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Beitrag Krankenkasse während Elterngeld (freiw. GK)?

Verfasst: 13.02.2013, 19:00
von KleinerDicker99
Hallo und guten Abend,

im Forum haben wir so eine richtig passende Antwort zu unserer Konstellation noch nicht gefunden. Folgender Sachverhalt:

- Mann PKV
- Frau freiwillig gesetzlich versichert
- bis heute nicht verheiratet
- Frau in Elternzeit und Erhalt von Elterngeld

Daraus ergibt sich, dass das Kind logischerweise noch in der Familienversicherung sein durfte und die Partnerin nur den Mindestbeitrag ca. 160 € zahlen musste.

Jetzt sind beide verheiratet und es stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Partnerin jetzt als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen muss? Folgende Dinge haben wir im Internet schon gefunden:

1.) es bleibt bei dem Mindestbeitrag der Partnerin in Höhe von 160 €, da sie weiterhin keine Einkünfte bzw. nur das Elterngeld hat. Das könnte man auch so auf dem Formular der Kasse angeben - "praktisch Einkunftslos"

2.) der Beitrag der Frau wird in Kombination mit dem Einkommen des Partners berechnet. Das ganze bis zur max. halben Höhe der Beitragsbemessungsgrenze? Aufgrund der Hochzeit wird das Gehalt des Mannes jetzt mit herangezogen.

Von der Krankenkasse haben wir dies noch nicht zu 100% beantwortet bekommen, es gibt bei verschiedenen Kassen wohl auch verschiedene Verfahrensweisen. Wie ist es nun richtig, mit was müssen wir rechnen?

P.S. Kind muss dann entweder auch in die PKV oder auch als freiwilliges Mitglied in die GK - das konnten wir schon klären.

Mit der Bitte um Antworten zu unserem Sachverhalt, Vielen Dank!

Andre

Verfasst: 13.02.2013, 19:44
von Czauderna
Hallo,
2. ist richtig
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.02.2013, 20:06
von Hucky
Czauderna hat es ja kurz und bündig beantwortet.

Die Verfahrensweise sollte seit längerem bei allen KKs gleich sein. Demzufolge dürfte nur "2." bei allen rauskommen.

VG
Hucky

Verfasst: 14.02.2013, 12:37
von Czauderna
Hallo,
vielleicht noch zur Ergänzung - da dir unsere "knappe" Antwort offenbar nicht ausreicht - es kann bei der Beurteilung keine unterschiedliche Handhabung bei den Kassen geben, denn die Gesetze/Vorschriften sind hier nun wirklich für alle gleich. Was die Familienversicherung des Kindes betrifft (da hattest du aber konkret nicht danach gefragt, weil du das schon selbst geklärt hast).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.02.2013, 18:20
von heinrich
1 = völlig falsch

2 = richtig


wenn jemand bei einer KK etwas anderes sagt, dass ist dieser Mensch NICHT aus der Fachabteilung "freiwillige Versicherung"

Verfasst: 14.02.2013, 20:02
von KleinerDicker99
Danke der Antworten, also ist auch die Annahme richtig, dass max. die Hälfte der BBG angesetzt wird und davon prozentual der Beitrag KK + PV gebildet wird.

P.S. Die Vermutung dass es auch 1) sein könnte kam daher, da meine Frau ja ein Einkommen hat, nämlich Elterngeld. Da dies gering ausfällt, gab es den "Verdacht", dass es dann mit dem Mindestbeitrag getan ist und der Mann (trotz Heirat) nicht mit veranlagt wird. Wir dachten, die Hinzuziehung des Ehepartnergehaltes passiert nur, wenn die Frau gar kein Einkommen hat.

VG und Danke,

Andre

Verfasst: 15.02.2013, 21:00
von heinrich
richtig. Beiträge aus der halben BBG



früher, ganz, ganz früher, (so vor 25 Jahren) da war es mal so, dass
Ehegatteneinkünfte nur dann anzurechnen waren, wenn die gesetzlich freiwillig Versicherte Persoen KEINE Einkünfte hatte.

Na was denkst Du, was hat dann die geseztlich freiwillig versicherte Persoen plötzlich gehabt ?? Ja richtig:: gaaaanz kleine Einnahmen (Bsp ein paar Pfennig Zinsen oder einen Miniminimini-Job)


Schwuppdiwupp = keine Anrechnung von Ehegatteneinkünfte

Und dann: haben die Krankenkassen den Trick bemerkt und die normierenden Regelungen (es waren nur ein paar Worte) wurden so geändert, dass die Ehegatteneinnahmen auch dann anzusetzen waren,

wenn der gesetzlich Versicherte geringe Einnahmen als der privat versicherte Ehegatte hatte.

Finde ich völlig gerecht und die Trickser hatten nicht lange Glück.