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Klage beim Sozialgericht

Verfasst: 11.02.2013, 12:17
von hejohof
Hallo,
es könnte sein, dass ich wegen eines abgelehnten Widerspruchs bei der DAK vor dem Sozialgericht klagen muß.
Kann man das selber tun, oder braucht man dazu einen Anwalt ?
Ich bin übrigens Rechtschutzversichert.

Und falls man einen Anwalt braucht, wie findet man einen, der sich in Krankenkassenproblemen auskennt ?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon vorab

Hejo

Verfasst: 11.02.2013, 12:30
von Untertan
Hallo,

Ich saß mal bei nem Anwalt für Sozialrecht.
Der hat gesagt er muss sich ständig mit den Kassen auseinandersetzen.



Grüße Untertan

Verfasst: 11.02.2013, 12:34
von CiceroOWL
Du hast natürlich die Möglichkeit gegen den abglehnten Widerspruch Klage einzureichen.

Klage kannst du auch selber einreichen. Eine Übersicht über die zuständigen Sozialgerichte gibt es hier

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Wegen eines Anwaltes der im Bereich Zozialrecht aktiv ist, da kann dir denn entweder eine Liste der zuständigen Rechtsanwaltskammer, das zuständige Sozialgericht oder der SoVD, der VDK usw weiterhlefen.

bite auchnochmal mit der Rechtschutzversicherung in Verbindugn setzen inwie weit die Kosten getragen werden.

Gruss

Jochen