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Wie ist das genaue Prozedere....

Verfasst: 15.02.2013, 08:14
von Thomas3
....wenn das Monatseinkommen als Angestellter erstmals unter die Pflichtversicherungsgrenze von 4350 Euro fällt?

Verfasst: 15.02.2013, 09:17
von Sportsfreund
...dann endet die KV-Freiheit und es tritt KV-Pflicht ein mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens; also nicht erst mit dem Jahreswechsel wie im umgekehrten Fall.

Der AG meldet Dich bei einer Kasse Deiner Wahl an. Du musst dann dort eine Mitgliedschaft beantragen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 15.02.2013, 12:18
von Thomas3
Danke für die Nachricht. Endet die KV-Freiheit bereits nach dem ersten Monat ab Unterschreiten des Betrags? Was ist, wenn im Laufe des Jahres die Pflichtgrenze mal unterschritten und mal überschritten wird?

Verfasst: 15.02.2013, 13:48
von Czauderna
Hallo,
Krankenversicherungspflicht tritt sofort ein - die Prüfung und Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Krankenversicherungsfreiheit tritt dagegen immer zum Kalenderjahresende ein und zwar dann, wenn die lfd. Versicherungspflichtgrenze als auch die des Folgejahres überschritten wird - auch trifft der Arbeitgeber die Entscheidung und erstattet die entsprechenden Meldungen an die betreffende Kasse. Bei der Beurteilung hat der Arbeitgeber immer die Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde zu legen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 17:26
von Sportsfreund
Hi Thomas,
Thomas3 hat geschrieben:mal unterschritten und mal überschritten wird?
Darauf kommt es gar nicht an. Die Beurteilung ob Pflicht oder Freiheit muss der AG in einer vorausschauenden Betrachtungsweise, ausgehend vom fest zu erwartenden Lohn, vornehmen.

Schwankt der Lohn, weil z.B. variable Lohnbestandteile gewährt werden wie Provisionen, muss er dies auf das Jahr gesehen schätzen.

Gruß
Sportsfreund