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Dauerverordnung und neue Frist Bearbeitungsdauer

Verfasst: 14.02.2013, 10:32
von Violetta76
Ich hab letzte Woche einen Antrag auf Dauerverordnung für KG und Lymphdrainage zur KK geschickt.

So nun gibt es ja seit Februar das Gesetz, dass Anträge binnen 3 Wochen bewilligt oder abgelehnt sein müssen.

Jetzt ist es bei meiner KK so, dass sie immer pünktlich genau 3 Wochen nach Abgabe des Antrages diesen erst zur Hand nehmen (ich bekomm meistens einen Anruf, dass sie ihn jetzt bearbeiten).

Jetzt heißt es ja, wenn man binnen 3 Wochen keinen Bescheid hat, gilt der Antrag als genehmigt. Was mach ich dann? Geh ich dann zu meiner Ärztin und sag, so die haben nicht geantwortet, ich hab jetzt ne Dauerverordnung?

Ich seh nämlich noch nicht, dass ich in 3 Wochen einen Bescheid habe.

Verfasst: 14.02.2013, 11:00
von broemmel
Moin,

hast Du nur den Antrag weggeschickt? Oder den Antrag zusammen mit einer Heilmittelverordnung?

Anträge auf Langfristgenehmigung werden nur mit einer Heilmittelverordnung geprüft. Ansonsten würdest Du eine Leistung beantragen deren Notwendigkeit medizinisch nicht nachgewiesen ist (Heilmittelverordnung).

Unabhängig davon. Wenn Heilmittel ausserhalb des Regelfalls verordnet werden ist die erste Frage, ob Deine Kasse einen Prüfverzicht hat oder nicht.

Wenn sie die Heilmittelverordnungen prüft, gelten die Heilmittelrichtlinien. Da gibt es den Passus das die Verordnung ab dem Tag als vorläufig genehmigt gilt an dem die Kasse diese vorliegen hat. Also da kann man ohne weiteres Termine machen und die KG und Lymphdrainage wahrnehmen.

Wenn die VO nicht genehmigt wird gilt die Ablehnung erst ab dem Tag an dem die Ablehnung vorliegt.

Also einfach die VO beim Therapeuten abgeben, der faxt die an die Kasse und hebt sich den Sendebericht auf bis er die Entscheidung der Kasse vorliegen hat.

Verfasst: 14.02.2013, 11:43
von Czauderna
Hallo,
so wie broemmel es geschrieben hat kann ich es auch nur bestätigen - bis zum 31.12.2012 hatten wir diese Probleme mit der Langzeit/Dauerverordnungen auch, aber durch die Neuregelung und den Genehmigungsverzicht (gilt nicht für alle Kassen) hat sich in meinem Einzugsbereich auf die absoluten Ausnahmefälle reduziert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.02.2013, 16:13
von Violetta76
Ich hab die Verordnungen (sind ja zwei) schon mitgeschickt. Hab mich vorher im I-Net belesen, was ich genau machen muss, weil es mir keiner so genau sagen konnte. Laufen schon seit 11 Jahren außerhalb des Regelfalls. Die Verordnungen sind auch sehr genau begründet.

Meine KK (Barmer GEK) verzichtet auf die Prüfung.

Verfasst: 14.02.2013, 18:11
von broemmel
Wenn die Barmer auf die Prüfung verzichtet, wieso meinst Du denn das Du unbedingt eine Langzeitverordnung benötigst?

Bei Prüfverzicht kann man doch direkt zur KG/Lymphe gehen ohne das genehmigt werden muss.

Verfasst: 14.02.2013, 19:13
von Violetta76
Mir geht es darum: Ich hab die Lymphgeschichte und die Rückenschmerzen chronisch. Mein Arzt in SH hat das auch immer verordnet, weil die KK keine Probleme gemacht hat. Hier in Thüringen ist meine neue Ärztin zickig, weil sie Angst hat, dass es doch an ihr Budget geht. Geht es aber nicht, da als chronisch anerkannt (so die Erklärung meiner KK schon vor Jahren). Aber man vertraut ja seinen Patienten nicht. Also hat sie mir schon gesagt, dass ich jetzt noch 1 Rezept bekomme (hatte dann je 30 Behandlungen) und dann ist erstmal für 3 Monate Schluss.

Nun hab ich gelesen, dass bei Dauerverordnung, die Ärzte die Heilmittel 1 Jahr verordnen können, ohne dass es ihr Budget ankratzt. Sie kann dann auch 24 Behandlungen mit einmal verordnen, so dass ich nicht alle 5 Wochen das Problem habe, wieder zu ihr hin, wieder mir ne Grippe im Wartezimmer holen (wie jetzt gerade wieder), um dann nach 3 Minuten und 2 Fragen ein Rezept oder eben auch nicht zu bekommen.

Deshalb hab ich mir gedacht: Versuchen kann man es ja mal. Bisher hat die KK auch nicht angerufen und gesagt, geht nicht. Aber wie gesagt, die nehmen den Antrag eh erst nach 3 Wochen in die Hand.

Verfasst: 14.02.2013, 19:19
von röschen
Violetta76 hat geschrieben:Nun hab ich gelesen, dass bei Dauerverordnung, die Ärzte die Heilmittel 1 Jahr verordnen können, ohne dass es ihr Budget ankratzt. Sie kann dann auch 24 Behandlungen mit einmal verordnen, so dass ich nicht alle 5 Wochen das Problem habe, wieder zu ihr hin, wieder mir ne Grippe im Wartezimmer holen (wie jetzt gerade wieder), um dann nach 3 Minuten und 2 Fragen ein Rezept oder eben auch nicht zu bekommen.
Ganz so einfach ist es nicht. Die "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" (wenn es das bei Ihnen ist), zählen zwar nicht mit beim Budget, je nach Menge muss sich der Arzt aber trotzdem jedes Quartal ausführlich dafür rechtfertigen.
Sagt zumindest mein Hausarzt, aber der nimmt das zum Glück in Kauf.

Verfasst: 14.02.2013, 19:31
von Czauderna
Hallo,
alles plausibel, was bisher geschrieben wurde, auch die letzten beiden Beiträge.
Aber Genehmigungsverzicht bei Langzeitverordnung heißt nun nicht, dass sich der Arzt das nun einfach macht und im Giesskannenprinzip solche Verordnungen ausstellt, natürlich wird da auch hin geschaut - es ist eben nicht mehr so kompliziert wie es bis zum Jahresende war. Bis dahin war eben eine solche Verordnung in den meisten Fällen von der vorherigen (schriftlichen) Genehmigung durch die Kasse möglich, was einen entsprechend hohen Aufwand für alle Beteiligten bedeutete - der Arzt musste den Antrag stellen, die Kasse ggf. den MDK einschalten und der Patient saß (wie üblich) in der Warteposition und war davon abhängig, was die Kasse entschieden hatte - dabei ist er zwar die Hauptperson in der ganzen Sache, hat aber mit dem ganzen "Verwaltungsakt" nichts zu tun. Ja, und das wurde jetzt etwas vereinfacht - die Hürden sind meines Wissens nach nicht mehr ganz so hoch und durch den Genehmigungsverzicht (nicht bei allen Kassen) geht das alles auch schneller. Ob eine solche Dauerverordnung dem Arzt zu 100% nicht auf sein Budget angerechnet wird, das glaube ich allerdings weniger.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.02.2013, 01:03
von roemer70
Hallo,

bitte nicht von "Budget" sprechen, sondern von "Richtgrößen".
Ein "ich kann nicht verordnen, da mein Budget erschöpft ist" hat nach der Lektüre folgender Links eine ganz andere Bedeutung:
kbv.de/vl/24208.html
http://www.arztwiki.de/wiki/Richtgr%C3%B6%C3%9Fe

Gruß
roemer70

Verfasst: 15.02.2013, 08:36
von Violetta76
Achso um das noch richtig zu stellen: Die Barmer verzichtet nicht auf die Genehmigung der Dauerverordnung, was wohl einige Kassen schon tun. Da kann der Arzt einfach ne 24er Verordnung ausstellen, man muss nur alle 12 Wochen vorstellig werden (deshalb 24er Verordnung).

Mir würde die Dauerverordnung das Leben schon erheblich erleichtern. Ich hab mir gerade erst eine schwere Bronchitis zugezogen, weil ich bei meiner Ärztin 2 h im Wartezimmer saß mit hustenden Patienten zusammen, um dann nach 3 Minuten und 2 Fragen (ist Besserung eingetreten? Hilft es etwas?) die gewünschten Rezepte zu bekommen. Und da ich schon großzügigerweise immer 10er Rezepte bekomme, sitze ich alle 5 Wochen dort.

Verfasst: 18.02.2013, 15:36
von GerneKrankenVersichert
Das Merkblatt bezieht sich auf eine zwischen der KBV und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarte Indikationsliste für Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V.

Die Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben sich in Bezug auf das Merkblatt zur Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie dafür ausgesprochen, auf ein individuelles Genehmigungsverfahren langfristiger Heilmittelbehandlungen zu verzichten.

Ein Antrag auf Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung ist somit nicht erforderlich, wenn Patienten bei einer Ersatzkasse oder der Knappschaft versichert sind und zum begünstigten Personenkreis gehören.
kbv.de/vl/42468.html

Es kommt also immer auf die Diagnose an.

Und auch ansonsten muss man bei dieser Sache die Begrifflichkeiten genauestens auseinanderhalten, sonst wird der Genehmigungsverzicht bzw. die Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls schnell mit der Genehmigung bzw. dem Genehmigungsverzicht bei langfristigen Helmittelbehandlungen verwechselt.

Da du bei einer Ersatzkasse versichert bist, bedeutet das für dich:

Indikation auf der Indikationsliste für Praxisbesonderheiten vorhanden: Genehmigungsverzicht sowohl für Verordnung außerhalb des Regelfalls als auch für langfristige Heilmittelverordnungen (davon gehe ich nicht aus, sonst gäbe es ja kein Problem)

andere Indikation: Genehmigungsverzicht für Verordnung außerhalb des Regelfalls (d. h., du gehst mit deiner Verordnung ohne Umweg zum Behandler, die Kasse wird nicht eingeschaltet), langfristige Heilmittelverordnung wird individuell geprüft und nur dann genehmigt, wenn die Erkrankung in Schwere und Erfordernis des Behandlungsbedarfs einer der o. g. Indikationen entspricht.

Für deine Ärztin bedeutet es folgendes:

Indikation auf der Indikationsliste für Praxisbesonderheiten vorhanden:
keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, weder bei Verordnung außerhalb des Regelfalls noch bei langfristiger Heilmittelverordnung

andere Indikation: nur dann keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, wenn die Genehmigung der Kasse für die langfristige Verordnung vorliegt. Aus der nachgelagerten Prüfung wird also eine vorgelagerte. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass die Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgeschlossen ist, wenn die langfristige Genehmigung abgelehnt wird. Das muss der Arzt dann im Einzelfall prüfen und bei einer evtl. Wirtschaftlichkeitsprüfung begründen.

Alles in allem stellt sich mir jedoch die Frage, ob du bei dieser Ärztin wirklich gut aufgehoben bist.

Verfasst: 18.02.2013, 16:39
von Violetta76
Also meine Diagnosen stehen nicht auf der Liste. Das sind ja alles Krankheiten, die möchte wirklich nun kein Mensch haben.

Ich hab ein schweres ausgeprägtes Lymphödem, wofür ich seit Jahren 60 Minuten Lymphdrainage 1-2 mal die Woche verordnet bekomme. Keine Lymphdrainage und ich kann kaum laufen, weil ich dann richtig dicke Beine bekomme. Dieses Rezept ist auch sehr gut begründet.

Dann bekomm ich KG um meine Motorik aufrechtzuerhalten, bzw. im besten Fall zu verbessern. Ich hab eine angeborene Grob- und Feinmotorikstörung. Für die Grobmotorik ist die KG wirklich unentbehrlich. Auch hier ist das Rezept sehr gut begründet.

Das Problem ist hier wirklich: Du bekommst 3 Rezepte, eigentlich á 6 Behandlungen und das wars. Dann darfste in 3 Monaten wiederkommen, dann bekommste vielleicht wieder ein Rezept. Laut meiner Physiotherapeutin bekommen selbst schwer kranke Patienten teilweise nach 3 Rezepten nichts mehr. Ich weiß nicht, ob die im Osten noch mehr sparen müssen oder wollen, auf jeden Fall sind das schlimme Zustände.

Verfasst: 18.02.2013, 17:25
von GerneKrankenVersichert
Ich könnte mir vorstellen, dass im Osten eine andere Wahrnehmung, was wirklich medizinisch notwendig ist, vorliegt. Bei deinen Diagnosen sehe ich allerdings für eine Langfristgenehmigung wenig Hoffnung, weshalb du dich wohl oder über mit deiner Ärztin auseinandersetzen musst.

Verfasst: 18.02.2013, 17:32
von broemmel
Bist Du beim Facharzt in Behandlung? Wenn Du erzahlst das hustende und schniefende Patienten im Wartezimmer sitzen deutet das ein wenig auf Allgemeinmedizinerin hin.

Ein Facharzt hat andere Richtgrössen. Da erhält man eher Verordnungen ausserhalb des Regelfalls.

Verfasst: 19.02.2013, 10:47
von Violetta76
Na du bist lustig. Sag mir, wo du bei dem Wetter keine hustenden Menschen sitzen siehst. Selbst beim Röntgen gestern (V.A. Lungenentzündung), hustende und prustende Menschen. Reine Röntgenpraxis.

Aber ja, es ist eine Internistin (auch Hausärztin) und meines Erachtens hat sie zumindest bei Lymphdrainage mehr Budget, da ja dafür die Internisten zuständig sind.