Arbeitsfähig nach Aktenlage, kein KG mehr, wer zahlt?
Verfasst: 19.02.2013, 10:15
Hallo Forum,
noch ist der Fall bei mir nicht eingetreten, aber ich beziehe seit dem 18.12.2012 Krankengeld und rechne täglich mit unangenehmer Post. Möchte mich daher präventiv informieren:
Wenn man lange vor der Aussteuerung einfach vom MDK per Aktenlage für arbeitsfähig erklärt wird, man selbst und der behandelnde Arzt dies aber anders sehen, sollte man ja gerade bei psychischen Erkrankungen in Widerspruch gehen, richtig?
Meine Frage: Wer kommt für den Lebensunterhalt auf während der Widerspruch läuft bzw. man auf einen Termin für die persönliche Begutachtung und eine Entscheidung wartet?
Ich bin seit 01.01.2013 arbeitslos. Die Arbeitsunfähigkeit trat also ein während des Arbeitsverhältnis noch bestand. Daher resultiert auch der Anspruch auf Krankengeld, welches zum Leben aber nicht reicht und daher nun mit Wohngeld aufgestockt werden soll.
Anspruch auf ALG I besteht zwar formal, da ich in den letzten 6 Jahren, mit krankheitsbedingten Unterbrechungen, berufstätig war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, aber der ruht doch, wenn mein Arzt mich weiterhin AU schreibt, richtig? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Ist dann das Job Center für mich zuständig und ich muss ALG II beantragen oder welche Leistung ist hier die Richtige?
Bekommt man noch eine letzte Zahlung von der Krankenkasse nachdem man den netten Brief erhielt, man sei nun wieder arbeitsfähig nach Aktenlage und müsse sich bei der Agentur für Arbeit melden?
Wer war schon mal in der geschilderten Situation und kann mir sagen, wie ich mich dann am besten verhalte.
Ich habe sehr wohl vor, wieder zu arbeiten bzw. mir eine Arbeit zu suchen. Ich bin erst 27 Jahre alt und habe nicht vor Rente zu beantragen. Habe allerdings grad wieder einen akuten Schub und sehe mich nicht in der Lage, JETZT oder in den nächsten 1-2 Monaten wieder zu arbeiten. Eine Reha habe ich 2011 schon mal gemacht. Bin AU entlassen worden und war dann noch 2 Monate zu Hause ehe ich wieder arbeiten gegangen bin im Sinne eines sofortigen Einstiegs, d.h. ohne Wiedereingliederung.
Käme eine erneute Reha in Frage?
Gibt es so etwas wie Wiedereingliederung auch für Arbeitslose, die lange AU waren?
Danke.
noch ist der Fall bei mir nicht eingetreten, aber ich beziehe seit dem 18.12.2012 Krankengeld und rechne täglich mit unangenehmer Post. Möchte mich daher präventiv informieren:
Wenn man lange vor der Aussteuerung einfach vom MDK per Aktenlage für arbeitsfähig erklärt wird, man selbst und der behandelnde Arzt dies aber anders sehen, sollte man ja gerade bei psychischen Erkrankungen in Widerspruch gehen, richtig?
Meine Frage: Wer kommt für den Lebensunterhalt auf während der Widerspruch läuft bzw. man auf einen Termin für die persönliche Begutachtung und eine Entscheidung wartet?
Ich bin seit 01.01.2013 arbeitslos. Die Arbeitsunfähigkeit trat also ein während des Arbeitsverhältnis noch bestand. Daher resultiert auch der Anspruch auf Krankengeld, welches zum Leben aber nicht reicht und daher nun mit Wohngeld aufgestockt werden soll.
Anspruch auf ALG I besteht zwar formal, da ich in den letzten 6 Jahren, mit krankheitsbedingten Unterbrechungen, berufstätig war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, aber der ruht doch, wenn mein Arzt mich weiterhin AU schreibt, richtig? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Ist dann das Job Center für mich zuständig und ich muss ALG II beantragen oder welche Leistung ist hier die Richtige?
Bekommt man noch eine letzte Zahlung von der Krankenkasse nachdem man den netten Brief erhielt, man sei nun wieder arbeitsfähig nach Aktenlage und müsse sich bei der Agentur für Arbeit melden?
Wer war schon mal in der geschilderten Situation und kann mir sagen, wie ich mich dann am besten verhalte.
Ich habe sehr wohl vor, wieder zu arbeiten bzw. mir eine Arbeit zu suchen. Ich bin erst 27 Jahre alt und habe nicht vor Rente zu beantragen. Habe allerdings grad wieder einen akuten Schub und sehe mich nicht in der Lage, JETZT oder in den nächsten 1-2 Monaten wieder zu arbeiten. Eine Reha habe ich 2011 schon mal gemacht. Bin AU entlassen worden und war dann noch 2 Monate zu Hause ehe ich wieder arbeiten gegangen bin im Sinne eines sofortigen Einstiegs, d.h. ohne Wiedereingliederung.
Käme eine erneute Reha in Frage?
Gibt es so etwas wie Wiedereingliederung auch für Arbeitslose, die lange AU waren?
Danke.