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Basis der GKV: Der „Gewerbebetrieb“ oder Arbeitnehmersein

Verfasst: 15.02.2013, 19:49
von Matzen
Hallo liebe Forengemeinde, vielleicht könnt Ihr mir hier einen Tipp für die richtige Zuordnung geben:

Ich war bis 31.12.2012 selbstständig und habe einige Jahre den Spitzensatz der GKV gezahlt.
Diese selbständige Tätigkeit war zuletzt stark rückläufig, es kamen familiäre gesundheitliche Probleme mit entsprechendem Versorgungs-/Betreuungsaufwand durch mich hinzu, was letztendlich zur Firmenabmeldung Ende 2012 führte.

Die zu erstellende Steuererklärung 2012 dürfte nochmals etwa folgende gerundete Werte bei den Einkunftsarten haben:
Selbstständige Tätigkeit 25 T€
Gewerbebetrieb 25 T€
Mieteinnahmen 20 T€
Zinsen 5 T€
Gehalt 0 T€

Durch die Aufaddition aller Einkünfte, wie dies bei Selbstständigen üblich ist, liege ich mit diesen Werten im Spitzensatz der GKV.

Hinweis: Der Gewerbebetrieb ist die Summe aus Kapitalanlagen wie Windparks (als Kommanditist) und vor allem Einzelunternehmer für 2 Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dächern.
Der steuerliche Gewinn der PV-Anlagen wird nur zum kleinen Teil zur Lebensführung ausgeschüttet; das Meiste verbleibt für die Tilgung des Fremddarlehens in der Firma bzw. wird an die Bank abgeführt.

Der eigentliche Lebensunterhalt wird künftig daher aus den Mieteinahmen, den Zinserträgen und nur bis 2012 auch aus der Selbständigkeit bestritten.

Aber auch wenn ich die selbständige Tätigkeit aufgegeben habe, bleibe ich zunächst freiwillig Versicherter in der GKV, wobei die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zwar einen steuerlichen Überschuss ergeben, de facto aber wegen Tilgungsverpflichtungen nicht zur freien Verfügung stehen.
Ich plane, vor allem um das verfügbare Familieneinkommen zu erhöhen, mir eine Angestelltentätigkeit zu suchen.
Ich schätze mal mindestens 10 Stunden in der Woche und ein Monatsbruttoverdienst von ca. 800 €, hoffentlich mehr.

Der Zeitaufwand für den Gewerbebetrieb dürfte bei 1 bis max. 2 Stunden pro Woche liegen, zumal der laufende Betrieb, die technische Überwachung, die Rechnungsstellung an den Netzbetreiber usw. komplett von einem Dienstleister übernommen werden. Ich erstelle nur einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung und muss hierzu geschätzt 20 Belege pro Quartal in einem kleinen Steuerprogramm erfassen.

Es gelten künftig in etwa folgende Daten:
Selbstständige Tätigkeit 0 T€
Gewerbebetrieb 25 T€ 1 Stunde/Woche
Mieteinnahmen 20 T€ 2 Stunden/Woche
Zinsen 5 T€ 0 Stunden/Woche
Gehalt 10 T€ 10 Stunden/Woche

(Hinweis zu Gewerbebetriebeinkünften: 15 T€ von dem Überschuss werden für Tilgungsverpflichtung benötigt.)

Wenn ich jetzt für 10 T€ pro Jahr angestellt bin: Werde ich bei diesen Eckdaten als hauptberuflich Selbständiger oder als Angestellter eingestuft.

Folgende relevanten Beurteilungskriterien ergeben sich nach meinem Verständnis:
- Zeitaufwand als Angestellter ist viel höher als die Gewerbebetriebtätigkeit.
- (Steuerliches) Einkommen im Gewerbebetrieb wäre mehr als doppelt so hoch wie das Bruttogehalt als Angestellter
- Die Lebensführung würde schwerpunktmäßig aus den Mieteinnamen und dem Gehalt bestritten, Gewerbeeinnahmen werden zur Darlehenstilgung verwendet.
- Mieteinnahmen, Zinsen und Gehalt zusammen gerechnet, sind wesentlich höher wie die steuerlichen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.

Wie schätzt ihre meine Situation ein ?
Bin ich weiterhin zum Spitzensatz als freiwillig Versicherter in der GKV oder kann ich mich wesentlich günstiger als Angestellter versichern ?

Wo seht ihr hier die Grenzen, bei der ich von der einen Zuordnung in die andere Zuordnung rutsche ?

Danke für Eure Einschätzung.

Matzen

Verfasst: 15.02.2013, 20:04
von Czauderna
Hallo,
so,wie geschildert, sehe ich die hauptberufliche Selbständigkeit als noch vorhanden, stellen die Einnahmen aus dieser Tätigkeit doch einen weitaus größeren Anteil des Gesamteinkommens da, als die Arbeitnehmereinkünfte.
Die Tatsache, dass ein großer Teil dieses Arbeitseinkommens für Darlehensverpflichtungen abgezweigt werden müssen, spielt dabei keine Rolle -
ein Arbeitnehmer muss seine Darlehen auch vom Nettoeinkommen bestreiten und vorher seine Beiträge nach dem Brutto entrichten.
Allerdings kann die betreffende Kasse auch so urteilen, dass sie sagt, dass der wöchentliche Aufwand der Arbeitnehmertätigkeit den der selbständigen Tätigkeit bei weitem übersteigt, und deshalb auf Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer entscheidet - dagegen spricht da aber, dass es eben nur 10 Std.
wöchentlich sind - 20 wären da schon besser und 18.000 € (Beispiel) an Gehalt auch nicht schlecht .
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.02.2013, 02:19
von Matzen
Hallo Czauderna,

danke für Dein feed back.

1. Dass derzeit nicht mehr als 10 Stunden pro Woche als Arbeitnehmertätigkeit geplant sind, hat familiäre Gründe. Dies kann irgendwann später auch wieder mehr werden. Lässt sich zur Zeit aber nicht umsetzen.

2. Die Einkünfte aus dem "Gewerbebetrieb" stammen, wie beschrieben, aus Beteiligungen, die eigentlich ehr die Form und den Charakter von Kapitalanlagen haben, da hier nur ein sehr sehr geringer zeitlicher Unternehmereinsatz gegeben ist.
Steuerlich wird dies aber als Gewerbeeinkünfte eingestuft und ausgewiesen.
Bei einer aktiven zeitintensiven gesellschafterlichen Tätigkeit (also mit entsprechenden Arbeitsstunden) in einem Produktions-/Handelsunternehmen würde ich es noch verstehen (und akzeptieren).

Aber auch um genau diesen hier eingetretenen Effekt ausschließen zu können, dachte ich gäbe es die Betrachtung, dass neben der Einkommenshöhe auch noch der zeitliche Aufwand, den man im jeweiligen Einkunftsart aufbringt, eine gleichwertige Rolle spielen.
Im Klartext: Die Höhe und der Zeitaufwand müssen gleichzeitig überwiegen, damit die Zuordnung zur Selbstständigkeit bejaht werden kann.

So würde es doch auch Sinn machen und ich wäre in der jetzigen Konstellation als Arbeitnehrmer einzustufen oder?

3. Du schreibst, dass die Gewerbeerlöse wesentlich höher wie das Arbeitseinkommen sind, weswegen ich als selbstständig einzustufen sei.
Hängt davon ab, wie man rechnet und vergleicht.
Mieteinahmen, Zinsen plus Arbeitseinkommen zusammen sind einiges höher wie die reinen Gewerbeinkünfte.
Die Gewerbeeinkünfte betragen weniger wie die Hälfte des Gesamteinkommens (plus dem Effekt, dass es bei PV-Anlagen relativ kurze Darlehensrückzahlungsfristen gibt, also der Erlösüberschuss in den ersten 10 Jahren zu einem großen Teil der Lebensführung nicht zur Verfügung steht.)

Das Ärgerliche in meiner Konstellation ist auch, dass ich ja nicht auf Basis der 25 T€ aus dem Gewerbebetrieb Krankenkassenbeiträge bezahle, sondern, falls ich als selbständig eingestuft werde, ist die Basis das Gesamteinkommen und dann bezahle ich weiterhin den höchsten Satz und dies auch noch komplett, da es den Arbeitgeberanteil nicht gibt.

Dies empfände ich schon als sehr ungerecht gegenüber einem Arbeitnehmer, das sein Geld in Wohnungen (Mieteinnahmen) und nicht wie ich in Photovoltaikanlagen (Gewerbeeinkünfte) angelegt hat.

Hoffe, dass ich im Forum weitere Hinweise oder Ideen bekomme, wie ich diese Fragestellung zu meinen Gunsten gestalten kann.

Danke vorab

Matzen