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Notfall! - TK beendet Kankengeldszahlung trotz ärztlicher...

Verfasst: 21.02.2013, 15:30
von no
...Krankschreibung.

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe mich heute hier angemeldet, weil bei uns "die Hütte brennt".
Meine Frau erhält seit einem Jahr Krankengeld. Sie ist aus der Arbeitslosigkeit heraus krank geworden.
Gestern teilete die TK telefonisch mit, das die Zahlung zum kommenden Montag eingestellt werden, da meine Frau nach Auffassung des MDK nun wieder arbeitsfähig sei. Die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt liegt natürlich weiterhin vor und auch der Gesundheitszustand meiner Frau lässt absolut keine Tätigkeit zu.
Die Beendigung der Krankengeldezahlung wurde heute auch schriftlich bestätigt.
Der Brief enthält natürlich keinerlei Rechtbehelfsbelehrung und auch keine Kündigung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides.
Ich habe nun bereits hier im Forum das Thema rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System ! angelesen und denke, dass das Schreiben der TK so nicht gültig ist.
Trotzdem müssen wir schnell reagieren und dem in meinen Augen formal ungültigen Beendigungsbescheid widersprechen.

Ich würde mich über jegliche Hinweise und Tipps zu was und wie unseres weitern Vorgehens sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen
J.E. Born

Verfasst: 21.02.2013, 15:54
von Carola
Wie immer,
gegen die Gesundschreibung des MDK kann nur dein Arzt Widerspruch
einlegen, er muss medizinisch begründet sein.
Ohne Arzt im Boot der zu euch steht klappt das garnicht.
Wenn dein Arzt nicht weiss wie das geht ist das schonmal ein Anzeichen
das er das immer ablehnt und den MDK als unfehlbar ansieht.
lg

Verfasst: 21.02.2013, 16:46
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 21.02.2013, 17:18
von Czauderna
Hallo,
dass was Carola geschrieben hat ist schon grundsätzlich richtig, lass dich nicht irre machen.
Wichtig ist jetzt schnell zu handeln - zuerst schriftlichen Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes einlegen und Einsichtnahme in das MDK-Gutachten verlangen. Zusätzlich kannst du noch auf einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid, pochen. Auf jeden Fall musst du wissen, dass dein Widerspruch keine aufschiebenede Wirkung hat, d.h., dass die Kasse auf jeden Fall das Krankengeld einstellen wird, solange über den Widerspruch nicht positiv entschieden wurde. Deshalb unbeding beim Arbeitsamt melden, dort alles vorlegen und sich nicht wegschicken lassen weil du ja AU. bist. Wenn die deinen Antrag nicht annehmen wollen aus diesem Grund, lass dir das schriftlich geben. Auf jeden Fall muss dein Arzt mit einbezogen werden, denn ohne den kannst du deinen Widerspruch nicht medizinisch begründen - deine Selbsteinschätzung wird dir da nicht weitherhelfen, leider.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.02.2013, 17:21
von BEK-Frust
Hallo no,

ich bin auch bei der TK und hatte mit meinem Krankengeld keine Probleme. Man sollte aber auch in die Offensive gehen und und nochmal ein Gespräch suchen. So bin ich meistens sehr gut mit der Kasse gefahren.

Zusätzlich würde auch ich deiner Frau raten mit dem Arzt zu sprechen.

Ich sollte aber dazu noch erwähnen das mich nach einer schweren Schulter OP der MDK nach 7 Wochen AU wieder gesund schrieb. Ich war leider so dumm und habe mich nicht dagegen gewährt. Also trotz Schmerzen wieder zur Arbeit und bei einer Kontrolluntersuchung wurde dann festgestellt das mein Oberarmknochen angebrochen war. Folge dadurch das ich zu früh arbeiten gegangen bin folgte eine weitere OP und ich hatte totale Probleme mit meinem AG. Nach dem Vorfall hatte ich dann keine Probleme mehr.
Sind doch wegen dem MDK die Kosten für die KK gestiegen. Wenn ich jetzt was habe suche ich lieber jetzt sofort das Gespräch bevor mir nochmal so was passiert.

Gruß
BEK-Frust

Verfasst: 21.02.2013, 17:43
von Carola
Nochmals @ Machts Sinn..
entweder nimmt man wenn man Postet Aktiv am Forumsleben teil,
und Hilft so weit es geht.

Oder man versucht wie der Rattenfänger von Hameln seine Jünger zu entführen.
Ich bitte dann den Admin das er Automatisiert jeden neuen Fragesteller auf die neuen Foren von Machts Sinn verweisst.Ist einfacher dann muss Machts Sinn nicht immer sich die Mühe machen...
Sowas wie hier hab ich noch nicht gesehen..Toleranz gut und schön, aber sowas..ist als wenn ich allen Kunden meines Arbeitgebers einen anderes Produkt empfehle.

Ich habe mit meiner Aussage bestimmt recht, weil es der leichteste Weg erstmal ist, schnell wieder in den Krankengeldbezug zu kommen.
Arzt schreibt Widerspruch, MDk überprüft, positiv ok, negativ schlecht, dann kann man anders immer noch vorgehen.

Verfasst: 21.02.2013, 17:46
von no
Vielen Dank erstmal für die Rückmeldungen,

der Widerspruch ist per mail abgeschickt und wird morgen zusätzlich noch mal bei einer TK-Geschäftsstelle mündlich erhoben.

Beste Grüße
Jens Enno Born

Verfasst: 21.02.2013, 17:50
von Kernschmelze
Hallo no,

ich bin als Bevollmächtigter einer Betroffenen – ebenfalls TK, Krankengeldstelle Münster – wie folgt vorgegangen:

1. Ausstellen einer unbefristeten Vollmacht, die „Interessen der Vollmachtgeberin in Sachen TK und allen damit zusammenhängenden Gegebenheiten“ wahrzunehmen (3-fache Ausfertigung).

2. Formloser Eil-Antrag auf „Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes“, abzugeben beim zuständigen Sozialgericht.
Wirkung: Ich habe diesen Antrag sonntags direkt beim Sozialgericht in den Briefkasten geworfen. Er wurde am nächsten Tag sofort bearbeitet: Die TK-Krankengeldstelle erhielt ein Fax vom Sozialgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Die TK rief noch am gleichen Tag bei mir an und wir einigten uns darauf, dass das Krankengeld unter Vorbehalt des Ergebnisses eines Zweitgutachtens weiter bezahlt wird.

3. Beschwerdeschreiben direkt an den Vorstand der TK nach Hamburg mit dem Hinweis, dass zukünftig alles über den Vorstand läuft (damit er informiert ist) und dass alles schriftlich (aus Gründen der Beweissicherung) abgewickelt wird: keine Telefonate.

4. Feststellung der Gesundheitsschädigung durch TK-Verwaltungshandeln: Betroffene ging zu ihrem Arzt und zur ihrer Psychotherapeutin und ließ sich die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Vorgehens der TK – Existenzangst, Schlaflosigkeit, ..- schriftlich bestätigen.

5. Vorsorglichen Widerspruch gegen den vorliegenden Bescheid und Aufforderung zur Übersendung eines rechtsfähigen Bescheides .

6. Beantragung Akteneinsicht.

Nach 1. -6. Wirkung abwarten.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 21.02.2013, 19:55
von BEK-Frust
Hallo,

@ Kernschmelze

das ist ja wohl eine Nummer zu viel.
Wie schon geschrieben, ich bin den Offensiven Weg gegangen und bin damit nicht auf meinen Mund gefallen. Ganz im Gegenteil, es wurde immer eine Lösung gefunden mit der ich und auch die KK leben konnte.

Ich würde es immer wieder so machen. Wenn ich weiß das ich länger AU sein werde, gleich mit der KK sprechen und zusammen nach Möglichkeiten der Behandlung suchen. Gerade nach der 2. OP und dem was dann bei mir auf der Arbeit passiert ist. Ohne die Hilfe der KK hätte ich nicht gewusst wie es weiter gehen kann.
Bringt mehr als wenn man immer nur die AU`s abgibt und denkt das es so schon OK ist.

Ich denke das No den richtigen Weg nimmt und jetzt erstmal abwarten soll.

Gruß
BEK- Frust