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Urlaub während AU

Verfasst: 15.02.2013, 15:59
von Franz2
Hallo Forummitglieder,

ich habe ein paar Fragen zu einem Auslandsaufenthalt (1 Monat, nicht EU) während der AU.

Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld (bin also auch schon länger AU), leide an einer chronischen Schmerzkrankheit und möchte zur Genesung gerne Urlaub machen. Der behandelnde Arzt und der Therapeut unterstützen meinen Wunsch und meinen, dass ein Urlaub zur Genesung beitragen wird und keine Verschlechterung meiner Gesundheit darstellt. Mir ist das Prozedere, was für eine Genehmigung des Urlaubs notwendig ist, nicht bekannt; Deshalb hier meine Fragen:

Was muss ich nun tun? Einen formlosen Antrag bei der KK stellen und ein Schreiben von Arzt und Therapeut (bzgl. Urlaub hilft bei der Genesung) anhängen? Oder macht das der Arzt?

Gibt es ein Formular?

Muss ich den Urlaub nur genehmigen lassen, wenn ich in der Zeit Krankgeld haben will oder muss ich den Auslandsaufenthalt immer genehmigen lassen?

Muss ich die genauen Daten vom Urlaub schon angeben (exakter Ort auch?)?

Wie wahrscheinlich ist eine Genehmigung? Was tue ich bei Ablehnung des Antrags, wenn ich aber trotzdem reisen will?

Muss ich mit einer Begutachtung durch einen unabhängigen Arzt rechnen?

Danke!
FraJo

Verfasst: 15.02.2013, 16:19
von Czauderna
Hallo,
du musst die Kasse davon in Kenntnis setzen und auch die Bestätigung deines Arztes beifügen. In den meisten Fällen wird die Kasse dem "Urlaub" zustimmen, allerdings während dieser Zeit kein Krankengeld zahlen. Allerdings ist das nicht alles selbstverständlich. kommt auch auf die Kasse an.
Dein Wunsch in allen Ehren, aber einen Monat" irgendwo am Strand liegen" und die Kasse zahlt Krankengeld - klar, das dir das gut tun würde - nur, dass da die Kasse u.U. nicht mitspielt, muss klar sein. Verstehe mich nicht falsch, das geht alles schon, habe ich auch in der Praxis schon oft gehabt, sogar, dass wir Krankengeld gezahlt haben, aber das sind doch eh die absoluten Ausnahmen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 17:30
von Krankenkassenfee
Hallo,

der Weg ist: Den Urlaub schriftlich bei der Kasse beantragen (Zeit und Ziel und Arzt des Urlaubes mitteilen), Atteste beifügen und abwarten.

Wobei ich nicht ein Attest von Äzten kenne, welches nicht überschwänglich den positiven Effekt des Urlaubes bei dem Erkrankten bescheinigt.

Persönlich glaube ich nicht, dass die Kasse einem ganzen Monat Auslandsufenthalt (nicht EU) MIT Krankengeldzahlung zustimmt. Rechtlich ist es so, dass Du keinen Anspruch auf Krankengeld hast, wenn Du Dich ohne Zustimmung der Kasse im laufenden Krankengeldbezug ins Ausland begibst

Auf der anderen Seite muss die Kasse pflichtgemäß prüfen. Deshalb solltest Du schlüssig erläutern, was dieser Urlaub für Dich und Deinen Heilungsprozess bedeutet. Und nachweisen, dass keine Therapiesitzung verschoben oder versäumt wird, dass keine Reha verzögert wird, dass Arbeitsfähigkeit eh nicht in diesem Zeitraum eintreten würde usw. Außerdem muss die medizinische Behandlung im Urlaub sichergestellt sein. Das telle ich mir bei Schmerzpatienten in Übersee mit Sprachbarriere schwierig vor. Und auch die Kostenfrage ist zu klären, wer bezahlt denn die Behandlung am Urlaubsort? Eine Auslandskrankenvrsicherung zahlt nurAkutfälle nicht Sachen, mit denen man schon in den Urlaub gefahren ist. Das könnte schon mal gegen Dich sprechen. Und auch ist ein langer Flug/Autofahrt sicher kontraindiziert bei orthopädischen Erkankungen.

Ansonsten tut Urlaub jedem gut, und so ein "Luschi-Attest" vom Doc ist kein Garant für eine Genehmigung.

Guck auch mal hier und auch beim Link im Thread http://www.krankenkassenforum.de/1-vt55 ... sc&start=0

LG, Fee

Verfasst: 15.02.2013, 23:29
von Franz2
@Czauderna

"Dein Wunsch in allen Ehren, aber einen Monat" irgendwo am Strand liegen" und die Kasse zahlt Krankengeld..."

Ich finde Deine Aussage schon hart, aber vielleicht versteh ich da auch was falsch. Das Geld ist sicher meine kleinste Sorge. Ich möchte die Erlaubnis haben wegfahren zu dürfen, um wieder ein wenig gesünder zu werden und mehr Lebensqualität zu bekommen. Wenn ich natürlich weiterhin Krankengeld bekomme, umso besser. Mein Leben der letzten 6 Monate besteht aus Pillen schlucken (mit beträchtlichen Nebenwirkungen), Ärzte besuchen und ganz vorne an: Schmerzen aushalten. Und ja, ich möchte in die Wärme... meine Dauerschmerzen sind extrem kälteempfindlich, doch kann ich nicht immer im Haus sitzen und der Sommer ist noch fern.

@Fee

Danke für den Link! Ich lese dort etwas über die Möglichkeit den Urlaub regulär über den Arbeitgeber nehmen zu können. Dafür müsste ich mich aber für die Urlaubszeit gesund schreiben lassen, obwohl ich nicht gesund bin, oder? Eine Unterbrechung der AU hat sicherlich Konsequenzen!?

Ich finde auch Deine Antwort hart. Ich bin niemand, der einen kleinen Schnupfen hat und sich auf Kosten der Kasse einen faulen Lenz machen will.

"Ansonsten tut Urlaub jedem gut..." - ja, besonders dann, wenn man angeschlagen ist!

Meine Therapie besteht zum einen aus den Medikamenten und zum anderen aus Maßnahmen, die ich daheim selbst durchführe (Bäder, Wärmeumschläge, Nervenstimulation usw.). Von besonderer Bedeutung ist die "Ablenkung" von den Schmerzen. Alle vier Wochen suche ich den behandelnden Arzt auf. Die Flugzeit wäre weniger als 5 Stunden. Ich reise (sofern ich reisen werde) nicht alleine.

"Luschi-Attest" - Was beinhaltet in Deinen Augen ein überschwängliches Attest, das den positiven Effekt des Urlaubs auf meine Genesung bescheinigt?

Verfasst: 16.02.2013, 12:42
von Czauderna
Hallo Franz2 -
natürlich klingt für dich unser beider Antwort hart - das liegt aber daran, dass wir dich nicht kennen und von daher es nicht möglich individuell auf deine konkreten Verhältnisse einzugehen - Ich habe auch meine Bemerkung mit dem Strand extra in "" gesetzt um damit auch die allgemeine Problematik solcher Fälle klar zu machen. Sicher ist es grundsätzlich möglich während einer Arbeitsunfähigkeit eine Reise zu unternehmen und natürlich gibt es auch Gründe, die dafür sprechen, dass eine Krankenkasse einem Versicherten während des Krankengeldbezugs eine solche Reise bewilligt - was nicht zusammen passt ist in diesem Zusammenhang der Begriff "Urlaub" - Urlaub und arbeitsunfähig passt eben nicht und wenn wir mal einen Vergleich ziehen -
was würde ein Arbeitgeber sagen, wenn sein Arbeitnehmer eine AU-Meldung für 3 Wochen abgibt und gleichzeitig bekannt gibt, dass er aus gesundheitlichen Gründen diese drei Wochen beispielsweise in Australien verbringt, weil dort das richtige Klima ist um seine Erkrankung auskurieren - seinen richtigen Urlaubsanspruch behält er natürlich. Der Arbeitgeber, der dies einfach so hin nimmt, den suche man mit der Lupe.
Noch einmal Franz2 - wenn das alles passt und dein Arzt auch entsprechend argumentiert, dann wird die Kasse dir da sicher keine Steine in den Weg legen, nur musst du damit rechnen, dass sie dir kein Krankengeld zahlen wird und wenn doch, na dann ist es doch super.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.02.2013, 18:59
von Krankenkassenfee
Hallo Franz,

das Attest sollte in jedem Fall vom Facharzt sein. Nicht vom Hausarzt.
Ich weiß ja, nicht was Du hast. Aber ich fürchte, dass die Kasse ein deartiges Urlaubsansinnen nicht durchwinken wird, wie Czauderna es schreibt.
Ein paar geschilderte Umstände (reine symptmatische Behandlung)könnten die Kasse veranlassen sich den "Fall" ganz genau anzusehen. Und durchaus könnte so argumentieren (incl.MDK): Wer so eine lange Reise antreten kann, der kann auch arbeiten. Und schupps schreiben die Dich arbeitsfähig.

Urlaub über den Arbeitgeber geht nur, wenn der auch mitspielt. Bei öffentlichen Arbeitgebern oft ein Problem.

Das Attest sollte halt mehr hergeben, als dass der Urlaub förderlich für die Gesundheit ist.

LG, Fee