Basis der GKV: Der „Gewerbebetrieb“ oder Arbeitnehmersein
Verfasst: 15.02.2013, 19:49
Hallo liebe Forengemeinde, vielleicht könnt Ihr mir hier einen Tipp für die richtige Zuordnung geben:
Ich war bis 31.12.2012 selbstständig und habe einige Jahre den Spitzensatz der GKV gezahlt.
Diese selbständige Tätigkeit war zuletzt stark rückläufig, es kamen familiäre gesundheitliche Probleme mit entsprechendem Versorgungs-/Betreuungsaufwand durch mich hinzu, was letztendlich zur Firmenabmeldung Ende 2012 führte.
Die zu erstellende Steuererklärung 2012 dürfte nochmals etwa folgende gerundete Werte bei den Einkunftsarten haben:
Selbstständige Tätigkeit 25 T€
Gewerbebetrieb 25 T€
Mieteinnahmen 20 T€
Zinsen 5 T€
Gehalt 0 T€
Durch die Aufaddition aller Einkünfte, wie dies bei Selbstständigen üblich ist, liege ich mit diesen Werten im Spitzensatz der GKV.
Hinweis: Der Gewerbebetrieb ist die Summe aus Kapitalanlagen wie Windparks (als Kommanditist) und vor allem Einzelunternehmer für 2 Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dächern.
Der steuerliche Gewinn der PV-Anlagen wird nur zum kleinen Teil zur Lebensführung ausgeschüttet; das Meiste verbleibt für die Tilgung des Fremddarlehens in der Firma bzw. wird an die Bank abgeführt.
Der eigentliche Lebensunterhalt wird künftig daher aus den Mieteinahmen, den Zinserträgen und nur bis 2012 auch aus der Selbständigkeit bestritten.
Aber auch wenn ich die selbständige Tätigkeit aufgegeben habe, bleibe ich zunächst freiwillig Versicherter in der GKV, wobei die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zwar einen steuerlichen Überschuss ergeben, de facto aber wegen Tilgungsverpflichtungen nicht zur freien Verfügung stehen.
Ich plane, vor allem um das verfügbare Familieneinkommen zu erhöhen, mir eine Angestelltentätigkeit zu suchen.
Ich schätze mal mindestens 10 Stunden in der Woche und ein Monatsbruttoverdienst von ca. 800 €, hoffentlich mehr.
Der Zeitaufwand für den Gewerbebetrieb dürfte bei 1 bis max. 2 Stunden pro Woche liegen, zumal der laufende Betrieb, die technische Überwachung, die Rechnungsstellung an den Netzbetreiber usw. komplett von einem Dienstleister übernommen werden. Ich erstelle nur einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung und muss hierzu geschätzt 20 Belege pro Quartal in einem kleinen Steuerprogramm erfassen.
Es gelten künftig in etwa folgende Daten:
Selbstständige Tätigkeit 0 T€
Gewerbebetrieb 25 T€ 1 Stunde/Woche
Mieteinnahmen 20 T€ 2 Stunden/Woche
Zinsen 5 T€ 0 Stunden/Woche
Gehalt 10 T€ 10 Stunden/Woche
(Hinweis zu Gewerbebetriebeinkünften: 15 T€ von dem Überschuss werden für Tilgungsverpflichtung benötigt.)
Wenn ich jetzt für 10 T€ pro Jahr angestellt bin: Werde ich bei diesen Eckdaten als hauptberuflich Selbständiger oder als Angestellter eingestuft.
Folgende relevanten Beurteilungskriterien ergeben sich nach meinem Verständnis:
- Zeitaufwand als Angestellter ist viel höher als die Gewerbebetriebtätigkeit.
- (Steuerliches) Einkommen im Gewerbebetrieb wäre mehr als doppelt so hoch wie das Bruttogehalt als Angestellter
- Die Lebensführung würde schwerpunktmäßig aus den Mieteinnamen und dem Gehalt bestritten, Gewerbeeinnahmen werden zur Darlehenstilgung verwendet.
- Mieteinnahmen, Zinsen und Gehalt zusammen gerechnet, sind wesentlich höher wie die steuerlichen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.
Wie schätzt ihre meine Situation ein ?
Bin ich weiterhin zum Spitzensatz als freiwillig Versicherter in der GKV oder kann ich mich wesentlich günstiger als Angestellter versichern ?
Wo seht ihr hier die Grenzen, bei der ich von der einen Zuordnung in die andere Zuordnung rutsche ?
Danke für Eure Einschätzung.
Matzen
Ich war bis 31.12.2012 selbstständig und habe einige Jahre den Spitzensatz der GKV gezahlt.
Diese selbständige Tätigkeit war zuletzt stark rückläufig, es kamen familiäre gesundheitliche Probleme mit entsprechendem Versorgungs-/Betreuungsaufwand durch mich hinzu, was letztendlich zur Firmenabmeldung Ende 2012 führte.
Die zu erstellende Steuererklärung 2012 dürfte nochmals etwa folgende gerundete Werte bei den Einkunftsarten haben:
Selbstständige Tätigkeit 25 T€
Gewerbebetrieb 25 T€
Mieteinnahmen 20 T€
Zinsen 5 T€
Gehalt 0 T€
Durch die Aufaddition aller Einkünfte, wie dies bei Selbstständigen üblich ist, liege ich mit diesen Werten im Spitzensatz der GKV.
Hinweis: Der Gewerbebetrieb ist die Summe aus Kapitalanlagen wie Windparks (als Kommanditist) und vor allem Einzelunternehmer für 2 Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dächern.
Der steuerliche Gewinn der PV-Anlagen wird nur zum kleinen Teil zur Lebensführung ausgeschüttet; das Meiste verbleibt für die Tilgung des Fremddarlehens in der Firma bzw. wird an die Bank abgeführt.
Der eigentliche Lebensunterhalt wird künftig daher aus den Mieteinahmen, den Zinserträgen und nur bis 2012 auch aus der Selbständigkeit bestritten.
Aber auch wenn ich die selbständige Tätigkeit aufgegeben habe, bleibe ich zunächst freiwillig Versicherter in der GKV, wobei die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zwar einen steuerlichen Überschuss ergeben, de facto aber wegen Tilgungsverpflichtungen nicht zur freien Verfügung stehen.
Ich plane, vor allem um das verfügbare Familieneinkommen zu erhöhen, mir eine Angestelltentätigkeit zu suchen.
Ich schätze mal mindestens 10 Stunden in der Woche und ein Monatsbruttoverdienst von ca. 800 €, hoffentlich mehr.
Der Zeitaufwand für den Gewerbebetrieb dürfte bei 1 bis max. 2 Stunden pro Woche liegen, zumal der laufende Betrieb, die technische Überwachung, die Rechnungsstellung an den Netzbetreiber usw. komplett von einem Dienstleister übernommen werden. Ich erstelle nur einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung und muss hierzu geschätzt 20 Belege pro Quartal in einem kleinen Steuerprogramm erfassen.
Es gelten künftig in etwa folgende Daten:
Selbstständige Tätigkeit 0 T€
Gewerbebetrieb 25 T€ 1 Stunde/Woche
Mieteinnahmen 20 T€ 2 Stunden/Woche
Zinsen 5 T€ 0 Stunden/Woche
Gehalt 10 T€ 10 Stunden/Woche
(Hinweis zu Gewerbebetriebeinkünften: 15 T€ von dem Überschuss werden für Tilgungsverpflichtung benötigt.)
Wenn ich jetzt für 10 T€ pro Jahr angestellt bin: Werde ich bei diesen Eckdaten als hauptberuflich Selbständiger oder als Angestellter eingestuft.
Folgende relevanten Beurteilungskriterien ergeben sich nach meinem Verständnis:
- Zeitaufwand als Angestellter ist viel höher als die Gewerbebetriebtätigkeit.
- (Steuerliches) Einkommen im Gewerbebetrieb wäre mehr als doppelt so hoch wie das Bruttogehalt als Angestellter
- Die Lebensführung würde schwerpunktmäßig aus den Mieteinnamen und dem Gehalt bestritten, Gewerbeeinnahmen werden zur Darlehenstilgung verwendet.
- Mieteinnahmen, Zinsen und Gehalt zusammen gerechnet, sind wesentlich höher wie die steuerlichen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.
Wie schätzt ihre meine Situation ein ?
Bin ich weiterhin zum Spitzensatz als freiwillig Versicherter in der GKV oder kann ich mich wesentlich günstiger als Angestellter versichern ?
Wo seht ihr hier die Grenzen, bei der ich von der einen Zuordnung in die andere Zuordnung rutsche ?
Danke für Eure Einschätzung.
Matzen