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Arbeitsfähig nach Aktenlage, kein KG mehr, wer zahlt?

Verfasst: 19.02.2013, 10:15
von Miep
Hallo Forum,

noch ist der Fall bei mir nicht eingetreten, aber ich beziehe seit dem 18.12.2012 Krankengeld und rechne täglich mit unangenehmer Post. Möchte mich daher präventiv informieren:

Wenn man lange vor der Aussteuerung einfach vom MDK per Aktenlage für arbeitsfähig erklärt wird, man selbst und der behandelnde Arzt dies aber anders sehen, sollte man ja gerade bei psychischen Erkrankungen in Widerspruch gehen, richtig?

Meine Frage: Wer kommt für den Lebensunterhalt auf während der Widerspruch läuft bzw. man auf einen Termin für die persönliche Begutachtung und eine Entscheidung wartet?

Ich bin seit 01.01.2013 arbeitslos. Die Arbeitsunfähigkeit trat also ein während des Arbeitsverhältnis noch bestand. Daher resultiert auch der Anspruch auf Krankengeld, welches zum Leben aber nicht reicht und daher nun mit Wohngeld aufgestockt werden soll.

Anspruch auf ALG I besteht zwar formal, da ich in den letzten 6 Jahren, mit krankheitsbedingten Unterbrechungen, berufstätig war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, aber der ruht doch, wenn mein Arzt mich weiterhin AU schreibt, richtig? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Ist dann das Job Center für mich zuständig und ich muss ALG II beantragen oder welche Leistung ist hier die Richtige?

Bekommt man noch eine letzte Zahlung von der Krankenkasse nachdem man den netten Brief erhielt, man sei nun wieder arbeitsfähig nach Aktenlage und müsse sich bei der Agentur für Arbeit melden?

Wer war schon mal in der geschilderten Situation und kann mir sagen, wie ich mich dann am besten verhalte.

Ich habe sehr wohl vor, wieder zu arbeiten bzw. mir eine Arbeit zu suchen. Ich bin erst 27 Jahre alt und habe nicht vor Rente zu beantragen. Habe allerdings grad wieder einen akuten Schub und sehe mich nicht in der Lage, JETZT oder in den nächsten 1-2 Monaten wieder zu arbeiten. Eine Reha habe ich 2011 schon mal gemacht. Bin AU entlassen worden und war dann noch 2 Monate zu Hause ehe ich wieder arbeiten gegangen bin im Sinne eines sofortigen Einstiegs, d.h. ohne Wiedereingliederung.

Käme eine erneute Reha in Frage?

Gibt es so etwas wie Wiedereingliederung auch für Arbeitslose, die lange AU waren?

Danke.

Verfasst: 19.02.2013, 12:06
von Czauderna
Hallo,
präventiv gesehen hast du die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung, der aber möglichst medizinisch begründet sein sollte (nicht muss, aber dann hat der Widerspruch höcvhstwahrscheinlich keinen erfolg). Auch wenn es hier im Forum schon sehr oft diskutiert wurde, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., trotz Widerspruch wird die Kasse die Zahlung zu dem von ihr genannten zeitpunkt einstellen. Von daher sollte unbedingt eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgen - ob für ALG-! oder ALG-2, da solltest du dich dich vom Arbeitsamt beraten lassen. Eine erneute Reha. ist wahrscheinlich nicht drinnen - der Reha_Träger (Rentenversicherung) wird auf Einhaltung der Wartefrist bestehen, zumal der MDK. in diesem Falle die Voraussetzungen dafür auch nicht sehen wird. Wie du dich konkret verhalten sollterst, das kann man wirklich erst sagen wenn es wirklich so kommt wie du es befürchtest - zum jetzigen zeitpunkt kannst du eigentlich nichts machen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.02.2013, 14:30
von hedi
hallo Miep,

also ich kann aus meiner Erfahrung berichten, daß die KK, wenn man
arbeitslos geworden ist, nicht lange mit der Vorstellung oder der Begutachtung durch den MDK, wartet. Bei mir hat es genau 6 Wochen
gedauert. Wichtig ist dann, daß Du, wenn Du die schriftliche Einstellung
des KG bekommst, wie Czauderna schon schreibt, Dich sofort bei der AfA
meldest.
Ich war seinerzeit auch danach durch HA und Facharzt weiter krankgeschrieben. Habe bei der AfA 4 Monate nichts beantragt, war aber
arbeitssuchend gemeldet. Als ich dann nach 4 Monaten aus der KK geschmissen wurde, musste ich ALG1 beantragen und habe es Gott sei
Dank nachgezahlt bekommen und war somit auch wieder versichert.
Mein Widerspruch hat trotz Anwalt 9 Monate gedauert. In der Zeit kann
man finanziell aushungern.

Und was Reha betrifft, gibt es durchaus Entscheidungen, daß man früher
eine bekommt, wenn es medizinisch notwendig ist.
Ich hatte beispielsweise 2008 und 2010 eine.

Nun kann man wahrscheinlich Deinen Fall auch nicht mit meinem vergleichen, da Du ja erst 27 Jahre alt bist und ich halt schon 58.

Auf jeden Fall schriftlichen Bescheid von KK abwarten und dann bei der
AfA melden.

Gruß Hedi