während dieser 28 kalendertage, von denen ja auch das Gesetz spricht, nur 4 x stattfand, eben nur für diese 4 (Behandlungs)tage.

Was ist denn nun richtig?
Was und wieviel muss ich nun zuzahlen?
Meint das Gesetzt nun Behandlungstage oder eben 28 tage seit Beginn der Pflege?
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir weiterhelfen. Danke

Verfasst: 22.02.2013, 12:54
von Czauderna
Hallo,
die Antwort wurde dir im anderen Forumsbereich bereits gegeben ??!!
Gruss
Czauderna