Beitrag Krankenkasse während Elterngeld (freiw. GK)?
Verfasst: 13.02.2013, 19:00
Hallo und guten Abend,
im Forum haben wir so eine richtig passende Antwort zu unserer Konstellation noch nicht gefunden. Folgender Sachverhalt:
- Mann PKV
- Frau freiwillig gesetzlich versichert
- bis heute nicht verheiratet
- Frau in Elternzeit und Erhalt von Elterngeld
Daraus ergibt sich, dass das Kind logischerweise noch in der Familienversicherung sein durfte und die Partnerin nur den Mindestbeitrag ca. 160 € zahlen musste.
Jetzt sind beide verheiratet und es stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Partnerin jetzt als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen muss? Folgende Dinge haben wir im Internet schon gefunden:
1.) es bleibt bei dem Mindestbeitrag der Partnerin in Höhe von 160 €, da sie weiterhin keine Einkünfte bzw. nur das Elterngeld hat. Das könnte man auch so auf dem Formular der Kasse angeben - "praktisch Einkunftslos"
2.) der Beitrag der Frau wird in Kombination mit dem Einkommen des Partners berechnet. Das ganze bis zur max. halben Höhe der Beitragsbemessungsgrenze? Aufgrund der Hochzeit wird das Gehalt des Mannes jetzt mit herangezogen.
Von der Krankenkasse haben wir dies noch nicht zu 100% beantwortet bekommen, es gibt bei verschiedenen Kassen wohl auch verschiedene Verfahrensweisen. Wie ist es nun richtig, mit was müssen wir rechnen?
P.S. Kind muss dann entweder auch in die PKV oder auch als freiwilliges Mitglied in die GK - das konnten wir schon klären.
Mit der Bitte um Antworten zu unserem Sachverhalt, Vielen Dank!
Andre
im Forum haben wir so eine richtig passende Antwort zu unserer Konstellation noch nicht gefunden. Folgender Sachverhalt:
- Mann PKV
- Frau freiwillig gesetzlich versichert
- bis heute nicht verheiratet
- Frau in Elternzeit und Erhalt von Elterngeld
Daraus ergibt sich, dass das Kind logischerweise noch in der Familienversicherung sein durfte und die Partnerin nur den Mindestbeitrag ca. 160 € zahlen musste.
Jetzt sind beide verheiratet und es stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Partnerin jetzt als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen muss? Folgende Dinge haben wir im Internet schon gefunden:
1.) es bleibt bei dem Mindestbeitrag der Partnerin in Höhe von 160 €, da sie weiterhin keine Einkünfte bzw. nur das Elterngeld hat. Das könnte man auch so auf dem Formular der Kasse angeben - "praktisch Einkunftslos"
2.) der Beitrag der Frau wird in Kombination mit dem Einkommen des Partners berechnet. Das ganze bis zur max. halben Höhe der Beitragsbemessungsgrenze? Aufgrund der Hochzeit wird das Gehalt des Mannes jetzt mit herangezogen.
Von der Krankenkasse haben wir dies noch nicht zu 100% beantwortet bekommen, es gibt bei verschiedenen Kassen wohl auch verschiedene Verfahrensweisen. Wie ist es nun richtig, mit was müssen wir rechnen?
P.S. Kind muss dann entweder auch in die PKV oder auch als freiwilliges Mitglied in die GK - das konnten wir schon klären.
Mit der Bitte um Antworten zu unserem Sachverhalt, Vielen Dank!
Andre