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Kein Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 20.02.2013, 09:48
von Gretchen
Guten Morgen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich
meines Anspruches auf Krankengeld.
Ich muss ein bisschen ausholen,Sorry für den
langen Text :)

Ich bin Alleinerziehende von einem Kindergartenkind
Und habe Jahre lang beim selben Arbeitgeber
gearbeitet. Arbeitszeiten vormittags. Als ich Mitte Januar wg magendarm
3 Tage krankgeschrieben war,bekam ich per einschreiben neue
Arbeitszeiten mitgeteilt,nachmittags! Gültig ab Montag darauf!
Ich war total fertig,weil es schon länger sehr angespannt bei mir auf der Arbeit war.. Ich bekam Panikattacken (hatte 2010 ein burn Out und bin seit dieser zeit nicht mehr belastbar)
Aufgrund der Symptomatik schrieb mich meine Ärztin weiterhin krank.
Beratung beim Anwalt. Ich versuchte das mit meinem Arbeitgeber schriftlich zu klären..ohne Erfolg. Er wollte mich zu einem Auflösungsvertrag drängen.
Mir ging es immer schlechter,so das meine Ärztin mir riet auf ärztlichen
Rat zu kündigen. Mit dem Attest ging ich zum Arbeitsamt
Die mir Versicherten keine Speere zu geben,allerdings mir nicht sagen
Konnten ob fristlos oder fristgerecht zu kündigen der richtige weg sei.
Anwalt sagte fristlos und meine Ärztin auch!
Also Tat ich das auch! Danach wieder zum Arbeitsamt wo ich dann zum ersten mal hörte das nicht sie sondern Krankenkasse zuständig seien weil ich ja krankgeschrieben sei! Beim ersten mal hatten sie das nicht gesagt sonst hätte ich ja bei meiner KK auch nachgefragt ob fristlos oder fristgerecht!
Jetzt sagt KK das weil fristlos sie nicht zuständig wären,erst nach sechs Wochen! Sie wollen das jetzt nochmal prüfen...
Meine Ärztin meinte das hätte sie noch nie gehört???

Meine frage ist jetzt,ob das so üblich ist das in so einem fall einem
Kein Krankengeld zusteht??
Daten: krank seit 16.1
Kündigung fristlos 4.2
Voraussichtlich bis 3.3 noch krank

Sorry für den langen Text! Ich hoffe ihr habt einen Rat!
Lg Gretchen

Verfasst: 20.02.2013, 10:30
von Czauderna
Hallo,
das Problem könnte hier sein, dass du aus der Sicht der Kasse selbst fristlos gekündigt hast, also wissentlichg auf die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu Lasten der Kasse verzichtet hast - da könnte die Kasse der Auffassung sein, dass sie hier erst nach Ablauf der sechs Wochen mit der Krankengeldzahlung eintritt. In der Praxis passiert so etwas recht selten, denn meist gibt es für eine arbeitnehmerseitige Kündigung auch entsprechend nachvollziehbare Gründe und einen finanziellen Vorteil hat der Versicherte eigentlich auch nicht, ist das Krankengeld in der Regel doch niedriger als das Netto-Arbeitsentgelt. Aus meiner Sicht war es kein guter Rat das Beschäftigungsverhältnis überhaupt zu kündigen.
Mein Rat - zur Kasse hingehen (ggf. mit Begleitung) und die Angelegenheit vor Ort und persönlich besprechen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2013, 11:01
von Gretchen
Hallo!
Danke für deine schnelle Antwort!
Ja genau das ist ja auch das Problem!
Ich war beim ersten mal persönlich hin.
Dann haben sie angerufen und genau damit argumentier.. Ich habe das alles
erzählt und wir haben am Montag nochmals telefoniert.
Ich sollte das schriftlich so zusammen fassen,das habe ich direkt gemacht
Und bei der KK abgeben.
Ich weis das es nicht gerade schlau war. Hätte ich das gewusst hätte ich es auch nicht so gemacht. Mir ging es darum das ich keine Speere
Beim Arbeitsamt bekomme und mit dem Attest ist das ja auch der fall,
Nur war meine Sorge wenn schon auf ärztlichen Rat,das ich nicht wusste ob es dann überhaupt "rechtlich " ok ist trotzdem ordentlich zu
kündigen... Und wenn Anwalt und Arzt sagen fristlos auf Grund des Attestes
Dachte ich das wäre ok. Denn haben tue ich ja nix davon,Krankengeld ist ja weniger als das lohnentgeld. Da finde ich nicht das man mir unterstellen
Kann es vorsetztlich gemacht zu haben..
Ich bin seit ich denken kann bei dieser KK und habe noch nie
Krankengeld beansprucht!
Mich macht das wütend,allerdings bin ich auch sauer über mich selbst,das ich
das ich aus Unwissenheit das falsche gemacht habe...

Verfasst: 20.02.2013, 11:52
von Habssatt
Durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer während der grds. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts, erklärt der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf seine ihm zustehende Vergütung. Mit diesem Verhalten schadet der Arbeitnehmer dem Grunde nach der Solidargemeinschaft bedingt durch den vorzeitigen Bezug von Krankengeld. Man könnte jetzt die Meinung vertreten, dass der Versicherte die Verpflichtung hat, seine Krankenkasse vor vermeidbaren Schäden zu bewahren und mit seinem Verhalten der Anspruch auf Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruhen würde.
Das BSG hatte am 16.12.1990, Az. 3 RK 27/79 und 3 RK 40/79 bereits klargestellt, dass nicht jedes Verhalten eines Versicherten zum Ruhen des Krankengeldes führt.
Davon könne man nur bei einer groben Fahrlässigkeit ausgehen. Auch bei einem vorsätzlichen Verhalten wo bewusst auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu Lasten der Krankenkasse verzichtet wurde wäre ein Ruhen gerechtfertigt.
Liegt allerdings ein schuldhafter Verzicht auf die Lohnzahlung vor, kann ein Ruhen des Krankengeldanspruchs berechtigt sein (z.B. Abschluss eines Vergleichs vor Ablauf der Entgeltfortzahlung). Sachverhalte aus denen klar hervorgeht, dass der Arbeitnehmer durch seine Kündigung nicht die betroffene Krankenkasse schädigen wollte, führen nicht zum Ruhen des Krankengeldes (z.B. Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz). Dies wird auch nochmals in einem Urteil des LSG Niedersachsen vom 27.08.2002, Az. L 4 KR 138/00 entsprechend bestätigt.


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Zwar ist der Senat davon überzeugt, dass die anwaltlich beratene Klägerin bei der Eigenkündigung gewusst hat, dass sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit der Kündigung verliert und ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Beklagte entsteht. Die Gesamtumstände des Falles belegen aber, dass die Klägerin nicht beabsichtigte, die Beklagte zu schädigen. Die Klägerin hat glaubhaft vorgetragen, dass sie das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, um einer fristlosen Kündigung des DRK zuvor zu kommen. Nach ihrem Vortrag sollte ihr alsbald fristlos gekündigt werden. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung bereits zugestimmt. Die Klägerin hat deshalb schnell zum Mittel der Eigenkündigung gegriffen, um die heikle und unangenehme Angelegenheit ohne viel Aufhebens aus der Welt zu schaffen. Der Schaden, den die Beklagte aufgrund der Eigenkündigung erlitten hat, war aus Sicht der Klägerin lediglich die nicht vermeidbare Folge ihrer Eigenkündigung.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1


LG

Habssatt

Verfasst: 20.02.2013, 12:02
von Czauderna
Hallo,
ich halte immer noch das persönliche Gespräch für zielführend - gleich mit Urteilen von anderen Fällen der Kasse auf die Pelle zu rücken, könnte die nur auf den Gedanken bringen es darauf ankommen zu lassen - nicht immer ist der direkte Knüppel auch erfolgreich - das haben wir hier schon mehrfach erfahren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2013, 12:38
von roemer70
Hallo Gretchen,
Sie wollen das jetzt nochmal prüfen.
Und das Ergebnis genau dieser Prüfung würde ich jetzt abwarten. Warum Sorgen machen, wenn noch gar nichts feststeht?

Gruß
roemer70

Verfasst: 20.02.2013, 22:53
von BEK-Frust
Hallo Gretchen,

ich habe die Erfahrung gemacht das es besser ist wenn man mit der Krankenkasse spricht.

Ich stand vor einer Operation und habe seit der Bekanntgabe bei meinem Arbeitgeber nur noch Stress gehabt. Wurde von meinem Arbeitgeber bedroht, meine direkte Kollegin hat alles dafür getan das ich keine Arzttermine wahr nehmen konnte usw. Das schlug mir so auf die Psyche das schon fast die OP gefährdet war und deshalb wurde ich krank geschrieben. Mein AG übte dann weiter Druck auf mich aus. Drohbriefe, Abmahnung weil ich krank geschrieben war usw. Mein Arzt riet mir auch zur Kündigung was ich aber zu dem Zeitpunkt. Als ich im Krankenhaus lag kamen dann noch Drohanrufe dazu. Eine Kollegin besuchte mich dann und zeigte mir das sie eine Fristlose Kündigung erhalten hat weil sie auf der Arbeit mit schweren Packen im Arm die Treppe runter viel.
Mich konnte er nicht so leicht kündigen weil ich unter Schwerbehinderung lief.
Der Besuch meiner Kollegin hat mich dann zum umdenken bewegt und ich suchte einen Anwalt auf. Der für mich eine fristlose Kündigung schrieb und die direkt zu meinem AG brachte.
Ich suchte mir direkt eine neue Stelle die ich auch bekam. Sprich ich benötigte erstmal kein Krankengeld mehr. Aber auch bei dem Arbeitgeber gab es aufgrund meines gekündigten Arbeitsverhältnisses Probleme weil mein ehemaliger Arbeitgeber nicht in der Lage war mir meine Papiere usw. auszuhändigen. Das hat mich dann psychisch total fertig gemacht und ich wurde wieder krank geschrieben und erhielt die Kündigung.
Von dem Zeitpunkt habe ich dann ganz offen mit meiner KK gesprochen und über meine Probleme gesprochen. Gut die haben zwar den MDK eingeschaltet aber auch der MDK war der Meinung das die AU OK ist.
Mein ehemaliger AG fing 2 Monate nach der Kündigung an, mir wieder Drohbriefe usw. zu schicken. Das ganze ging bis zum Arbeitsgericht wo ich gewonnen habe.
Aber wenn man in solchen Situationen offen ist und bei der KK auch um Hilfe bittet hat man einfach weniger Probleme.
Ich bin in zwischen so weit das ich in den Beruf nicht mehr zurück kann weil ich psychisch dazu nicht mehr in der Lage bin. Um Beruflich aber wieder Boden unter die Füße zu bekommen habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet um einen Neuanfang zu starten.
Ich habe zwar auch bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen am Arbeitsleben gestellt aber die lassen sich sehr viel Zeit. Bis die entschieden haben springt jetzt die Agentur für Arbeit ein. Ich werde in kürze eine Berufsfindung mit psychologischer Betreuen starten.

Ich drücke dir ganz doll die Daumen das du auch die Möglichkeit von deiner Kasse bekommst um Kraft zu tanken.
Mir hat das wirklich geholfen das ich mich erstmal von den Aktionen meines AG erholen konnte und nicht gleich von der KK wieder in die Hände der Agentur geschickt wurde denn auch die können massiven Druck ausüben.

Gruß
BEK- Frust