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über 55: von PKV zurück in GKV möglich?

Verfasst: 13.02.2013, 10:44
von liftboy
Hallo liebe Experten,

bin ganz neu hier und möchte euch alle herzlich grüßen. Ich habe ein Anliegen und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Folgende Ausgangssituation:

ich, 56, Ehemann, selbständig, durchgehend PKV-versichert seit 2004
Ehefrau, 55, angestellt, GKV-versichert

Da meine PKV ab April wieder einmal kräftig (d. h. ca. 14 %! ) erhöht und dieses so in den letzten Jahren durchzieht (meine Tarife werden regelmäßig geschlossen und dadurch erheblich teurer) suche ich nach einer Möglichkeit, wieder zurück in die GKV zu kommen.

Wäre es vielleicht möglich unter folgenden Umständen?

Ich gebe meine Selbständigkeit auf und versuche mit meinem Einkommen und sonstigen Einnahmen (Zinsen, Photovoltaik-Anlage) unter dem vorgeschriebenen Satz zu bleiben, um zunächst kostenlos in die Familienversicherung meiner Frau zu kommen.

Fragen hierzu:

- Ist das grundsätzlich möglich?
- wie hoch darf dann das monatliche Einkommen sein?
- Welches Einkommen (von welchem Jahr) wird zugrunde gelegt? Muss dieses nachgewiesen werden?
- Gibt es noch irgend etwas zu bedenken?

Ich weiß, viele Fragen. Wäre aber sehr dankbar, wenn ich mich durch eure Hilfe von den PKV-Abzockern verabschieden könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 13.02.2013, 11:53
von Sportsfreund
Hallo,

diese beitragsfreie Familienversicherung ist möglich, wenn Du...
- nicht (mehr) HAUPTberuflich selbständig tätig bist und
- kein Gesamteinkommen von mehr als mtl. 385,- EUR hast

Dies kannst Du ggf. über eine Gewerbeabmeldung nachweisen. Was den Nachweis der HÖHE der aktuellen Einkünfte angeht wird es schwierig:
Denn bei selbständiger Tätigkeit (und dazu gehört eben auch die Photovoltaik-Anlage) wird grds. immer auf den letzten vorliegenden Steuerbescheid abgestellt. Aber darin wäre ja noch Deine selbständige Tätigkeit enthalten. Also wäre bei Aufgabe dieser Tätigkeit die verbliebenen Einkünfte (also aus der Photovoltaik) ggf. zu schätzen und so auch von der Kasse zu akzeptieren.

Wäre aber eine Möglichkeit, um aus der PKV raus zu kommen. Dann musst Du aber noch mind. 12 Monate in der Familienversicherung bleiben, um Dich anschließend selbst weiterversichern zu können, wenn nötig.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 13.02.2013, 12:26
von liftboy
Hallo Sportsfreund,

danke für deine Ausführungen, die mich grundsätzlich schon einmal positiv stimmen.

Doch hier gibt es aufgrund meiner dürftigen Erklärung noch ein Missverständnis:

Ich bin selbständig (als Sachverständiger). Dieses Gewerbe möchte ich abmelden, die PV-Anlage (die gerade einmal ca. 150 € im Monat bringt) bleibt bestehen! Laut meinem Steuerberater müsste das trotz Gewerbeanmeldung funktionieren, da es nicht hauptberuflich ist. Falls nicht, gäbe es vielleicht noch die Alternative, die Anlage auf meine Frau umzuschreiben (nur wenn unbedingt nötig).

Wenn ich ab Anfang 2014 in die Familienversicherung möchte und meinen letzten Steuerbescheid (nämlich dann 2012) vorlegen müsste, würde das Ganze wegen zu viel Verdienst nicht funktionieren. Wenn man aber das Jahr 2013 zugrunde legen könnte, würde ich darauf hin arbeiten, dass ich in diesem Jahr nichts einnehme. Das Problem ist nur, dass ich Ende 2013 noch keine Steuererklärung habe. Würde hier vielleicht eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Erklärung meines Steuerberaters ausreichen? Oder würde es etwas bringen, wenn ich die Firma schon - sagen wir - Mitte des Jahres abmelde und die Steuererklärung für die Fa. sofort anschließend machen würde?

Wäre für weitere Hilfe sehr dankbar!
Gruß
lifboy

Verfasst: 13.02.2013, 19:43
von Czauderna
Hallo,
die Familienversicherung wird dann durchgeführt wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zur Verdeutlichung vielleicht mal ein Beispiel -
hauptberuflich Selbständiger, der zusammen mit seinem Arbeitseinkommen und anderen Einnahmen mtl. auf 3000,00 € kommt - zahlt nach diesem Einkommen seinen Krankenversicherungsbeitrag. Zum 31.12.2013 meldet er nun sein Gewerbe ab und verfügt ab dem 01.01.2014 nur noch über Einnahmen in Höhe von 350,00 €, folglich hat er ab dem 01.01.2014 Anspruch auf Familienversicherung.
Auf deinen Fall übertragen heisst das, du musst nicht gezwungenermaßen in 2013 auf 2014 hinarbeiten, entscheidend ist dein Status am 01.01.2014 und deine Einnahmen ab diesem Tag.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.02.2013, 22:04
von liftboy
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
die Familienversicherung wird dann durchgeführt wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zur Verdeutlichung vielleicht mal ein Beispiel -
hauptberuflich Selbständiger, der zusammen mit seinem Arbeitseinkommen und anderen Einnahmen mtl. auf 3000,00 € kommt - zahlt nach diesem Einkommen seinen Krankenversicherungsbeitrag. Zum 31.12.2013 meldet er nun sein Gewerbe ab und verfügt ab dem 01.01.2014 nur noch über Einnahmen in Höhe von 350,00 €, folglich hat er ab dem 01.01.2014 Anspruch auf Familienversicherung.
Auf deinen Fall übertragen heisst das, du musst nicht gezwungenermaßen in 2013 auf 2014 hinarbeiten, entscheidend ist dein Status am 01.01.2014 und deine Einnahmen ab diesem Tag.
Gruss
Czauderna

Danke Czauderna,
Wenn es so ist, wie du beschreibst, hört es sich sehr interessant an für mich! Damit kann ich nämlich dieses Jahr noch geplante Einnahmen generieren und auch meine Firma verkaufen! Ich hoffe nur, dass mir meine PV-Anlage, für die ich ja ein Gewerbe behalten muss, nicht das Vorhaben verhindert.

Und die GKV meiner Frau muß noch mitspielen. Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Zunächst Gespräch mit der GKV, bei Einverständnis die PKV kündigen? Kann ich meine PKV eigentlich jederzeit kündigen? Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Danke !

Gruß
liftboy

Verfasst: 14.02.2013, 09:04
von Sportsfreund
Hallo liftboy,

das Bsp. von Czauderna beschreibt das, was ich geschrieben habe.

Wenn Einkünfte wegfallen sind sie weggefallen, ganz egal ob diese noch in irgendwelchen Steuerbescheiden aus den Vorjahren draus hervorgehen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 14.02.2013, 11:59
von liftboy
Nach euren Aussagen scheint das Ganze tatsächlich zu funktionieren. Nachdem ich bei meiner PKV den nächsten Kündigungstermin erfragt habe, scheint man dort nun nervös zu werden, mich als guten Beitragszahler zu verlieren. Nun möchte man mir weitere Angebote machen, die mich wahrscheinlich aber nicht am Wechsel zur GKV hindern werden. Auf jeden Fall ist meine Situation komfortabler geworden ;-)

Ich habe noch eine Frage zum maximalen Gesamteinkommen bei Familienversicherung: Bei Wikipedia werden die 385 € von Sportsfreund bestätigt
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

Bezugsgrößen gibt es aber für Ost und West:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe

Ich wohne im Osten und nach der Bezugsgröße wären es dann nur 325 €, die ich evtl. sogar übersteigen würde.

Oder gilt 385 € für alle Bundesländer?

Danke und Gruß
liftboy

Verfasst: 14.02.2013, 12:13
von Czauderna
Hallo,
ja, die 385,00 € gelten in allen Bundesländern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.02.2013, 12:28
von liftboy
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, die 385,00 € gelten in allen Bundesländern.
Gruss
Czauderna
danke Czauderna,

dann steht meiner Absicht nichts mehr im Wege.

Danke nochmals an euch!

Schön, dass es dieses hilfreiche Forum gibt!

Herzliche Grüße
liftboy

Verfasst: 14.02.2013, 18:16
von heinrich
frage: stehen die Einkünfte aus der SachverständigenTätigkeit

bei Gewerbe
oder
bei
selbstständiger Arbeit

im Einkommensteuerbescheid

und wo stehen die Einkünfte aus der PV-Anlage

Verfasst: 14.02.2013, 20:17
von liftboy
heinrich hat geschrieben:frage: stehen die Einkünfte aus der SachverständigenTätigkeit

bei Gewerbe
oder
bei
selbstständiger Arbeit

im Einkommensteuerbescheid

und wo stehen die Einkünfte aus der PV-Anlage
Hallo, sind alles als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" deklariert.
Die PV-Anlage läuft mit über das Hauptgewerbe.
Warum, muss ich noch etwas beachten?

Gruß
liftboy

Verfasst: 14.02.2013, 21:19
von Swantje B.
liftboy hat geschrieben:Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Zunächst Gespräch mit der GKV, bei Einverständnis die PKV kündigen? Kann ich meine PKV eigentlich jederzeit kündigen? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung kann eine PKV rückwirkend gekündigt werden. Beispiel: Beginn Familienversicherung 1.1.14 ==> Kündigung muss bis 31.3.14 bei der PKV sein und wird dann rückwirkend zum 1.1.14 wirksam.

Nach der 3-Monats-Frist ist eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich, in dem die Familienversicherung nachgewiesen wird. Beispiel: Kündigung geht am 5.4.14 bei der PKV ein (mit Nachweis, dass seit 1.1.14 eine Familienversicherung besteht) ==> Ende PKV 30.4.14; vom 1.1. - 30.4.14 bestehen PKV und gesetzliche Familienversicherung gleichzeitig nebeneinander.

http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html (Absatz 2)

Verfasst: 14.02.2013, 21:25
von liftboy
Swantje B. hat geschrieben:
liftboy hat geschrieben:Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Zunächst Gespräch mit der GKV, bei Einverständnis die PKV kündigen? Kann ich meine PKV eigentlich jederzeit kündigen? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung kann eine PKV rückwirkend gekündigt werden. Beispiel: Beginn Familienversicherung 1.1.14 ==> Kündigung muss bis 31.3.14 bei der PKV sein und wird dann rückwirkend zum 1.1.14 wirksam.

Nach der 3-Monats-Frist ist eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich, in dem die Familienversicherung nachgewiesen wird. Beispiel: Kündigung geht am 5.4.14 bei der PKV ein (mit Nachweis, dass seit 1.1.14 eine Familienversicherung besteht) ==> Ende PKV 30.4.14; vom 1.1. - 30.4.14 bestehen PKV und gesetzliche Familienversicherung gleichzeitig nebeneinander.

http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html (Absatz 2)
Das ist sehr interessant Swantje!
Danke für die Info und den Link!

Gruß
liftboy

Verfasst: 16.02.2013, 13:23
von heinrich
Grundsatz: einnahmen aus Gewerbe werden über den letzten Einkommensteuerbescheid (STB) soooo lange angesetzt, bis ein neuer STB eingereicht wird.

Ausnahme: wird ein Gewerbe beendet, dann sind ab Folgetag auch die Einnahmen daraus NICHT mehr anzusetzen.

Die Sache ist hier, dass im STB ja Einkünfte aus 2 gewerbelichen Quellen stammen.
1. Sachverständiger
2. PV

So einen Fall hatte ich bisher erst 2 oder 3 mal zu beurteilen.

Mit den Kunden konnte ich erreichen, dass die Einnahmen aus PV nachgewiesen wurde , was sich im letzten STB ergab.

Der Rest war dann die Einnahmen aus dem anderern Gewerbe (hier Sachverständigensache), was ja ab Folgetag nach Ende nicht mehr anzusetzen ist.

In diesen Fällen wurde mit PV-Gewinn mit weniger als 385 mtl (basierend aufgrund des letzten STB minus anderers Gewerbe) nachgewiesen

ERGO: Familienversicherung war möglich.

SPRECHE mit der gesetzlichen KK. SPRECHENDEN Menschen kann man so unglaublich gut helfen.

Verfasst: 16.02.2013, 16:32
von roemer70
heinrich, den letzten Satz können wir einrahmen - der ist klasse!!!