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ALG II Aufstocker und selbstständig, Wechsel in GKV möglich?
Verfasst: 20.02.2013, 11:37
von depechemode
Hallo erstmal an alle!
Nachdem ich(selbstständig) beim Jobcenter war, bekomme ich nun ALG II als Aufstockung. Ich war in der PKV, bin aktuell nicht versichert und das Jobcenter wollte mich in die GKV nehmen. Habe dann wie vereinbart einen Antrag bei GKV gestellt, welcher abgelehnt wurde.
Gibt es eine Möglichkeit, in die GKV zu wechseln, wie gesagt, das Jobcenter hätte das gerne so. Oder bleibt dann nur als Alternative mit der bisherigen PKV zu sprechen um dann eine Lösung für ausstehende Rückstände und eine Weiterversicherung zu finden?
Danke schon mal im Voraus...
Verfasst: 20.02.2013, 11:41
von Czauderna
Hallo,
wenn innerhalb der letzten fuenf Jahre keine und davor die letzte die PKV als Krankenkasse "in deiner Vita steht" - dann bleibt dir erst mal nur die PKV. als Ansprechpartner. Ich glaube kaum, dass du eine GKV-Kasse findest, die dich aufgrund deines ALG-2 Bezuges aufnehmen wird (will).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.02.2013, 11:58
von depechemode
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn innerhalb der letzten fuenf Jahre keine und davor die letzte die PKV als Krankenkasse "in deiner Vita steht" - dann bleibt dir erst mal nur die PKV. als Ansprechpartner. Ich glaube kaum, dass du eine GKV-Kasse findest, die dich aufgrund deines ALG-2 Bezuges aufnehmen wird (will).
Gruss
Czauderna
Danke für die Info!
Ich war bis vor 2,5 Jahren durchgängig in der gesetzlichen, bin seitdem selbständig und habe da in die PKV gewechselt.
Ich bin 46, alleinerziehend. Zudem habe ich bereits ein erfolgversprechendes Bewerbungsgespräch gehabt, wie würde es denn dann bei einem Wechsel in ein Vollzeitangestelltenverhältnis aussehen?
Verfasst: 20.02.2013, 12:04
von Czauderna
Hallo,
bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung musst du sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.02.2013, 12:10
von depechemode
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung musst du sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna
Das klingt gut, davon bin ich ausgegangen. Und wie sieht es davor aus? Habe ich denn Chancen bereits jetzt wieder mit ALG II in die GKV zu kommen?
Meine PKV ist auch gleichzeitig meine vorherige GKV. Habe damals sozusagen intern gewechselt.
Verfasst: 26.02.2013, 23:51
von Rossi
Mal ne ganz bescheidene Frage.
Du schreibst, dass Du vor 2 1/2 Jahren in die PKV gegangen bist.
Hm, wann war der Wechsel genau?
Denn Du schreibst, dass Du derzeit nicht mehr in der PKV versichert bist.
Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung in der PKV.
Die PKV kann seit dem 01.01.2009 die Versicherung nicht mehr aufgrund von Beitragsrückständen kündigen.
Vermutlich bist Du aufgrund der bestehende Pflicht zur Versicherung in der PKV noch weiterhin dort versichert, Du weisst es allerdings nicht. Oder die PKV veräppelt Dich?!
Verfasst: 27.02.2013, 13:10
von depechemode
Rossi hat geschrieben:Mal ne ganz bescheidene Frage.
Du schreibst, dass Du vor 2 1/2 Jahren in die PKV gegangen bist.
Hm, wann war der Wechsel genau?
Denn Du schreibst, dass Du derzeit nicht mehr in der PKV versichert bist.
Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung in der PKV.
Die PKV kann seit dem 01.01.2009 die Versicherung nicht mehr aufgrund von Beitragsrückständen kündigen.
Vermutlich bist Du aufgrund der bestehende Pflicht zur Versicherung in der PKV noch weiterhin dort versichert, Du weisst es allerdings nicht. Oder die PKV veräppelt Dich?!
Der Wechsel von GKV zu PKV war am 15.09.2010, innerhalb der gleichen Kasse. Die Versicherung scheint wohl zu "ruhen".
Hab ich denn hier ne Chance bei der Geseelschaft wieder zurück in die GKV zu wechseln, wenn doch das Jobcenter dies so auch will?
Danke
Verfasst: 27.02.2013, 19:20
von Rossi
Okay, die priv. Kv. ruht aufgrund von Beitragsrückständen. D.h. aber nicht, dass Du gar keine Leistungen bekommen kannst.
Du bekommst auf jeden Fall Leistungen bei akuter Krankheit und Schmerzen.
Durch das Jobcenter kommst Du nicht zurück in die GKV.
Verfasst: 27.02.2013, 20:01
von Gast
depechemode hat geschrieben:Meine PKV ist auch gleichzeitig meine vorherige GKV. Habe damals sozusagen intern gewechselt.
kann es sein, dass du nicht PKV, sondern eine freiwillige Versicherung meinst? weil anders ist deine Aussage "PKV = GKV und intern gewechselt" nicht zu verstehen...
Verfasst: 28.02.2013, 11:05
von depechemode
wildwasser hat geschrieben:depechemode hat geschrieben:Meine PKV ist auch gleichzeitig meine vorherige GKV. Habe damals sozusagen intern gewechselt.
kann es sein, dass du nicht PKV, sondern eine freiwillige Versicherung meinst? weil anders ist deine Aussage "PKV = GKV und intern gewechselt" nicht zu verstehen...
ich hab jetzt mal nachgeschaut, ja du hast recht! ich habe damals per Antrag eine freiwillige Mitgliedschaft bei meiner Kasse begonnen.
ich hoffe doch, das dies für mich positiver ausfällt, als die bisherige Vermutung, es handele sich um eine PKV?
Verfasst: 28.06.2013, 14:53
von Seaman11
Bei welcher KK hast du dich "beworben" bzw. wolltest Mitglied werden ? Was war die Begründung für die Ablehnung und warst du eventuell schon vorher Mitglied bei der KK, bevor du zur PKV gewechselt bist ?
Verfasst: 30.06.2013, 11:44
von zost
Man sollte schon wissen, wo man versichert ist bevor man fagen stellt
Wenn du freiwillig bei einer gesetzlichen kasse versichert bist, dann kann diese dich gar nicht ablehnen als ALG II-ler. Du bist doch schon dort versichert.
Das Jobcenter wird dich dorthin anmelden. Lass dir von der Kasse eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen.