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Berechnung Krankengeld vom Übergangsgeld der RV

Verfasst: 15.02.2013, 11:45
von MightyPig666
Hallo
bin in der Umschulung der DRV-Bund erkrankt und die Umschulung wurde abgebrochen ,nun habe ich von meiner KK den KG -Bescheid erhalte der um 500€ niedriger ist wie das Übergangsgeld .
genau gesagt vorher 56,78 jetz 37,99 Auszahlungsbetrag .
Kann das richtig sein?
Ich war der Meinung das die Berechnung 70% der Berechnungsgrundlage der RV wären das heißt bei mir von 78,76€ ?!
Danke schon mal vorab :wink:

Verfasst: 15.02.2013, 12:02
von hedi
hallo,

meines Erachtens nach wird das KG vom letzten Gehalt berechnet und nicht vom Übergangsgeld. So war es jedenfalls bei mir. Habe während meinen Rehas auch Übergangsgeld der DRV bekommen und danach mein
KG, wie es vorher war.

Gruß Hedi

Verfasst: 15.02.2013, 12:56
von CiceroOWL
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159717&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Nicht so ganz Berechnungsggrund für das ÜG durch den RV Träger sind 80 % des vorher bezogenen Regelentgeltes.

Die Berechnungsgrundlage ist das ÜG nich das Arbeitsengelt

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159564,0

Daher ergibt sich meiner Meinung nach das die Berechnungsgrundlage das ÜG ist und davon 70 %. Ist aber nur meine Meinung vieleicht weiss hier jemand noch besseren Rat.

Verfasst: 15.02.2013, 13:54
von Czauderna
Hallo,
ich bin der Meinung dass Hedi da richtig liegt - wenn vor der Zahlung von Übergangsgeld schon Krankengeldbezug vorlag und direkt nach dem Übergangsgeld der Krankengeldbezug wieder aufgenommen wird (Au. aus der Reha entlassen), dann wird das Krankengeld in unveränderter Höhe weiter gezahlt.
Gruss
Czaudernas

Verfasst: 15.02.2013, 14:06
von CiceroOWL
http://www.krankenkassenforum.de/4-vt65 ... c&start=45

Das Thema hatten wir schon Günther 70 v 80 ist die Lösung

Verfasst: 15.02.2013, 14:29
von Czauderna
CiceroOWL hat geschrieben:http://www.krankenkassenforum.de/4-vt65 ... c&start=45

Das Thema hatten wir schon Günther 70 v 80 ist die Lösung
Hallo,
ja, hatten wir, aber war es da nicht so, dass zwischen Ende Übergangsgeld und Beginn Krankengeld eine zeitliche Lücke bestand ?
Ich habe bisher noch keinen Fall erlebt, dass nach AU.-Entlassung aus Reha das Krankengeld neu berechnet wurde - oder stehe ich hier total auf dem Schlauch ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 14:31
von CiceroOWL
Hm mal sehen was denn MS sagt? :twisted:

Verfasst: 15.02.2013, 14:49
von CiceroOWL
Umschulung ist doch nicht Reha oder?

Verfasst: 15.02.2013, 15:01
von Czauderna
CiceroOWL hat geschrieben:Umschulung ist doch nicht Reha oder?
Hallo,
richtig - das ist der Schlauch gewesen - Umschulung ist keine medizinische Reha, und schon sind alle Klarheiten beseitigt - danke.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 15:09
von CiceroOWL
Also 70 von 80 wenn ich mich nicht irre?

Verfasst: 15.02.2013, 15:44
von hedi
Umschulung ist Teilhabe am Arbeitsleben. Ist meines Erachtens der
Rehabilitation gleichzusetzen.
Da geh ich mit Czauderna konform, daß, wenn er vorher KG bekommen
hat, er das nachher auch wieder bekommt.

Aber das wissen wir ja nicht genau, ob das so war.
Wir können nur vermuten, daß er aus der Reha eine Teilhabe am Arbeits-
leben, LTA, genehmigt bekommen hat, und diese abbrechen musste.
Also KG Stand vorher.

Ist aber nur meine Meinung. Aus meiner Erfahrung heraus.

Gruß Hedi

Verfasst: 15.02.2013, 16:12
von Czauderna
Hallo Hedi,
während einer Umschulung ist der Betreffende nicht arbeitsunfähig, sonst könnte er an der Umschulung nicht teilnehmen, demnach besteht auch während dieser Maßnahme kein Krankengeldanspruch, der wegen Übergangsgeldgewährung ruhen würde. Da erklärt sich dann auch diese Krankengeldberechnung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 16:46
von hedi
hallo Czauderna,

ja, da hast Du dann Recht. Bei mir war es etwas anderes. Ich war arbeitsunfähig aus Reha entlassen und bekam dann wieder KG.

Ich schreib halt immer nur aus meiner Erfahrung. Ihr KK-Mitarbeiter
kennt Euch ja noch etwas besser aus.

Gruß Hedi

Verfasst: 15.02.2013, 17:13
von MightyPig666
geht das nicht etwas genauer ? Ich habe eben im TKK -Chat jemand gefragt der sagt KG aus Übergangsgeld müsste fast gleich hoch sein ,da die Berechnungsgrundlage die gleiche ist also bei mir die 75,78€ und davon 70 oder 80 % ? Das Übergangsgeld waren bei mir 75% der Berechnungsgrundlage also 56,84€ . Gibt es jetz von dem Auszahlungsbetrag nur noch 70% oder von der Berechnungsgrundlage?
Der Bescheid meiner KK weist nur 42,43 brutto also 37,99 netto aus.
Das würde einer halbierung meines früheren Einkommens darstellen ,was soll daran sozial sein?

Verfasst: 15.02.2013, 17:26
von CiceroOWL
75,78 = 80 % = davon 75 % = 56,84 € ÜG so sieht das für mich aus, da du wahrscheinlich noch kinder hast? 68 % ohne Kinder

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159717&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Tut mir leid meiner Meinung nach stimmt die Rechnung