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akute stationäre Therapie bei laufendem Reha-Antrag möglich?
Verfasst: 11.02.2013, 17:07
von Hummel
Hallo.
Meine Krankenkasse hat mich letztes Jahr aufgefordert, eine Reha zu beantragen, was ich auch gemacht habe. Zwischenzeitlich bin ich ausgesteuert. Über den Reha-Antrag ist noch nicht entschieden.
Jetzt habe ich von meiner behandelnden Ärztin eine Einweisung für einen stationären Aufenthalt in einer Akut-Klinik bekommen. In der Klinik sagte man mir, ich müsse erst den Reha-Bescheid abwarten, da die Kasse den Krankenhausaufenthalt bei beantragter Reha nicht zahlen würde.
Ich sitz jetzt hier zwischen allen Stühlen.... Eine stationäre Therapie ist viel effektiver und spezieller als eine Reha, deshalb soll und will ich die ja auch machen. Die stationäre Therapie könnte ich kurzfristig antreten, bezüglich der Reha fällt frühestens Anfang März eine Entscheidung.
Was kann ich machen?
Verfasst: 11.02.2013, 17:21
von Sportsfreund
Hi Hummer,
das kann ich so nicht nachvollziehen. Ein Krankenhausaufenthalt hat grds. immer vorrang vor einer Reha. Schließlich geht es im Falle es Krankenhauses um eine Akutversorgung.
Es kommt durchaus auch vor, dass Versicherte sogar während einer laufenden Reha von der Reha-Klinik in ein Krankenhaus verlegt werden, wenn sich der Gesundheitszustand in entsprechender Weise verschlechtert hat oder etwas hinzugetreten ist.
Es kommt also konkret darauf an, wie akut ist eine Behandlung wirklich, oder kann sie ggf. verschoben werden. Je Dinglichkeit und/oder Sinnhaftigkeit.
Also auf jeden Fall das Gespräch mit den Ärzten suchen.
Gruß, viel Erfolg und alles Gute
Sportsfreund
Verfasst: 11.02.2013, 17:26
von Czauderna
Hallo,
sehe ich auch so, eine Krankenhausbehandlung hat immer Vorrang.
Ich kenne auch selbst keinen Fall aus der Praxis wo es eine Kasse bisher anders gesehen hätte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.02.2013, 17:32
von Hummel
Bei meiner behandelnden Ärztin bekomme ich so schnell keinen Termin... Macht eventuell eine Rückfrage bei der Krankenkasse Sinn? Eine Bestätigung für die Klinik, dass der Aufenthalt bezahlt wird?
Verfasst: 11.02.2013, 17:45
von Czauderna
Hummel hat geschrieben:Bei meiner behandelnden Ärztin bekomme ich so schnell keinen Termin... Macht eventuell eine Rückfrage bei der Krankenkasse Sinn? Eine Bestätigung für die Klinik, dass der Aufenthalt bezahlt wird?
Hallo,
nun, das wird wahrscheinlich zu nix führen, jedenfalls wird dir die Kasse wahrscheinlich keine schriftliche Bestätigung ausstellen. Es ist nämlich so, dass das Krankenhaus über die Notwendigkeit der stationären Behandlung und damit auch über die Aufnahme zu Lasten der Kasse entscheidet. Und weil eben das so ist, lehnen es die meisten Kassen ab vor der Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da sie damit dem Krankenhaus die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit abnehmen. Da aber bei der Kasse keine Mediziner sitzen und die Kasse deshalb bei solchen Anfragen erst einmal den Medizinischen Dienst einschalten muesste, kann man sich leicht ausmalen, was dies in der Praxis für Folgen hätte bzw. haben könnte.
Also, anrufen und die gleiche Frage stellen wie hier, aber nicht damit rechnen, dass die Kasse eine verbindliche Zusage macht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.02.2013, 17:56
von Hummel
Und jetzt? Was mach ich denn, wenn ich von der KK keine Zusage bekomme? Sorry, ich bin echt fertig....
Verfasst: 11.02.2013, 19:38
von Czauderna
Hallo,
welche Kasse ist es denn ? Das Krankenhaus hat dir die Aufnahme als Akut-Fall verweigert mit den Hinweis, dass die Reha. bzw. der Bescheid über den Antrag abgewartet werden muss - das ist eine falsche Aussage - Du bist ein "Akut-Fall", wie du schreibst, da müssen die dich sogar aufnehmen - Krankenhaus vor Reha.
Also wenn mich ein Kunde deswegen bei der Kasse anrufen würde, ich stünde aber sofort beim Krankenhaus auf der Matte - Mein Rat, rufe morgen bei deiner Kasse an, schildere den Fall und die werden sich schon darum kümmern - und wenn sie es gut machen, klären die das mit dem Krankenhaus, was die Pflicht des Krankenhauses ist.
Gruss
Cztauderna
Verfasst: 11.02.2013, 19:52
von Hummel
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hab der SB bei der Krankenkasse eine Mail geschrieben und werde auch morgen nochmal in der Klinik anrufen.
Danke nochmal, bin jetzt beruhigter.
Verfasst: 12.02.2013, 06:47
von reallyangry
Hallo Hummel,
vier Tage vor Antritt der REHA muss dein (Haus)Arzt dir bescheinigen, dass du REHAfähig bist.
Wenn jetzt akut eine Krankenhauseinweisung notwendig ist, und sich das mit dem REHA Antritt überschneidet, weil du im KH bist, dann bist du nicht REHAfähig und der Antrittstermin muß verschoben werden.
Es gibt zwar die Idee "REHA vor Rente", aber nicht das Prinzip, "REHA statt Krankenhaus".
LG
ReallyAngry
Verfasst: 12.02.2013, 15:40
von Hummel
Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten
Die Anfrage bei meiner Krankenkasse ist bisher unbeantwortet (ich wohne im Rheinland, hier ist noch absolute Karnevals-Hoch-Zeit...), aber ich habe die Klinik nochmal angerufen und um Bearbeitung meines Aufnahme-Antrages gebeten. Was auch jetzt gemacht wird.
Verfasst: 12.02.2013, 16:38
von Hummel
Erneuter Anruf der aufnehmenden Klinik:
Es wäre schon vorgekommen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für die Akut-Klinik verweigert haben mit Hinweis auf laufendes Reha-Verfahren. Der medizinische Dienst der Krankenkasse hätte geprüft und den Akut-Aufenthalt für nicht nötig befunden und deshalb die Zahlung verweigert, obwohl Einweisung und Befürwortung durch den aufnehmenden Arzt vorhanden waren....
Verfasst: 12.02.2013, 17:21
von Czauderna
Hummel hat geschrieben:Erneuter Anruf der aufnehmenden Klinik:
Es wäre schon vorgekommen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für die Akut-Klinik verweigert haben mit Hinweis auf laufendes Reha-Verfahren. Der medizinische Dienst der Krankenkasse hätte geprüft und den Akut-Aufenthalt für nicht nötig befunden und deshalb die Zahlung verweigert, obwohl Einweisung und Befürwortung durch den aufnehmenden Arzt vorhanden waren....
Hallo,
das, was die Klinik da ausgeführt hat, dass glaube ich aufs Wort, aber das passiert eben immer hinterher und hat den Versicherten selbst nicht im Mindesten tangiert. Ja, es ist tatsächlich so, dass die Kassen Stichprobenweise im Nachgang die Krankenhausaufnahmen überprüfen lassen durch den MDK, und wenn der urteilt, dass seinerzeit die stationäre Aufnahme nicht zwingend erforderlich war, dann bekommen die Krankenhäuser entsprechend die Rechnung gekürzt und in ganz bestimmten Ausnahmefälle sogar gar kein Geld. All dies ändert aber nichts daran, dass das Krankenhaus entscheidet ob eine Aufnahme erfolgt oder nicht und gerade bei einer Akutbehandlung um so mehr. Manche Kliniken sind in der Vergangenheit dazu übergegangen keine planbaren Aufnahmen mehr ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse durchzuführen und in allen mir bekannten Fällen ist dieses Vorgehen sehr schnell abgestellt worden.
Lass dich also nicht von der Klinik "abwimmeln"
Gruss
Czauderna