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Vorgehen bei Abbruch der Wiedereingliederung

Verfasst: 12.02.2013, 16:48
von Momolito
Hallo,

ich habe auch mal wieder eine Frage. Ich befinde mich seit dem 14.01. in der Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell. Ich bin wegen Depressionen und einer Generalisierten Angst-Störung krank geschrieben und habe nun nach 4 Wochen in der Wiedereingliederung festgestellt, dass ich den Belastungen noch nicht gewachsen bin und muss die WE deshalb abbrechen. Seit Freitag bin ich auch wegen einer schlimmen Erkältung (kann kaum sprechen, arbeite in einem Call Center) bis einschl. Mittwoch durch meine Hausärztin krank geschrieben.

Mit meiner Krankenkasse habe ich über den Abbruch der WE gesprochen und diese verlangt nun eine kurze Begründung meiner Ärztin (Psychiaterin) für den Abbruch. Auf dem letzten Auszahlschein vom Dezember ist die AU bis zum 11.03. bestätigt (an diesem Tag sollte die WE enden). Ich habe im Dezember auch bereits das Original des Auszahlscheins bei der Krankenkasse abgegeben, da mir damals von der Mitarbeiterin gesagt wurde, dass ich diesen ja nun wegen der Wiedereingliederung nicht mehr benötigen würde. Die Krankenkasse will auch wissen, wann ich wieder mit der WE beginnen könnte, was ich aber zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht weiß (und meine Ärztin ebenfalls nicht).

Meine Frage ist nun folgende: Kann ich mit der Krankenkasse Probleme wegen des Krankengeldes bekommen?

Es heißt ja immer, dass die WE abgebrochen werden kann, ohne dass einem daraus Nachteile entstehen.

Muss ich einen neu ausgefüllten Auszahlschein bei der Krankenkasse abgeben, obwohl der "alte" ja noch die AU bis zum 11.03. bestätigt? Was mache ich, wenn mir die Krankenkasse keinen mehr zuschickt?

Kompliziert, ich weiß, aber ich hoffe, ich konnte meinen Fall verständlich darstellen und danke Euch schon mal für Eure Antworten.

Verfasst: 12.02.2013, 17:11
von Czauderna
Hallo,
was den Krankengeldauszahlschein betrifft, so zahlt die Kasse immer noch bis zu dem Tag Krankengeld aus, an dem der Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat - unabhängig davon, was er zur Dauer der AU. darauf vermerkt hat.
Was den Abbruch der Wiedereingliederung betrifft, ja, da wäre es schon abgeraten, dass der Arzt den Abbruch gegenüber der Kasse und damit dem MDK. medizinisch begründet, bzw. die Darstellung des Versicherten unterstützt.
Was den Anspruch auf Krankengeld betrifft (ich gehe mal davon aus, dass das Krankengeld während der Wiedereingliederung in voller Höhe durch gezahlt wurde), da ändert sich nichts dran.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.02.2013, 20:56
von Momolito
Danke für Deine Antwort.

Ja, während der WE wurde das Krankengeld in vollem Umfang gezahlt.

Ich bin ein wenig besorgt, dass die KK die Begründung meiner Ärztin nicht akzeptieren könnte. Was passiert dann? Streichen sie mir dann das Krankengeld? Oder muss ich dann zum MdK?

Es ist auch so, dass mein Arbeitsvertrag am 31.03. endet und ich unter den gegebenen Umständen nicht davon ausgehe, dass er verlängert wird. In diesem Fall hätte ich auch noch ca. 15 Tage Urlaub.

Verfasst: 12.02.2013, 22:39
von Czauderna
Hallo,
das kann sein, dass die Kasse den MDK einschaltet, aber das ist nicht ungewöhnlich. Dass du zum 31.3. nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst, ist momentan auch nicht von Bedeutung - wir haben erst Mitte Februar und Arbeitsunfähig ist Arbeitsunfähig.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.02.2013, 12:41
von Momolito
Ich hätte auch kein Problem damit, zum MdK zu gehen, denn mir geht es wirklich nicht gut. Ich schlafe kaum noch und bin fast nur noch am Weinen und am Zittern. Meine Ärztin hat mir heute auch die deutliche Verschlechterung meiner Krankheit schriftlich für die KK bestätigt und denen mitgeteilt, dass das Hamburger Modell ab morgen abgebrochen werden sollte.

Bis einschließlich heute bin ich ja noch wegen der Erkältung krank geschrieben. Ich bin nur nicht ganz sicher, ob das mit dem Abbruch ab morgen dann so in Ordnung geht, denn wegen der starken Erkältung war ich ja bereits seit Freitag nicht mehr arbeiten. Aber die Entscheidung über den Abbruch wurde ja erst gestern getroffen und heute schriftlich bestätigt.

Was meint Ihr dazu?