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Reha oder Erwerbsminderungs-bzw Berufsunfähigkeitsrente
Verfasst: 13.02.2013, 17:25
von OBrian
Hallo
meine Krankenkasse hat mich nun nach 7 monatiger AU aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Nach Ansicht meines Neurochirurgen bin ich jedoch keinesfalls Rehafähig (sehr,sehr starkes Schmerzen nach Rücken OP. neurophatische Schmerzen ). Soll ich trotzdem einen Reha Antrag stellen oder gleich die Berufsunfähigkeitsrente ( ich bin 1955 geboren) beantragen.
Mein Gedanke war der, dass die Reha Ärzte unter Umständen ja auch die Berufsunfähigkeit erkennen und der Rentenantrag "leichter" durchgeht.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße
Verfasst: 13.02.2013, 18:12
von reallyangry
Hallo OBrian,
frag deine Kasse doch erst einmal, warum sie dir nicht die nötige Rekonvaleszenz gewährt. Mir scheint du liegst denen zu schwer auf dem Krankengeldtäschle und sie möchten dich schnell los werden.
Und wenn du nicht REHAfähig bist, dann macht eine REHA auch keinen Sinn.
Du hast 78 Wochen (72 Krankengeld + 6 Wochen Lohnfortzahlung) Recht auf Krankengeld.
Und die DRV hat keinerlei Interesse für dich zu zahlen.
Dein Neurochirug soll dir die REHAunfähigkeit bestätigen. Schick das an die Kasse und dann warte ab.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 13.02.2013, 19:05
von hedi
hallo OBrian,
es kann sein, daß der MDK beteiligt ist und nach Aktenlage entschieden hat. Hat die KK Dir eine Frist von 10 Wochen gesetzt? Es ist durchaus möglich, daß die KK nach 7 Monaten AU den MDK einschaltet.
Ein Rehaantrag kann auch in einen Rentenantrag umgedeutet werden,
wenn eine Reha aus med. Sicht nicht erfolgversprechend ist.
Gruß Hedi
Verfasst: 13.02.2013, 20:00
von Czauderna
Hallo,
kommt darauf an, wann die Op. stattgefunden hat - nach einer 7 monatigen AU. ist es schon verständlich dass eine Kasse tätig wird, wenn die OP. noch nicht so lange her, frage ich mich, warum nicht direkt nach der OP. eine Anschlussheilbehandlung über den RV-Träger eingeleitet wurde.
Grundsätzlich gilt aber auch, es muss natürlich Reha-Fähigkeit bestehen.
Die Kasse lässt dir aber 10 Wochen Zeit den Antrag zu stellen und dann ist auch noch nicht gesagt, dass dur dann sofort nach Antragstellung auch direkt die Reha-Bewilligung erhältst. Dass du momentan, auch aus Sicht deines Arztes nicht rehafähig bist, dass kann schon angehen, aber wir reden von mindestens 12 Wochen bis dahin.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antworten
Verfasst: 13.02.2013, 20:27
von OBrian
Also.
Die OP war vor 6,5 Monaten schon. Danach kam es zu massiven Wundheilungstörungen. Die Schmerzen haben sich nicht gebessert. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem grund gab es auch keine AHB. Beim MDK war ich auch vor einigen Wochen. Auch hier wurde eine Reha für ncht durchführbar gehalten. Mir geht es auch nicht darum unbedingt eine Rente zu erhalten, doch langsam stellen sich bei mir Zukunfsängste ein. Wie soll das nur weitergehen ?
Re: Danke für die Antworten
Verfasst: 13.02.2013, 20:40
von Czauderna
OBrian hat geschrieben:Also.
Die OP war vor 6,5 Monaten schon. Danach kam es zu massiven Wundheilungstörungen. Die Schmerzen haben sich nicht gebessert. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem grund gab es auch keine AHB. Beim MDK war ich auch vor einigen Wochen. Auch hier wurde eine Reha für ncht durchführbar gehalten. Mir geht es auch nicht darum unbedingt eine Rente zu erhalten, doch langsam stellen sich bei mir Zukunfsängste ein. Wie soll das nur weitergehen ?
Hallo,
wenn der MDK. nicht auf Reha erkannt, dann hat er aber zumindest bei die die Voraussetzungen nach § 51 SGB V. als erfüllt angesehen und da kann und darf die Kasse nur zur Beantragung einer Reha. auffordern und dafür diese 10-Wochen-Frist setzen. Ob nun der RV-Träger eine Reha bewilligt oder ablehnt oder sogar gleich auf eine Erwerbsminderungsrente als Zeitrente erkennt, dass kann man natürlich heute nicht sagen. Fakt ist, dass du den Antrag innerhalb der 10 Wochen stellen musst wenn du deinen Krankengeldanspruch nicht verlieren willst.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.02.2013, 20:45
von roemer70
Hallo reallyangry,
reallyangry hat geschrieben:Du hast 78 Wochen (72 Krankengeld + 6 Wochen Lohnfortzahlung) Recht auf Krankengeld.
Diese Aussage ist mir zu pauschal.
Ein Anspruch auf KG besteht
längstens für 78 Wochen wenn alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und kann wegfallen, wenn ein Versicherter den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb der gesetzlichen Frist stellt...
Ob die Reha sinnlos ist, entscheidet schließlich der entsprechende Träger. Wenn das Attest des Neurochirurgen das aussagt und der Träger der Ansicht folgt, okay. Aber in Stein gemeißelt ist das nicht.
Sich quer zu stellen dürfte nur auf eines hinauslaufen - dass die KK das KG einstellt.
@ OBrian:
hedis Beitrag passt sehr gut.
Letztlich könnte Dein Rehaantrag zu 3 Ergebnissen führen:
- Umdeutung in Rentenantrag
- Ablehnung wegen (derzeitiger) Rehaunfähigkeit
- Bewilligung
Variante 1 und 3 würden dich schonmal voranbringen bzw. Gewissheit geben.
Gruß
roemer70
Verfasst: 13.02.2013, 21:00
von reallyangry
Hallo Roemer,
wenn der MDK OBrian nicht für REHAfähig hält, sprich §51 nicht sinnvoll ist, wieso fordert die Kasse dann auf, einen REHA Antrag zu stellen?
Bei mir war das so, dass die Kasse §51 anwenden wollte. Der MDK hat "NIX" gesagt und man hat mich danach erst einmal in Ruhe gelassen.
Und: ja, pauschal war meine Antwort und nur auf die wenigen Details von OBrian am Anfang bezogen.
LG
RA
Verfasst: 13.02.2013, 22:36
von Czauderna
reallyangry hat geschrieben:Hallo Roemer,
wenn der MDK OBrian nicht für REHAfähig hält, sprich §51 nicht sinnvoll ist, wieso fordert die Kasse dann auf, einen REHA Antrag zu stellen?
Bei mir war das so, dass die Kasse §51 anwenden wollte. Der MDK hat "NIX" gesagt und man hat mich danach erst einmal in Ruhe gelassen.
Und: ja, pauschal war meine Antwort und nur auf die wenigen Details von OBrian am Anfang bezogen.
LG
RA
Hallo, nun, ich denke du kennst die Antwort doch schon selbst, oder ?
Sicher wird die Kasse darauf spekulieren dass es zu einer Rentenbewilligung kommt und sie damit Krankengeld spart. Dass der MDK u.U. derzeit eine Rehafähigkeit nicht sieht, das mag sein, aber er sieht die Erwerbsminderung stark gefährdet oder gar schon konkret vorliegen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.02.2013, 22:39
von roemer70
Hallo reallyangry,
da OBrians MDK-Besuch schon einige Wochen her sein soll, vermute ich, dass zwischenzeitlich ein neues Gutachten erstellt wurde. Sonst würde mich die lange Dauer bis zur Aufforderung durch die Kasse wundern.
Aber selbst wenn nicht - § 51 spricht ja nicht von "Rehafähigkeit" oder "-sinnhaftigkeit", sondern von "Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist". Deshalb wohl die Aufforderung.
Gruß
roemer70
Verfasst: 13.02.2013, 23:22
von hedi
hallo Roemer und OBrian,
genauso ist es, wie Roemer schreibt. Es kann seit dem 1. Gutachten des
MDK ein weiteres nach Aktenlage erfolgt sein, daß zur Anwendung des
§51 führt. So war es bei mir auch, die Erwerbsfähigkeit war erheblich gemindert.
Die Empfehlung des MDK war entweder erneute Reha (ich hatte 2008 und
2010 eine) oder Erwerbsminderungsrente.
Ich hatte bereits vor der MDK-Empfehlung einen EMR-Antrag gestellt und
meine Mitwirkung war damit erfüllt, sodaß diese 10 Wochen, die man Zeit
hat, nicht mehr zum Tragen kamen.
Die DRV prüft dann mit einem separaten Gutachten nochmals, ob es eine
Reha sein muss oder die Rente.
Bei mir war die Rente 6 Wochen nach Antragsstellung durch
Lieber OBrian, mach Dir nicht allzu große Sorgen, wenn es mit der Reha
aus med. Sicht nicht geht, wird die DRV einen anderen Weg finden.Du wirst nicht ohne finanzielle Mittel darstehen, wenn Du die Fristen wahrst,
die die KK evtl. gesetzt hat.
Die DRV gewährt eine Rente wegen EMR, wenn der Leistungsfall 7 Monate vorher eingetreten ist.
Bei mir war es der 11.4.12 (Klinikaufenthalt )und Rentenbeginn 1.11.12.
Und bei Dir wäre der Eintritt der evtl. Erwerbsminderung auch vor 7 Mon.
Gruß Hedi
Verfasst: 14.02.2013, 04:40
von reallyangry
Hallo,
ihr habt ja soweit völlig Recht.
Aber der MDK hätte auch schreiben können:
Erwerbsminderung nicht sicher einschätzbar. Weitere Heilbehandlung notwendig.
So war das bei mir. Wo lest ihr aus OBrians Beitrag, dass der MDK auf "Erwerbsminderung erheblich gefährdet ist" entschieden hat?
Vielleicht sollte OBrian erst einmal Akteneinsicht in das MDK Gutachten erhalten. Er /sie hat ja 10 Wochen Zeit.
LG
RA
Edit: Um folgende Frage erweitert:
Wie und warum ist man denn auf den "Wert" längstens 78 Wochen gekommen?
Basiert dieser Zeitraum auf "Heilbehandlung bei Krebserkrankungen"?