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Was bedeutet mein MDK-Gutachten?

Verfasst: 18.02.2013, 13:57
von strandlooper
Hallo,

ich hatte am 8.2.13 einen Termin beim MDK und habe nun das Gutachten in Kurzform vorliegen. Weil der Hausarzt mir nun sagte, dass er nicht weiter krankschreiben könne, wäre ich für Eure Hilfe/Meinung dankbar. Z.Z. mache ich den 1. Monat bis 13.3.13 eine Wiedereingliederung 3 Stunden als Einzelhandelshilfe unter Bezug von Krankengeld. Meine aktuelle Krankschreibung endet am 25.2.13.

Beurteilung und Leistungsvermögen

Bei der Versicherten besteht eine Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der linken Hand wegen eines Nervenschadens im linken Ellenbogenbereich. Aufgrund der langandauernden Beschwerden ohne Besserungstendenz, 2mal durchgeführter Operation muss hier ein Dauerschaden befürchtet werden.

Die Arbeitsunfähigkeit für die zuletzt ausgeführte Tätigkeit als Küchenhilfe und Hauswirtschafterin ist weiterhin begründet. Ein positives Leistungsvermögen besteht für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten mit nur gelegentlichen Überkopfarbeiten und ohne erhöhte Anforderungenn an die Feinmotorik der Hände.

Sozialmedizinische Stellungnahme/Ergebnis

Aus medizinischer Sicht auf Zeit AU

Empfehlungen und Hinweise

Keine Empfehlung

Lieben Dank für Euer Interesse

Gruss

strandlooper

Verfasst: 18.02.2013, 14:06
von Czauderna
Hallo,
wie kommt dein Hausarzt auf die Idee dich nicht weiter für arbeitsunfähig zu halten im Gegensatz um MDK. Hinzu kommt, dass eine Wiedereingliederungsmassnahme grundätzlich auch als AU-Zeit gilt und die Kasse da weiter Krankengeld zahlt wenn kein Entgeltanspruch (mehr) besteht. Also, die Frage, was hindert deinen Hausarzt an der weiteren Bestätigung der AU ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.02.2013, 14:20
von strandlooper
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich denke ebenso.

Der Hausarzt stellte fest, dass ich zwar nicht gesund bin, aber für leichte und mittelschwere Arbeiten zur Verfügung stehe. Daraufhin habe ich heute Morgen die KK informiert, welche dieses Gutachten noch nicht vorliegen hat. Der Sachbearbeiter fragte mich nach der Stellungnahme welche ohne Zeitvorgabe bei mir ist. Und hinterfragte diese noch einmal. Ich habe dieses gefaxt und warte nun auf den Rückruf und habe auch darum gebeten dem Hausarzt das aus dem Gutachten resultierende weitere Vorgehen mitzuteilen. Erst wurde ich nach Aktenlage ausgeboxt, nun habe ich ein Gutachten ohne Zeitangabe und hänge wieder in der Ecke.

Verfasst: 18.02.2013, 15:40
von GerneKrankenVersichert
Weise deinen Arzt mal dezent auf die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien hin: g-ba.de/informationen/richtlinien/2/ . Dann müsste sich sein Verständnisnebel eigentlich lichten. Im § 2 ist genau beschrieben, wann er welchen Maßstab anlegen muss.

Verfasst: 18.02.2013, 15:49
von strandlooper
Ich danke Dir für die direkte Ansage.
Er sagte mir, dass ich für Küche und Hauswirtschaft "krank" sei, aber nicht für leichte bis mittelschwere Arbeiten. Und die Wiedereingliederung sei eine Sache zwischen mir, der Kasse und dem "Arbeitgeber". Spätestens Mittwoch hat er mich mit einem Nervenzusammenbruch dort sitzen.
Gesund ist krank sein so wirklich nicht.

Verfasst: 18.02.2013, 16:05
von GerneKrankenVersichert
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist nur dieser Satz für den Arzt entscheidend:
Die Arbeitsunfähigkeit für die zuletzt ausgeführte Tätigkeit als Küchenhilfe und Hauswirtschafterin ist weiterhin begründet.
Ich verstehe deinen Arzt wirklich nicht und befürchte, dass er die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nur vom Hörensagen kennt. Da steht eindeutig:
§ 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe
(1)
1
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
2
Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. [...]

(2)
1
Arbeitsunfähigkeit besteht auch während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht
werden soll.
Davon unabhängig ist die Frage der stufenweise Wiedereingliederung. Da hat der Arzt doch einen Plan ausgefüllt, mit der Aussage, das sei eine Sache zwischen dir, der Kasse und dem Arbeitgeber, macht er es sich nach meiner Meinung zu einfach.

Soll die Wiedereingliederung denn fortgeführt werden oder steht ein Abbruch im Raum?

Verfasst: 18.02.2013, 16:16
von strandlooper
Ich habe z.Z. kein bestehendes Arbeitsverhältnis, da es ein Saisonvertrag war, welcher am 31.10.12 endete. Wurde am 25.10.12 krank geschrieben, am 2.11. operiert und der Arm ist immer noch ohne Feinmotorik. Ich habe fast 7 Jahre hier in der Küche und Hauswirtschaft Vollzeit gearbeitet und mir 2011 diesen Schaden bei der Tätigkeit geholt. Krank vom September 11-Febr.12, dann mehr schlecht als recht mit dem kaputten Arm gearbeitet. Mit dem Ende der Saison war auch mein Arm am Ende. 2. OP. Keine Besserung und nun werde ich wohl ein Sozialfall.

Verfasst: 18.02.2013, 16:27
von Czauderna
Hallo,
wo, bzw. bei wem machst du denn eine Wiedereingliederung ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.02.2013, 16:27
von broemmel
ich hatte am 8.2.13 einen Termin beim MDK und habe nun das Gutachten in Kurzform vorliegen. Weil der Hausarzt mir nun sagte, dass er nicht weiter krankschreiben könne, wäre ich für Eure Hilfe/Meinung dankbar. Z.Z. mache ich den 1. Monat bis 13.3.13 eine Wiedereingliederung 3 Stunden als Einzelhandelshilfe unter Bezug von Krankengeld. Meine aktuelle Krankschreibung endet am 25.2.13.
Und was machst du jetzt gerade?

Was ist denn eine Wiedereingliederung ohne Arbeitgeber?

Verfasst: 18.02.2013, 16:31
von GerneKrankenVersichert
Wie funktioniert denn eine Wiedereingliederung ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?!?

Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis ist die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls in dern Richtlinien beschrieben:
(4)
1
Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (Anoder Ungelernte), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung
ausüben können.
2
Die Krankenkasse informiert den Vertragsarzt über das Ende der
Beschäftigung und darüber, dass es sich um einen an- oder ungelernten Arbeitnehmer handelt, und nennt ähnlich geartete Tätigkeiten.
3
Beginnt während der Arbeitsunfähigkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis, so beurteilt sich die Arbeitsunfähigkeit ab diesem Zeitpunkt nach dem Anforderungsprofil des neuen Arbeitsplatzes.

Verfasst: 18.02.2013, 20:18
von strandlooper
Ich bin sehr dankbar dafür, dass mir die AOK die Wiedereingliederung ohne bestehendes Verhältnis ermöglicht. Ich bin aus einer Insel in der Touristik-Dienstleistung tätig gewesen, Küche wie Hauswirtschaft. Das geht leider nicht mehr. Nun mache ich meine Wiedereingliederung in einem ortsansässigen Markt der Firma "wir lieben Lebensmittel. Der MDK-Arzt meinte, ich müsse jetzt eben probieren, was noch geht. Ausser dem Supermarkt bliebe als Alternative nur noch Kutsche fahren, weil ich mit 8 Fingern auskommen muss. Der linke Klein- und Ringfinger ist durch die Armnerven nicht mehr zu gebrauchen, weil ich damit keine Kontrolle habe. Bürojobs gibts hier nicht, daher habe ich die Wiedereingliederung bekommen.

Verfasst: 18.02.2013, 20:24
von Czauderna
Hallo,
also man lernt immer noch dazu - ich verstehe das richtig, du machst deine Wiedereingliederung in einem Lebensmittel-Laden, bei dem du aber nicht beschäftigt bist und die Kasse zahlt dir das KRankengeld? Super, wie wurde das denn eingefädelt ?.
Ich bin ehrlich begeistert, dass es so etwas gibt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.02.2013, 20:40
von strandlooper
Ich sollte mich arbeitslos melden, weil der MDK nach Aktenlage entschieden hatte dass ich ab 1.1.13 arbeitsfähig bin. War aber ab noch unabsehbar vom Hausarzt krank geschrieben. Dann kam die Sachbearbeiterin mit Kündigung rüber, der Neurologe schrieb mich bis 11.1.13 krank und die AfA hielt mich für nicht gesund und nicht zuständig, ich solle zum Job-Center. Am 14.1. wurde ich weiter unabsehbar krank geschrieben und der Gruppenleiter holte erst einmal die Kuh vom Eis. Die AfA macht keine Eingliederung. Nach dem MDK-Termin lenkte der Gruppenlleiter dann ein, nachdem mein jetziger Wiedereingliederungs-Arbeitgeber mit ihm sprach, auch wegen Kosten ja/nein, bei geht nicht ggf Auflösung von der Eingliederung. Ich habe sogar die Lücke in der Krankschreibung nicht angelastet bekommen. Und nun spielt der Doc verrückt...

Echt, ein ganz netter Mitarbeiter der Kasse, daher kann ich eigentlich nicht meckern.

Verfasst: 18.02.2013, 20:54
von strandlooper
An GerneKrankenversichert...
Mein Hausarzt war zu diesem Zeitpunkt in Urlaub und dieser Plan wurde von der Vertretung ausgestellt. Dieser Plan ist vom 13.2.13 und an diesem Tag wurde auch erst der Bericht vom MDK-Arzt geschrieben. Der Hausarzt hatte heute seinen 1. Tag nach dem Urlaub und das Gutachten lag allerdings schon vor. Ich habe den Eindruck, dass er sich übergangen vorkommt.

Verfasst: 19.02.2013, 07:44
von reallyangry
ÄÄÄHHH??? oder WOW!!!???
Abgesehen davon, dass es durchaus sehr löblich ist, wie man hier versucht, Strandlooper zu helfen, frage ich mich aufrichtig: Was läuft denn da ab?
LG
ReallyAngry