Betraft für Sälbständigkeit
Verfasst: 15.02.2013, 13:17
Ich bin bei der gkv versichert und habe einen Tarif mit Krankengeld,Beiträge muss ich nach einem von dem Gesetz vorgegebenen mindesteinkommen Zahlen. Nun bin ich krank und beziehe Krankengeld als der Bescheid über die Höhe kommt dachte ichsüchtig Falle aus allen Wolken,auf Nachfrage bei der gkv wurde mir mitgeteilt das sich das Krankengeld nach meinem Einkommen richtet und dazu der Steuerbescheid von vor einem Jahr zu Rate zu ziehen ist.geht das ? Denn das ist ja nicht mein Einkommen sondern nur der Gewinn der Firma von meinem Einkommen bezahle ich die Rechnungen wie jeder andere auch und bestreite meinen Lebensunterhalt auf erneutes nachfragen warum dann nicht von dem Einkommen ausgegangen ist worauf ich Beträge bezahle sagte Mann mir soviel haben sie ja nicht verdient ,was für ein hon aber Beitrag darf ich darauf Zahlen .ist das alles rechtens frage ich mich?
Nun der zweite Hammer in dem Zusammenhang ,jetzt schreibt mich die Kasse an ich soll weiter Beträge bezahlen,ich Moment habe doch schriftlich ich muss während des Bezuges von Krankengeld keine bezahlen.
Krankenkasse doch müssen sie nicht auf ihr Einkommen also das Krankengeld
Aber auf die Summe zwischen Krankengeld. Und per Gesetz angenommenem Einkommen auf das sie sonst Beitrag zahlen,ist das alles ein Witz oder ist das rechtens ?
Hoffe auf Rat bin am verzweifeln mit der Kasse
Nun der zweite Hammer in dem Zusammenhang ,jetzt schreibt mich die Kasse an ich soll weiter Beträge bezahlen,ich Moment habe doch schriftlich ich muss während des Bezuges von Krankengeld keine bezahlen.
Krankenkasse doch müssen sie nicht auf ihr Einkommen also das Krankengeld
Aber auf die Summe zwischen Krankengeld. Und per Gesetz angenommenem Einkommen auf das sie sonst Beitrag zahlen,ist das alles ein Witz oder ist das rechtens ?
Hoffe auf Rat bin am verzweifeln mit der Kasse