Vorgehen bei Abbruch der Wiedereingliederung
Verfasst: 12.02.2013, 16:48
Hallo,
ich habe auch mal wieder eine Frage. Ich befinde mich seit dem 14.01. in der Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell. Ich bin wegen Depressionen und einer Generalisierten Angst-Störung krank geschrieben und habe nun nach 4 Wochen in der Wiedereingliederung festgestellt, dass ich den Belastungen noch nicht gewachsen bin und muss die WE deshalb abbrechen. Seit Freitag bin ich auch wegen einer schlimmen Erkältung (kann kaum sprechen, arbeite in einem Call Center) bis einschl. Mittwoch durch meine Hausärztin krank geschrieben.
Mit meiner Krankenkasse habe ich über den Abbruch der WE gesprochen und diese verlangt nun eine kurze Begründung meiner Ärztin (Psychiaterin) für den Abbruch. Auf dem letzten Auszahlschein vom Dezember ist die AU bis zum 11.03. bestätigt (an diesem Tag sollte die WE enden). Ich habe im Dezember auch bereits das Original des Auszahlscheins bei der Krankenkasse abgegeben, da mir damals von der Mitarbeiterin gesagt wurde, dass ich diesen ja nun wegen der Wiedereingliederung nicht mehr benötigen würde. Die Krankenkasse will auch wissen, wann ich wieder mit der WE beginnen könnte, was ich aber zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht weiß (und meine Ärztin ebenfalls nicht).
Meine Frage ist nun folgende: Kann ich mit der Krankenkasse Probleme wegen des Krankengeldes bekommen?
Es heißt ja immer, dass die WE abgebrochen werden kann, ohne dass einem daraus Nachteile entstehen.
Muss ich einen neu ausgefüllten Auszahlschein bei der Krankenkasse abgeben, obwohl der "alte" ja noch die AU bis zum 11.03. bestätigt? Was mache ich, wenn mir die Krankenkasse keinen mehr zuschickt?
Kompliziert, ich weiß, aber ich hoffe, ich konnte meinen Fall verständlich darstellen und danke Euch schon mal für Eure Antworten.
ich habe auch mal wieder eine Frage. Ich befinde mich seit dem 14.01. in der Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell. Ich bin wegen Depressionen und einer Generalisierten Angst-Störung krank geschrieben und habe nun nach 4 Wochen in der Wiedereingliederung festgestellt, dass ich den Belastungen noch nicht gewachsen bin und muss die WE deshalb abbrechen. Seit Freitag bin ich auch wegen einer schlimmen Erkältung (kann kaum sprechen, arbeite in einem Call Center) bis einschl. Mittwoch durch meine Hausärztin krank geschrieben.
Mit meiner Krankenkasse habe ich über den Abbruch der WE gesprochen und diese verlangt nun eine kurze Begründung meiner Ärztin (Psychiaterin) für den Abbruch. Auf dem letzten Auszahlschein vom Dezember ist die AU bis zum 11.03. bestätigt (an diesem Tag sollte die WE enden). Ich habe im Dezember auch bereits das Original des Auszahlscheins bei der Krankenkasse abgegeben, da mir damals von der Mitarbeiterin gesagt wurde, dass ich diesen ja nun wegen der Wiedereingliederung nicht mehr benötigen würde. Die Krankenkasse will auch wissen, wann ich wieder mit der WE beginnen könnte, was ich aber zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht weiß (und meine Ärztin ebenfalls nicht).
Meine Frage ist nun folgende: Kann ich mit der Krankenkasse Probleme wegen des Krankengeldes bekommen?
Es heißt ja immer, dass die WE abgebrochen werden kann, ohne dass einem daraus Nachteile entstehen.
Muss ich einen neu ausgefüllten Auszahlschein bei der Krankenkasse abgeben, obwohl der "alte" ja noch die AU bis zum 11.03. bestätigt? Was mache ich, wenn mir die Krankenkasse keinen mehr zuschickt?
Kompliziert, ich weiß, aber ich hoffe, ich konnte meinen Fall verständlich darstellen und danke Euch schon mal für Eure Antworten.